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   FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03   

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https://dejure.org/2008,8854
FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03 (https://dejure.org/2008,8854)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2008 - 5 K 132/03 (https://dejure.org/2008,8854)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2008 - 5 K 132/03 (https://dejure.org/2008,8854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    EG-Rechtswidrigkeit der Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit des 4 Nr. 18 UStG auf die in § 23 UStDV genannten Einrichtungen - Umsatzsteuerfreiheit eines "Ärztlichen Notdienstes", eines "Haus-Notruf-Dienstes" und des Tätigkeitsbereichs des "Menüservices" eines Vereins

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ; § 4 Nr. 18 UStG; § 23 UStDV
    Umsatzsteuerfreiheit eines Haus-Notruf-Dienstes und Ärztlichen Notdienstes; Umsatzsteuerfreiheit eines Menüservices; Abschließende Aufzählung der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche ...

  • IWW
  • Judicialis

    MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; ; UStG § 4 Nr. 18; ; UStDV § 23

  • winheller.com PDF

    Haus-Notruf-Dienst und ärztlicher Notfalldienst sind den in § 23 UStDV aufgelisteten Einrichtungen gleichgestellt - § 23 UStDV ist europarechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haus-Notruf-Dienst; Ärztlicher Notdienst; Umsatzsteuerfrei - Zur Umsatzsteuerfreiheit für sog. "Haus-Notruf-Dienste" sowie "Ärztliche Notdienste"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Umsatzsteuerfreiheit für sog. "Haus-Notruf-Dienste" sowie "Ärztliche Notdienste"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreiheit eines Haus-Notruf-Dienstes und Ärztlichen Notdienstes; Umsatzsteuerfreiheit eines Menüservices; Abschließende Aufzählung der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haus-Notruf-Dienst und ärztlicher Notdienst - Umsatzsteuerbefreiung gilt nicht nur für Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Die Anerkennung im europarechtlichen Sinn sei nicht auf die in § 4 Nr. 18 UStG i.V.m. § 23 UStDV genannten Wohlfahrtseinrichtungen beschränkt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 22.04.2004, BStBl II 2004, 849).

    Der einzelne (hier also der Kläger) kann die Eigenschaft einer Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Regelung deshalb nicht schon dadurch erlangen, dass er sich auf diese Bestimmung beruft (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22.04.2004 - V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

    Insbesondere ist das Merkmal in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) der MwStSystRL "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" kein Merkmal, das die inhaltliche Unbedingtheit der Richtlinienregelung beeinträchtigt (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2004 - V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist jedenfalls dann erfüllt, wenn die Kosten für die Übernahme der Leistungen des Klägers von den Krankenkassen übernommen werden (BFH-Urt. v. 22.4.2004 - V R 1/98, BStBl II 2004, 849).

  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Gleichwohl hat der EuGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen den Richtlinien auch ohne Transformation in das nationale Recht unmittelbare Wirkung zukommt (vgl. zum Beispiel EuGH-Urteil vom 27.06.1989, C-50/88, UR 1989, 373).

    Letzteres ist anzunehmen, wenn dem Mitgliedstaat bei der Umsetzung in innerstaatliches Recht kein Ermessensspielraum zusteht (EuGH-Urteil vom 27.06.1989 - C 50/88, UR 1989, 373).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Inhaltlich unbedingt ist eine begünstigende Vorschrift allerdings auch dann, wenn ein Mitgliedstaat ihre Anwendung von einschränkenden Bedingungen hätte abhängig machen können, solche Regelungen aber nicht getroffen hat (vgl. EuGH-Urteil vom 10.09.2002, DStRE 2002, 1196).

    Diese Beschränkung der Befreiungsregelung hat - wie der EuGH mehrfach zutreffend entschieden hat - nur Eventualcharakter (vgl. z.B. EuGH-Urt. v. 10.9.2002 - C-141/00, UR 2002, 513 - Rs. Kügler).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Gleiches gilt, wenn der Mitgliedstaat nicht von den vorgesehen Beschränkungen Gebrauch gemacht hat, sondern anderweitige Beschränkungen vorgenommen hat (EuGH-Urteil vom 06.11.2003, UR 2003, 584 - Rs. Christoph-Dornier-Stiftung).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Ein Mitgliedstaat, der es unterlassen hat, die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, kann sich nicht auf sein eigenes Unterlassen berufen, um einem Steuerpflichtigen eine Steuerbefreiung zu verwehren, die dieser nach den Regelungen der MwStSystRL an sich Anspruch nehmen kann (so auch BFH-Urt. v. 18.8.2005 - V R 71/03, BStBl II 2006, 143 - mit Anm. Heidner, UR 2006, 170 ).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Das entgegenstehende nationale Recht ist dann nicht anwendbar (vgl. EuGH-Urteil vom 19.01.1982 - C-8/81, UR 1982, 70 - Rechtssache Becker).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 94/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2008 - 5 K 132/03
    Die Vorschrift ist auf andere Steuerpflichtige nicht erweiterbar (BFH-Urteil vom 15.10.1997 - II R 94/94, BFH/NV 1998, 150 zu § 4 Nr. 18 UStG 1980).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 530 veröffentlicht.
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