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   FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05   

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FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05 (https://dejure.org/2005,6410)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 K 249/05 (https://dejure.org/2005,6410)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 K 249/05 (https://dejure.org/2005,6410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide unter Berufung auf die sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 169 AO; § 172 AO; § 173 AO; § 174 AO; § 175 AO; § 176 AO; § 177 AO; Art. 10 EGV ; Art. 88 Abs. 3 EGV
    Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach den nationalen Verfahrensvorschriften; Verbot der Schlechterstellung gegenüber von Klagen auf der Grundlage nationalen Rechts; Verstoß gegen den Grundsatz der Effektivität und der ...

  • Judicialis

    AO § 347 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 355 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 347 Abs. 1 Satz 1 § 355 Abs. 1 Satz 1
    Umsatzsteuer; Bestandskraft; Änderung; Emmott'sche Fristenhemmung; Erstattung - Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide unter Berufung auf die sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide unter Berufung auf die sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach den nationalen Verfahrensvorschriften; Verbot der Schlechterstellung gegenüber von Klagen auf der Grundlage nationalen Rechts; Verstoß gegen den Grundsatz der Effektivität und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Doch hat der EuGH in den Folgeentscheidungen klargestellt, dass die großzügige Betrachtung im Fall Emmott durch die besonderen Umständen dieses Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 01.12.1997 C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Rz. 51 m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 15.09.2004 I R 83/04, DStR 2004, 2005; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2005 K 198/02, EFG 2005, 910 - Az. des BFH: V R 28/05 - m. Anm. Meyer).

    Dabei dürfen diese Bedingungen allerdings nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität - Urteil vom 29.06.1988 C-240/87 - Denkavit Italiana, EuGHE 1988, 3513 Tz. 12; vom 01.12.1997 C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Tz. 45 ff; vom 28.11.2000 C-88/99 - Roquette Frères, EuGHE 2000, I-10465 Tz. 20 ff).

    Sie ist nach wie vor aktuell (Grundsatz der Verfahrensautonomie) und wird vom EuGH in den Folgeentscheidungen zitiert (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-188/95 - Fantask, Slg 1997, I-6783 Rz. 48 - zu Verjährungsfristen).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Sie beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Hinweis auf die Rechtssache Emmott (EuGH, Urteil vom 25.07.1991 - Rs C-208/90, UR 1993, 315).

    Das Urteil des EuGH vom 25.07.1991 (C-208/90, UR 1993, 315) betreffe einen besonders gelagerten Einzelfall und könne im Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Anwendung finden.

    Zwar hat der EuGH in der Rechtssache Emmott (Urteil vom 25. Juli 1991 Rs C-208/90 UR 1993, 315) entschieden, dass ein Mitgliedstaat vor der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie einem Gemeinschaftsbürger nicht den Ablauf der Klagefrist entgegenhalten könne, wenn dieser sich auf eine unmittelbar wirkende Richtlinie berufe.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Ein solches Verständnis des Urteils stünde indes im Widerspruch zu der neueren Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kühne & Heitz (Urteil vom 13.01.2004 - Rs. C - 453/00, Slg. 2004, I-837).

    Während die Klägerin in der Rechtssache Kühne & Heitz die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts stets aktiv betrieb und die ablehnende Verwaltungsentscheidung "erst infolge eines Urteils eines in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts bestandskräftig geworden ist" (Urteil vom 13.01.2004, a.a.O. Rz. 28), hat es die Klägerin im vorliegenden Verfahren gerade versäumt, die Gemeinschaftswidrigkeit fristgerecht im Einspruchsverfahren geltend zu machen.

