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   FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07   

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FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07 (https://dejure.org/2007,1643)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2007 - 7 K 249/07 (https://dejure.org/2007,1643)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 7 K 249/07 (https://dejure.org/2007,1643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 165 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 3, 3 AO; § 363 Abs. 2 S. 2 AO; § 367 Abs. 2a AO
    Anforderungen an die Sachdienlichkeit und Ermessensfehlerfreiheit eines auf einzelne Punkte des Vorläufigkeitsvermerks eines Einkommensteuerbescheides bezogenen Teil-Einspruchsbescheids; Vereinbarkeit eines Teil-Einspruchsbescheids mit der Zwangsruhe von ...

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 165 Abs. 1 S. 1; ; AO § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; AO § 165 Abs. 1 S. 3; ; AO § 363 Abs. 2 S. 2; ; AO § 367 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 165; AO § 267 Abs. 2a
    Teil-Einspruchsbescheid; Vorläufigkeitsvermerk - Ermessenfehlerfreier und sachdienlicher Erlass eines Teil-Einspruchsbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teil-Einspruchsbescheid im Zusammenhang mit einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerken ist aufzuheben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Teileinspruchsbescheid wegen Vorläufigkeitsvermerken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Sachdienlichkeit und Ermessensfehlerfreiheit eines auf einzelne Punkte des Vorläufigkeitsvermerks eines Einkommensteuerbescheides bezogenen Teil-Einspruchsbescheids; Vereinbarkeit eines Teil-Einspruchsbescheids mit der Zwangsruhe von ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teil-Einspruchsbescheid und Vorläufigkeitsvermerk

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorläufigkeitsvermerk nicht hinreichend verständlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teil-Einspruchsbescheid im Zusammenhang mit einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerken ist aufzuheben - Vorläufigkeitsvermerke in Einkommensteuerbescheiden sind nicht hinreichend verständlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mutige Entscheidung des FG Niedersachsen - Automatische Vorläufigkeitsvermerke in Steuerbescheiden sind "mangelhaft"

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Niedersächsisches FG - Vorläufigkeitsvermerke zu unbestimmt: Teileinspruchsbescheide daher unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1328
  • EFG 2008, 1082
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 2006 (BStBl. II 2006, 858 ff., 861) sei der Steuerpflichtige gehalten, zur Klärung der Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks Einspruch einzulegen.

    Der rechtliche und zeitliche Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO sei seit dem Urteil des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 9/05, BStBl. II 2006, 858) geklärt.

    Die Vorläufigkeit beschränke sich laut BFH-Urteil vom 31. Mai 2006 (a.a.O.) nur dann auf solche Verfahren, die bereits im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung beim EuGH, beim BVerfG, beim BFH oder bei einem anderen obersten Bundesgericht anhängig seien, wenn die Steuer "im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. andere gerichtliche Verfahren" vorläufig festgesetzt worden sei.

    Der Vorläufigkeitsvermerk entspreche den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 31. Mai 2006 (a.a.O.).

    Das beklagte Finanzamt vertritt mit Hinweis auf künftig anhängig werdende Verfahren eine vom Gesetzestext und von der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 31. Mai 2006 X R 9/05, BFHE 213, 199, BStBl. II 2006, 858) abweichende Auffassung.

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Denn die Verwaltung ist in geeigneten Fällen zwar zum Erlass von Verwaltungsvorschriften berechtigt, die das Ermessen der nachgeordneten Behörden lenken und binden (dazu BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 64/02, BFHE 213, 268, BStBl. II 2006, 642 mit weiteren Nachweisen).

    Denn auch die Vorgaben müssen sich in den Grenzen halten, die das Grundgesetz und die einfachen Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (ausführlich dazu BFH-Urteil vom 11. April 2006, a.a.O.).

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 47/05

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen Vollabhilfebescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Er dient vielmehr - entsprechend dem aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleiteten Gebot rechtsschutzgewährender Auslegung von Verfahrensvorschriften (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 47/05, BFHE 217, 18, BStBl. II 2007, 736, 737; BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272, BStBl. II 1976, 271) - dazu, (nur) über den entscheidungsreifen Teil des Einspruchs zu entscheiden und dies auch nur dann, wenn es sachdienlich ist.

    Das BFH-Urteil vom 18. April 2007 (XI R 47/05, BFHE 217, 18, BStBl. II 2007, 736 - gestützt auf den Beschluss des Großen BFH-Senats vom 23. Oktober 1989) führt dazu Folgendes aus:.

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Ausweislich der Gesetzesmaterialien zu § 367 Abs. 2a AO will der Gesetzgeber den effektiven Rechtsschutz des Steuerbürgers, der nach Art. 19 Abs. 4 GG garantiert ist (dazu BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272; BStBl. II 1976, 271) nicht mindern, sondern ausdrücklich fördern ("schnellerer gerichtlicher Rechtschutz").

