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   FG Niedersachsen, 13.01.2000 - 14 K 635/97 Ki, XIV 635/97   

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https://dejure.org/2000,12601
FG Niedersachsen, 13.01.2000 - 14 K 635/97 Ki, XIV 635/97 (https://dejure.org/2000,12601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2000 - 14 K 635/97 Ki, XIV 635/97 (https://dejure.org/2000,12601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 14 K 635/97 Ki, XIV 635/97 (https://dejure.org/2000,12601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beitrag zum Kindesunterhalt - Kindergeldanspruch für Pflegekinder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegeperson bei tatsächlicher Übernahme der Betreuung als Beitrag zum Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Kindergeld, Beitrag zum Kindesunterhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegeperson bei tatsächlicher Übernahme der Betreuung als Beitrag zum Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.2000 - 14 K 635/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BStBl II 1992, 20), der sich der erkennende Senat anschließt, kann im Regelfall von einem nicht unwesentlichen Beitrag zum Kindesunterhalt i. S. d. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgegangen werden, wenn das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt und von diesem zumindest teilweise betreut wird.
  • FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99

    Keine Beendigung der Haushaltsgemeinschaft mit der Pflegefamilie durch

    Nach DA 63.2.2.5 kommt es auf die Höhe des Pflegegeldes nicht an (vgl. im übrigen zur Rechtsprechung BFH-Urteil vom 23.9.1999 VI R 106/98 BFH-NV 2000, 448 sowie Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes vom 13.1.2000, 14 K 635/97 Ki, EFG 2000, 1136 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Pflegeeltern ein erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt erhalten und wenn sie für die Unterbringung und ihre Betreuungsdienste nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entlohnt würden (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.1.2000, 14 K 635/97 Ki, a.a.O.).

  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 81/00

    Kindergeld; Pflegekinder; Waisenbezüge

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1136 veröffentlichten Gründen statt.
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