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   FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15   

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https://dejure.org/2016,7223
FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15 (https://dejure.org/2016,7223)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2016 - 1 K 171/15 (https://dejure.org/2016,7223)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 1 K 171/15 (https://dejure.org/2016,7223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EStG § 5a Abs. 3 S. 2
    Anwendung des § 5a Abs. 3 S. 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages über ein Handelsschiff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tonnagegewinnermittlung: Zur Anwendung von § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages über ein Handelsschiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Tonnagegewinnermittlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonnagegewinnermittlung - und die Verluste vor Abschluss des Schiffsbauvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des § 5a Abs. 3 S. 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages über ein Handelsschiff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08

    Bedeutung des Jahres des Beginns des Steuerpflichtigen mit seiner auf die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
    24 Im Rahmen von § 5a Abs. 1, 3 EStG zu berücksichtigendes Erstjahr im Sinne des Gesetzes ist nach Auffassung des erkennenden Senats das Wirtschaftsjahr, in dem der Steuerpflichtige mit seiner auf die Erzielung derartiger gewerblicher Einkünfte gerichteten Tätigkeit begonnen hat (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2012, 8 K 174/08, EFG 2012, 1729).

    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg v. 2.2.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m.w.N.; BMF - Schreiben vom 24.6.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.6.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die als Hilfsgeschäfte auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2012 8 K 174/08, EFG 2012, 1729).

  • BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11

    Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
    Die durch die Gründung und Verwaltung der Gesellschaft veranlassten Ausgaben waren daher zunächst als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb gesondert und einheitlich festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380; a.A. Weiland in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Stand Oktober 2015, § 5a, Rz 132).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
    Dies sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253).
  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08

    Einkommensteuergesetz: Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg v. 2.2.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m.w.N.; BMF - Schreiben vom 24.6.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.6.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die als Hilfsgeschäfte auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2012 8 K 174/08, EFG 2012, 1729).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht anlässlich der Prüfung eines anderen Artikels des Gesetzes formelle Fehler im Gesetzgebungsverfahren zum HBeglG 2004 mit Beschluss vom 8. Dezember 2009 (2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104) gerügt hatte, bestätigte der Gesetzgeber die Neufassung von § 5a Abs. 3 EStG durch Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BGBl I 2011, 554).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16

    Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Februar 2016 1 K 171/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die daraufhin erhobene Klage mit Urteil vom 11. Februar 2015 1 K 171/15 als unbegründet ab.

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