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   FG Niedersachsen, 09.08.2013 - 8 K 111/13   

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https://dejure.org/2013,49385
FG Niedersachsen, 09.08.2013 - 8 K 111/13 (https://dejure.org/2013,49385)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2013 - 8 K 111/13 (https://dejure.org/2013,49385)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2013 - 8 K 111/13 (https://dejure.org/2013,49385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22; EStG § 32b
    Versteuerung von Renteneinkünften - Progressionsvorbehalt für Krankengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versteuerung von Renteneinkünften - Progressionsvorbehalt für Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerlich rückwirkende Behandlung von zunächst als Krankengeld gezahlten und nachträglich als Rente behandelten Beiträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.07.2002 - X R 46/01

    Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.08.2013 - 8 K 111/13
    Hat ein Leistungsträger Sozialleistungen (hier: Krankengeld) erbracht und ist der Anspruch des Berechtigten auf diese infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente mit den Wirkungen entfallen, dass der für die entsprechende Leistung zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig ist (§ 103 Abs. 1 SGB X) und der Rentenanspruch des Berechtigten als erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1 SGB X), unterliegt die Rente im Umfang dieser Erfüllungsfiktion als (abgekürzte) Leibrente nach der bis 2004 geltenden Rechtslage mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer (BFH-Urteil vom 10.7.2002, X R 46/01, BStBl. II 2003, 391 zur Rechtslage bis 2004).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.08.2013 - 8 K 111/13
    Damit soll eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem (hier: dem Kläger) sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem vermieden werden (vgl. BSG-Urteil vom 29. April 1997 8 RKn 29/95, SozR 3-1300, § 107 Nr. 10, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2015 - X R 30/14

    Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. November 2013  8 K 111/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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