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   FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04   

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https://dejure.org/2007,18163
FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04 (https://dejure.org/2007,18163)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2007 - 11 K 306/04 (https://dejure.org/2007,18163)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 11 K 306/04 (https://dejure.org/2007,18163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 189; GewStG § 29
    Betriebsstätte; Gewerbeanmeldung; Gewerbesteuermessbetrag: Zerlegungssperre - Antrag auf Beteiligung an der Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags nicht betriebsstättenbezogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Beteiligung an der Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags nicht betriebsstättenbezogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags; Anwendung der "Zerlegungssperre" des § 189 S. 3 Abgabenordnung (AO)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1804
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73

    Zerlegungssperre - Beantragung der Zerlegung - Zeitpunkt des Antrages - Erlaß des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04
    Das kann mit der Vorschrift des § 189 Satz 3 nicht gewollt sein (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 10/73, BFHE 123, 309, BStBl II 1978, 120, zur Vorläufervorschrift § 387 Abs. 3 Satz 4 AO a.F.).
  • BFH, 28.06.2000 - I R 84/98

    Änderung einer Gewerbesteuerzerlegung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04
    Nicht übersehen werden darf jedoch, dass die Nichtberücksichtigung eines Steuerberechtigten bei der Zerlegung für diesen zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen führen kann (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 I R 84/98, BFHE 192, 222, BStBl II 2001, 3 [BFH 28.06.2000 - I R 84/98] m.w.N.).
  • BFH, 25.02.1972 - VIII R 21/66

    Gemeinde - Gewerbeanmeldung - Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrages

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 306/04
    Wie immer der Begriff des Antrags formuliert wird, jedenfalls muss aus der Erklärung oder dem Verhalten desjenigen, der einen Hoheitsakt der Behörde erreichen will, mit ausreichender Klarheit zu entnehmen sein, dass er etwas begehrt und was er begehrt (BFH-Urteil vom 25. Februar 1975 VIII R 21/66, BFHE 104, 558, BStBl II 1972, 472 zur Vorläufervorschrift § 387 Abs. 3 Satz 4 AO a.F.).
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