  • BFH, 21.04.2005 - V R 16/04

    Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Gleichwohl kann nach neuerer Rechtsprechung des V. Senats des BFH bei einem qualifizierten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ein Schadensersatzanspruch des Steuerpflichtigen in Betracht kommen, der zu einem Billigkeitserlass der bestandskräftig festgesetzten Steuer oder von Säumniszuschlägen führen kann (vgl. BFH, Urteil vom 13.01.2005 - V R 35/03, DStR 2005, 647; BFH, Urteil vom 21.04.2005 - V R 16/04, DStR 2005, 1313 mit Anmerkung Klenk; ders., Sölch/Ringleb, UStG, vor § 1 Rz. 13 a.E.).

    Zum anderen hat der BFH mit Urteil vom 21.04.2005 (V R 16/04, DStR 2005, 1313) bereits zutreffend entschieden, dass kein qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt, weil die Vorgaben in Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie gerade nicht so zwingend und eindeutig sind, dass dem Finanzamt die EG-Widrigkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG auffallen musste.

  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02

    Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Doch hat der EuGH in den Folgeentscheidungen klargestellt, dass die großzügige Betrachtung im Fall Emmott durch die besonderen Umständen dieses Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 01.12.1997 C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Rz. 51 m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 15.09.2004 I R 83/04, DStR 2004, 2005; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2005 K 198/02, EFG 2005, 910 - Az. des BFH: V R 28/05 - m. Anm. Meyer).

    Es verstößt nämlich weder gegen den Grundsatz der Effektivität noch der Gleichwertigkeit des Gemeinschaftsrechts, wenn die nationale Rechtsordnung eine Änderung im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsordnung stehender Steuerbescheide dann versagt, wenn nach den Vorschriften der § 169 ff. AO Bestandskraft bzw. Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2005, a.a.O.; ebenso Lohse, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 C-338/91 - Steenhorst-Neerings, IStR 1994, 127).

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Auf der Grundlage des gemeinschaftsrechtlichen Erstattungsanspruchs könne der Steuerpflichtige grundsätzlich die Rückzahlung sämtlicher Steuern verlangen, die er aufgrund der als gemeinschaftswidrig erkannten Norm geleistet habe (EuGH, Urteil vom 06.07.1995 - Rs. C-62/93 - BP Soupergaz, IStR 1995, 385 Rn. 40; Urteil vom 09.02.1999 - Rs. C-343/96 -, Dilexport, Slg. 1999, I-579 Rn. 23) .

    Der EuGH hat in der Entscheidung Soupergaz folgende Aussage getroffen (Urteil vom 06.07.1995 - Rs. C-62/93, IStR 1995, 385 - Leitsatz 4): .

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Insbesondere aus der Ciola-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 29.04.1999 - Rs. C-224/97, Slg. 1999, 2517 Rn. 32 ff.) folge, dass ein gemeinschaftswidriger Verwaltungsakt nicht vollzogen werden dürfe bzw. ein bereits erfolgter Vollzug wieder rückgängig zu machen sei.

    cc) Das Gericht versteht die Ciola-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 29.04.1999 - Rs. C-224/97, Slg. 1999, 2517 Rn. 32 ff.) nicht in dem von der Klägerin dargelegten Sinne.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Dem könnte nicht entgegen gehalten werden, dass der EuGH in der Rechtssache REWE die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - nicht beanstandet habe (EuGH, Urteil vom 16.12.1976 - Rs. 33/76, Slg. 1976, 1989).

    aa) In der Rechtssache REWE stellte der EuGH fest, dass es nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn nach (inner-)staatlichem Recht eine Rückerstattung auf Grund eines wegen Fristversäumnis unanfechtbar gewordenen Abgabebescheids ausgeschlossen ist (EuGH, Urteil vom 16.12.1976 - Rs. 33/76, Slg 1976, 1989 Rz. 5 f; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.1998 - 12 A 12501/97, NVwZ 1999, 198, 199; Rengeling/ Middeke/ Gellermann, Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Aufl. 2003, § 36 Rz. 26 a.E.).