    Er dient vielmehr - entsprechend dem aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleiteten Gebot rechtsschutzgewährender Auslegung von Verfahrensvorschriften (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 47/05, BFHE 217, 18, BStBl. II 2007, 736, 737; BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272, BStBl. II 1976, 271) - dazu, (nur) über den entscheidungsreifen Teil des Einspruchs zu entscheiden und dies auch nur dann, wenn es sachdienlich ist.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Auch im Hinblick auf das BFH-Verfahren mit dem Az. X R 9/07 (zur Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben oder als unbeschränkt abzugsfähige vorweggenommene Werbungskosten) habe das Einspruchsverfahren zu ruhen.

    Über folgenden Teil des Einspruchs wird nicht entschieden: Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG; beim BFH anhängiges Verfahren X R 9/07.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    So hat das BVerfG am 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, ZSteu 2005, R-415) zum Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bei der Grenzbetragsberechnung des Kindergeldes entgegen überwiegend bestehender Erwartungen § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht für verfassungswidrig (oder für verfassungsgemäß) erklärt, sondern im Rahmen einer verfassungskonformen (= einfach-rechtlichen) Auslegung entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sind.
  • BFH, 12.07.2007 - X R 22/05

    Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Denn zur Überzeugung des Senats steht fest, dass das beklagte Finanzamt die Einkommensteuer für das Streitjahr - wie geschehen - auf jeden Fall (ob vorläufig oder nicht vorläufig) festsetzen wollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, ZSteu 2007, R-960, BStBl. II 2008, 2; danach führt die Unwirksamkeit eines Vorläufigkeitsvermerks nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 50/03

    Vorläufigkeitsvermerk - Reichweite

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Die - mittlerweile vom erkennenden Senat im vorläufigen Verfahren entschiedene (vgl. Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02, BFHE 202, 294, BStBl. II 2003, 708) - Rechtsfrage, ob bei einer Zusammenveranlagung auch der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, wenn dieser weder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt noch anderweitig Anwartschaftsrechte auf eine Pension erwirbt (§ 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG), betrifft die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts", so BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 50/03, BFH/NV 2004, 1064, 1065.
  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Die - mittlerweile vom erkennenden Senat im vorläufigen Verfahren entschiedene (vgl. Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02, BFHE 202, 294, BStBl. II 2003, 708) - Rechtsfrage, ob bei einer Zusammenveranlagung auch der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, wenn dieser weder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt noch anderweitig Anwartschaftsrechte auf eine Pension erwirbt (§ 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG), betrifft die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts", so BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 50/03, BFH/NV 2004, 1064, 1065.
  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07
    Durch diese höchstrichterliche Rechtsprechung wurden nur die Bürger begünstigt, die ihre Kindergeld- und/oder Einkommensteuerfestsetzungsverfahren durch Einspruch offen gehalten hatten (dazu Kanzler, FamRZ 2003, 1886; Geckle/Schneider, INF 2005, 495; Hidien/Anzinger, FR 2005, 1016; Seer/Wendt, NJW 2006, 1).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BFH, 30.09.2010 - III R 39/08

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2

    Das Finanzgericht (FG) hob durch Urteil vom 12. Dezember 2007  7 K 249/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1082) die Teileinspruchsentscheidung auf.
  • FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs;

    Insoweit kann die Frage, ob vorliegend der durch den Beklagten vorgenommene Vorläufigkeitsvermerk überhaupt geeignet ist, den verfassungsrechtlich garantierten Steuer-Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. dazu Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07, EFG 2008, 1082), dahinstehen.

    Für die Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung spricht darüber hinaus, wenn eine schnelle Entscheidung der Streitfrage im Interesse beider Beteiligter liegt und nicht ein über mehrere Jahre gehender Rechtsstreit abgewartet werden müsste, da dies sowohl im rechtlichen Bereich als auch für die Frage der Sachverhaltsaufklärung zu weiteren Problemen führen könnte (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.12.2007 7 K 249/07, EFG 2008, 1082).

    Nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts 12. Dezember 2007 (7 K 249/07, EFG 2008, 1082) ist eine Teil-Einspruchsentscheidung allerdings nicht sachdienlich, wenn die Finanzverwaltung über einen Einspruch, der gerade den Punkt betrifft, hinsichtlich dessen der Steuerbescheid für vorläufig erklärt wurde, endgültig entscheiden will.

  • FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 77/09

    Erheblichkeit der Entscheidung der Vorinstanz und die voraussichtliche

    23 Auch kann sich das FA nicht darauf berufen, das Niedersächsische FG habe in seinem vorinstanzlichen Urteil vom 12. Dezember 2007 (7 K 249/07, EFG 2008, 1082) entschieden, die Unwirksamkeit des Vorläufigkeitsvermerks ziehe nicht die Nichtigkeit des Bescheids nach sich.

