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   FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04   

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FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04 (https://dejure.org/2009,16777)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 14 K 622/04 (https://dejure.org/2009,16777)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 14 K 622/04 (https://dejure.org/2009,16777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Keine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG für Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags - Etwaige arbeitnehmerähnliche Ausgestaltung unbeachtlich - Vorbehalt der Nachprüfung - Keine Bindung an steuerliche Beurteilung im ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; § 34 Abs. 1 EStG; § 34 Abs. 2 EStG
    Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m § 24 Nr. 1 Buchst. a Einkommenssteuergesetz (EStG) für eine Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags; Begriff der Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • Judicialis

    EStG § 24; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 34
    Tarifbegünstigung für Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags; Tarifbegünstigung; Abfindung; Rechtsberatungsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifbegünstigung für Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Tarifbegünstigung für Vergleichsabfindung eines Anwalts

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung bei Entschädigungen im Rahmen der der Gewinneinkünfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Sofern die vertragliche Anspruchsgrundlage nicht wegfällt, erhält der Steuerpflichtige von dem Vertragspartner keinen "Ersatz" für die ihm laut Vertrag zustehende Leistung, sondern diese Leistung selbst (BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

    Hiernach liegt im Bereich der Gewinneinkünfte eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG nicht vor, wenn und soweit die Ersatzleistung der Erfüllung oder dem Ausgleich des Interesses an der Erfüllung solcher Verträge dient, die im laufenden Geschäftsverkehr geschlossen worden sind und sich unmittelbar auf den Geschäftsgegenstand des Steuerpflichtigen beziehen (BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

    Ein solcher außergewöhnlicher Vorgang liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige von einem Außenstehenden an der Verwirklichung seines Gewinnstrebens dergestalt gehindert worden ist, dass seiner Geschäftstätigkeit zumindest teilweise die Ertragsgrundlage, d.h. die Grundlage zum Abschluss einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften, entzogen worden ist (BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9; BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Nach dem grundlegenden Urteil des BFH vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9 muss es sich bei den einen Einnahmeausfall verursachenden Ereignissen um außergewöhnliche Vorgänge handeln, die über den Rahmen einzelner Geschäfte hinausgehen, wie sie für die jeweilige Einkunftsart typisch sind.

    Ein solcher außergewöhnlicher Vorgang liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige von einem Außenstehenden an der Verwirklichung seines Gewinnstrebens dergestalt gehindert worden ist, dass seiner Geschäftstätigkeit zumindest teilweise die Ertragsgrundlage, d.h. die Grundlage zum Abschluss einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften, entzogen worden ist (BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9; BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

    Eine solche Sachlage hat der BFH im Rahmen der Gewinneinkünfte für den Fall bejaht, dass der Mieter, der ein Möbelhaus betrieb, vom Vermieter aus einem noch bestehenden Geschäftsraum-Mietvertrag herausgedrängt und dadurch der Geschäftsbetrieb als solcher infrage gestellt worden war (BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BStBl II 1979, 9).

  • BFH, 30.01.1996 - IX R 18/91

    Die zu einem Wohngebäude gehörende Gartenanlage ist ein selbständiges

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Der BFH hat mit Urteil vom 18. September 1996 IV R 228/83, BStBl II 1997, 25 ausdrücklich entschieden, dass auch ein Großauftrag für einen Architekten als normaler Geschäftsvorfall bewertet werden könne.

    Eine solche Situation dürfte bei einem Großauftrag sogar eher eintreten, als bei einem kleinen Bauvorhaben, so dass in der Kündigung eines Großauftrags keinesfalls ein außergewöhnlicher Vorgang gesehen werden könne, der über den Rahmen typischer Architektenverträgen hinausgehe (BFH-Urteil vom 18. September 1996 IV R 228/93, BStBl II 1997, 25).

  • FG Hamburg, 02.12.1981 - VI 50/79
    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Lediglich das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 2. Dezember 1981 VI 50/79, EFG 1982, 302 den Gesichtspunkt der Arbeitnehmerähnlichkeit bei der rechtlichen Beurteilung einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG berücksichtigt, ohne dies jedoch näher zu begründen.

    Diese Voraussetzungen sind jedoch im Streitfall, wie oben bereits dargelegt, nicht erfüllt, so dass im Streitfall auch nach den Grundsätzen des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Dezember 1981 VI 50/79, EFG 1982, 302 keine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG angenommen werden kann.

  • BFH, 27.07.1978 - IV R 149/77

    Ausgleich an Architekten wegen Nichtdurchführung eines Bauprojekts ist keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Bereits mit Urteil vom 27. Juli 1978 IV R 149/77, BStBl II 1979, 66 hat der BFH in einem ähnlich gelagerten Fall ausdrücklich festgestellt, dass ein Architektenvertrag zu den typischen Geschäften eines freiberuflich tätigen Architekten gehört und dass daher Zahlungen aufgrund von Vereinbarungen zur Regulierung drohender oder eingetretener Einnahmeausfälle, die auf der Störung eines solchen Vertrages beruhen und nicht über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, nicht zu den Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG gehören.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Ein Vertrauenstatbestand, der ein Finanzamt auch außerhalb einer ausdrücklichen Zusage zu einer bestimmten Behandlung eines Steuerfalles verpflichtet, ist nur dann gegeben, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass das Finanzamt sich nicht mit seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der Steuerpflichtige vertraut hat, und vertrauen durfte, in Widerspruch setzt und der Steuerpflichtige aufgrund des früheren Verhaltens des Finanzamts Dispositionen getroffen hat (BFH-Urteil vom 19. November 1995 VIII R 25/85, BStBl II 1996, 520).
  • BFH, 18.09.1986 - IV R 228/83

    Für Fall der Kündigung in Architektenvertrag vereinbarte Vergütung ist keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Der BFH hat mit Urteil vom 18. September 1996 IV R 228/83, BStBl II 1997, 25 ausdrücklich entschieden, dass auch ein Großauftrag für einen Architekten als normaler Geschäftsvorfall bewertet werden könne.
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Der Vorbehalt der Nachprüfung verhindert die Entstehung eines Vertrauensschutzes, da nach § 164 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) Steuern jederzeit, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden können, ohne dass dies einer Begründung bedarf (BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 30/99, BStBl II 2002, 547; BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Der Vorbehalt der Nachprüfung verhindert die Entstehung eines Vertrauensschutzes, da nach § 164 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) Steuern jederzeit, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden können, ohne dass dies einer Begründung bedarf (BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 30/99, BStBl II 2002, 547; BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04
    Im Verfahren gegen den geänderten (endgültigen) Steuerbescheid können diese nicht mehr vorgebracht werden (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338).
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