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   FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 6 K 63/06   

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https://dejure.org/2008,11870
FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 6 K 63/06 (https://dejure.org/2008,11870)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2008 - 6 K 63/06 (https://dejure.org/2008,11870)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 6 K 63/06 (https://dejure.org/2008,11870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine erweiterte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO für Geldtransfers zwischen einer zyprischen Limited und ihrer deutschen Zweigniederlassung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 90 Abs. 2 AO ; § 162 AO ; § 100 Abs. 1 S. 1 FGO; § 5 HGB; § 238 ff. HGB; § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG
    Zahlungen der Hauptniederlassung an eine deutsche Zweigniederlassung als verdeckte Betriebseinnahmen; Hinzurechnung von Betriebseinnahmen bei Überweisungen im eigenen Vermögensbereich; Wirtschaftsgüter und innerbetriebliche Umschichtung bei Überweisungen einer ...

  • Judicialis

    AO § 90 Abs. 2; ; AO § 162; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 5; ; HGB § 238 ff.; ; GewStG § 2 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 12; AO § 90; KStG § 2 Nr. 1
    Erweiterte Mitwirkungspflicht Geldtransfer; Inländische Betriebsstätte; Zweigniederlassung - Keine erweiterte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO für Geldtransfers zwischen einer zyprischen Limited und ihrer deutschen Zweigniederlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine erweiterte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO für Geldtransfers zwischen einer zyprischen Limited und ihrer deutschen Zweigniederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Geldtransfers zwischen einer zyprischen Limited und ihrer deutschen Zweigniederlassung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geldtransfers zwischen einer zyprischen Limited und ihrer deutschen Zweigniederlassung führen nicht zu erweiterten Mitwirkungspflichten

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.07.1988 - I R 49/84

    1. Betriebsstättengewinnermittlung - 2. Gewinnabgrenzung zwischen ausländischer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 6 K 63/06
    Ihre inländischen Betriebsstätteneinkünfte waren deshalb solche aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 1 und 2 KStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung; vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 49/84, BStBl II 1989, 140; Lambrecht in Gosch, Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, § 7 Rdz. 38; Lang in Ernst & Young, Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rdz. 417; a.A. Geiger in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, 45. Ergänzungslieferung Juni 2002, § 8 Rdz. 14).

    Dennoch abgeschlossene "Verträge" sind Insichgeschäfte und deshalb steuerrechtlich unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 49/84, BStBl II 1989, 140 m.w.N.).

  • BFH, 17.03.1997 - I B 123/95

    Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 6 K 63/06
    Insbesondere dann, wenn die Mitwirkungspflicht sich auf Tatsachen und Beweismittel aus dem alleinigen Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen bezieht, kann das FA aus der Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen sogar für ihn nachteilige Schlussfolgerungen ziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730).
  • BFH, 09.08.2006 - I R 31/01

    Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 6 K 63/06
    Die Höhe dieser Einkünfte (des sogenannten Betriebsstättengewinns) wird nach deutschem Steuerrecht durch Vermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG ermittelt (BFH-Urteil vom 9. August 2006 I R 31/01, BFHE 214, 496).
  • FG Berlin, 16.01.2002 - 7 K 8014/00

    Darlehensgewährung durch eine Domizilgesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 6 K 63/06
    Für seine gegenteilige Ansicht beruft sich das FA zu Unrecht auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 16. Januar 2002 (7 K 8014/00, EFG 2002, 441).
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