    Der Begriff der Sachdienlichkeit hat sich dabei an der Frage zu orientieren, ob der Einspruchsführer schnelleren Rechtsschutz erlangen kann (so trotz der unterschiedlichen Auffassungen im Übrigen und unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung Urteile des FG Hamburg vom 17. August 2009, 5 K 208/08, EFG 2010, 374 einerseits und des Niedersächsischen FG vom 12. Dezember 2007, 7 K 249/07, a.a.O. andererseits; ebenso Pahlke, in Pahlke/Koenig, a.a.O., § 367 Rn. 63).

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 4 K 4500/08

    Hinreichende Bestimmtheit von Vorläufigkeitsvermerken - Begründung der

    die Einspruchsentscheidungen wegen ESt 2004 und 2005, als zweitrangiger Hilfsantrag zudem auch hinsichtlich der ESt-Bescheide 2001 bis 2003, aufzuheben und wegen der angefochtenen ESt-Bescheide zu bestimmen, dass das beklagte Finanzamt wegen der eingelegten Rechtsbehelfe gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO i.V.m. der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts 7 K 249/07, BFH III 39/08 insoweit das Ruhen der Rechtsbehelfsverfahren anzuordnen hatte, also zum derzeitigen Zeitpunkt nicht durch Einspruchsentscheidung entscheiden durfte,.

    Deshalb habe das Nieder sächsische FG mit Urteil vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07 (EFG 2008, 1082) erkannt, dass die Vorläufigkeit der Bescheide nicht hinreichend bestimmt, die Vorläufigkeitsvermerke also unwirksam seien und das Finanzamt auf Antrag das Ruhen der Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO anzuordnen habe.

    cc) Eine Verpflichtung, die Einspruchsverfahren auszusetzen oder ruhen zu lassen, ergab sich für den Bekl auch nicht daraus, dass die in den angefochtenen ESt-Bescheiden enthaltenen Vorläufigkeitsvermerke wegen nicht hinreichender Bestimmtheit/Verständlichkeit nichtig/unwirksam wären, wie der Kl und sein Prozessbevollmächtigter dies unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07 (a.a.O.) annehmen.

  • BFH, 23.06.2017 - X B 152/16

    Vorläufigkeitsvermerk - Teil-Einspruchsentscheidung und Zwangsruhe

    Der Vorläufigkeitsvermerk hindere den Einspruch nicht, da er ausweislich des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2007  7 K 249/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1082) wegen Unklarheit rechtswidrig oder unwirksam sei.

    Vorerst ruhe das Einspruchsverfahren aber auch bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem dem Urteil des Niedersächsischen FG 7 K 249/07 nachgehenden Revisionsverfahren III R 39/08 über die Frage, ob die Unwirksamkeit des Vorläufigkeitsvermerks zur Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit des ganzen Einkommensteuerbescheids führe.

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

    Ein solches "Entschleunigungsgebot" existiert nicht (BFH-Urteil in BFHE 215, 1, BStBl II 2007, 222, unter II. 6.; möglicherweise anderer Auffassung: Niedersächsisches FG, Urteil vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07, juris, unter 1.).
  • BFH, 12.04.2011 - III S 49/10

    Gegenstand der Anhörungsrüge

    Mit Urteil vom 30. September 2010 III R 39/08 hat der angerufene Senat auf die Revisionen des Klägers, Revisionsklägers, Revisionsbeklagten und Rügeführers (Kläger) sowie des Beklagten, Revisionsbeklagten, Revisionsklägers und Rügegegners (Finanzamt) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 2007  7 K 249/07 bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 45/05

    Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen -

    Nicht gefolgt werden kann dem Kläger insoweit, als er sich auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1082), Revision anhängig unter III R 39/08, beruft.
  • FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 1038/09

    Vollständige Anerkennung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und

    Im Vorläufigkeitsvermerk wird ausdrücklich auf § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 4 AO Bezug genommen, so dass erkennbar ist, dass er sich auf die genannten streitigen Fragen bezieht, die Gegenstand eines Verfahrens bei den genannten Gerichten sind, also um bereits anhängige Verfahren (a.A. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 12. Dezember 2007, EFG 2008, 1082), andernfalls müsste § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 4 AO auch Verfahren nennen, die Gegenstand eines Verfahrens sind oder werden.
  • FG Düsseldorf, 23.06.2009 - 11 V 1839/09

    Hinzurechnung nicht abzugsfähiger Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a des

    Sachdienlich ist eine Teil-Einspruchsentscheidung, soweit ein abtrennbarer (entscheidungsreifer) Teil eines Einspruchs vorliegt, bei dem es im Interesse des Einspruchsführers ist, schneller gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen (Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07, EFG 2008, 1082).
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