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   FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19   

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https://dejure.org/2020,44899
FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19 (https://dejure.org/2020,44899)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2020 - 1 K 99/19 (https://dejure.org/2020,44899)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 1 K 99/19 (https://dejure.org/2020,44899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abzug von bisher nicht berücksichtigten Unterhaltsaufwendungen als Sonderausgaben bei bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid

  • IWW

    § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, § 15 Abs. 2 BewG 1991, § 1585 Abs. 2 BGB, § 1612 BGB, § 1585 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 1a EStG 2009, § 21 Abs. 2 EStG 2009, § 135 Abs. 1 FGO, § 139 Abs. 4 FGO, EStG VZ 2015
    AO, BGB, BewG, FGO, EStG VZ 2015, EStG 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abzug von bisher nicht berücksichtigten Unterhaltsaufwendungen als Sonderausgaben bei bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Realsplitting bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung als Unterhaltsleistung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anrechnung unentgeltlicher Wohnungsgestellung bei Realsplitting

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Realsplitting bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung als Unterhaltsleistung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Davon seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. April 2000 XI R 127/96 (BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130) 50 %, also dem hälftigen Eigentumsanteil des Klägers entsprechend, als Sachunterhalt zu berücksichtigen.

    Durch die Festlegung der absoluten Höhe der Unterhaltsleistungen unterscheide sich der Streitfall deutlich von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96 (BFHE 192, 75 BStBl II 2002, 130) zugrunde gelegen habe.

    Das BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/69 (BFHE 192, 75 BStBl II 2002, 130) ließe sich auf den Streitfall übertragen.

    Weiterhin ist der Beklagte zwar der Auffassung, dass das vom Kläger genannte BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96 (BStBl II 2002, 130), im Hinblick auf die hier interessierende Problematik relevant sei, der Streitfall aber anders gelagert sei als der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt.

    Der Unterhalt kann in Geld oder geldwerten Sachleistungen erbracht werden (BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130).

    Der Fall, dass der Unterhaltsberechtigte mit dem ihm gewährten (höheren) Barunterhalt selbst eine Wohnung mietet, kann für den Bereich des Sonderausgabenabzugs nicht anders behandelt werden als der vorliegende Fall, in dem sich die Unterhaltsleistung aus (niedrigerem) Barunterhalt und unentgeltlicher Wohnungsüberlassung zusammensetzt (BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130).

  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Verträge zwischen Angehörigen sind der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, tatsächlich durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Entgangene Einnahmen sind grundsätzlich keine Aufwendungen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2007 - XI R 36/05

    Aufteilung des Unterhaltsbeitrags auf Ehefrau und Kinder für Realsplitting -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Sieht man die Wohnungsüberlassung an EF und die beiden gemeinsamen Kinder als eine einheitlich geleistete Unterhaltszahlung des Unterhaltsverpflichteten für Zwecke des Realsplittings an, so darf das Gericht für die Aufteilung der Unterhaltsleistung auf die unterhaltenen Personen auf übereinstimmende Berechnungen der Beteiligten zurückgreifen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 XI R 36/05, BFH/NV 2008, 792).
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung stellt eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die in sinngemäßer Anwendung des § 15 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen ist (-z.B. ortsüblicher Mietzins bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung zu Unterhaltszwecken- BFH-Urteil vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    32 Die Erklärung der EF vor dem Amtsgericht Y ändert und erweitert insbesondere auch durch die Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung vom 29. April 1998 XII ZR 266/96 (FamRZ 1998, 953) die bisherigen Zustimmungen der EF zum Realsplitting.
  • BFH, 08.03.1989 - X B 203/88

    Bewertung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe bei Unterhaltszahlungen an eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Maßgeblich ist, dass die Aufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG für Zwecke des Unterhalts gemacht worden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 1989 X B 203/88, BFH/NV 1989, 779).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Verträge zwischen Angehörigen sind der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, tatsächlich durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Dass dieses Entgelt möglicherweise nicht marktüblich war, kann gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG allenfalls zur Kürzung der Werbungskosten führen, ist jedoch für den Fremdvergleich unerheblich (BFH-Urteil vom 30. November 1993 IX R 99/91, BFH/NV 1994, 776).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 1/91

    Zufluß des Damnums bei festverzinslichem Schuldscheindarlehen bei Hingabe des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19
    Die Doppelhaushälfte ist EF überlassen worden, und das dafür eindeutig vereinbarte Entgelt ist im Wege der Verrechnung mit Unterhaltszahlungen des Klägers an diesen geflossen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 1/91, BFHE 172, 42, BStBl II 1994, 93).
  • BFH, 29.06.2022 - X R 33/20

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11.06.2020 - 1 K 99/19 aufgehoben.
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