  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Angemessen seien Verjährungsfristen von drei Jahren im Fall Dilexport (EuGH, Urteil vom 09.02.1999 - Rs. C-343/96, Slg. 1999, I-579) oder vier Jahre im Fall Roquette Frère (EuGH, Urteil vom 28.11.2000, Rs. C-88/99, Slg. 2001, I-10465).

    Dabei dürfen diese Bedingungen allerdings nicht ungünstiger sein als diejenigen für entsprechende nur nationales Recht betreffende Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität - Urteil vom 29.06.1988 C-240/87 - Denkavit Italiana, EuGHE 1988, 3513 Tz. 12; vom 01.12.1997 C-188/95 - Fantask, EuGHE 1997, I-6783 Tz. 45 ff; vom 28.11.2000 C-88/99 - Roquette Frères, EuGHE 2000, I-10465 Tz. 20 ff).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
    Daher verwundere es, dass die Verwaltung die gesetzlichen Rücknahmefristen für gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfebescheide unbeachtet lassen müsse (EuGH, Urteil vom 20.03.1997 - C-24/95 - Alcan, NJW 1998, 47) während im Gegensatz dazu der Steuerpflichtige an die gesetzlichen Anfechtungsfristen gebunden sei.

    Hierzu muss man sich die unterschiedliche Ausgangslage vergegenwärtigen, die Grundlage für die von der Klägerin genannte Alcan-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 20.03.1997 - C-24/95, NJW 1998, 47) gewesen ist: .

  • EuGH, 09.02.1999 - C-343/96

    Dilexport

  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

  • BFH, 15.09.2004 - I R 83/04

    Revisionseinlegungsfrist, sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • BFH, 23.11.2006 - V R 28/05

    Berichtigung nach § 175 AO; Änderung der rechtlichen Beurteilung

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • BFH, 20.09.1995 - X R 9/93

    Aufhebbarkeit eines fehlerhaften Steuerbescheides im Falle der Berücksichtigung

  • BFH, 26.01.1994 - X R 57/89

    Keine widerstreitende Steuerfestsetzung i. S. des § 174 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • EuGH, 29.06.1988 - 240/87

    Deville / Administration des impôts

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97

    Anfechtungsfrist; Nichtiger Verwaltungsakt; Emmott'sche Fristenhemmung; Umsetzung

  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel,

  • EuGH, 30.04.1998 - C-24/97

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN

  • EuGH, 02.10.2003 - C-147/01

    'Weber''s Wine World u.a.'

  • EuGH, 19.11.1998 - C-85/97

    SFI

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. (gemeint wohl 9.) November 2005 5 K 249/05 sowie die Einspruchsentscheidung vom 27. Juli 2005 aufzuheben und --unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus gewerblichen Geldgewinnspielgeräten-- die Umsatzsteuer für das Jahr 1993 unter Abänderung der Umsatzsteuerfestsetzung vom 16. September 1994/6. Oktober 1994 auf ... DM festzusetzen,.
  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und

    (c) Diese Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn die nationale Rechtsordnung eine Änderung im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsordnung stehender Steuerbescheide dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO Festsetzungsverjährung eingetreten ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604.; ebenso Lohse, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 C-338/91 - Steenhorst-Neerings, IStR 1994, 127).

    Im Ergebnis verstößt weder gegen den Grundsatz der Effektivität noch der Gleichwertigkeit des Gemeinschaftsrechts, wenn die nationale Rechtsordnung eine erstmalige Festsetzung einer Steuervergünstigung dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (ähnlich Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604).

  • FG Düsseldorf, 19.11.2009 - 8 K 1384/09

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden

    Dabei dürfen diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als diejenigen nur nationales Recht betreffenden Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (Urteil des Niedersächsischen FG vom 09.11.2005 5 K 249/05, EFG 2006, 295).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 82/09

    Keine Änderung europarechtswidriger, bestandskräftiger Bescheide

    Zugleich beantragte sie das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung zweier Musterverfahren (BFH V R 28/05 und FG Niedersachsen 5 K 249/05).
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