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   FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17   

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https://dejure.org/2017,59848
FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17 (https://dejure.org/2017,59848)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2017 - 1 K 115/17 (https://dejure.org/2017,59848)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2017 - 1 K 115/17 (https://dejure.org/2017,59848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nach Ausbildungsende begonnenes Fachwirt-Studium als Teil des Erstausbildung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Studium am Bankkolleg nach abgeschlossener Banklehre als Teil der Erstausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152).

    Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163).

    bb) Ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann, richtet sich danach, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152).

    Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das - von den Eltern und dem Kind - bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152).

    cc) Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).

  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).

  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Es fehle an objektiven Beweisanzeichen, dass T vor Abschluss ihrer Ausbildung im Juni 2015 noch eine weiterführende Ausbildung als Teil einer Erstausbildung angestrebt habe (BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016 11, 615).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Familienkasse herangezogenen BFH-Urteil (in BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615).

  • BFH, 22.06.2016 - V R 32/15

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, m. w., N.; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01

    Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Denn eine solche Übergangszeit ist nach vollen Kalendermonaten zu bemessen (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 105/01, BFHE 203, 102, BStBl II 2003, 847).
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).
  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
    Die Grundsätze, die der Bundesfinanzhof für die Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung aufgestellt hat, finden im Hinblick auf eine im Inland absolvierte Schul- oder Universitätsausbildung keine Anwendung (BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278).
  • BFH, 21.03.2019 - III R 17/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld;

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. November 2017  1 K 115/17 aufgehoben.
  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer

    Es erscheint aus Sicht des Senats indes verständlich, dass diese Rechtsprechung von den Kindergeldberechtigten angegriffen und die Rechtslage teilweise auch von Finanzgerichten anders beurteilt wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.11.2017 - 1 K 115/17, Juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; s.a. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2017 - 5 K 2388/15, juris, zur "geprüften Immobilienwachwirtin" laut IHK) .
  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer

    Es erscheint aus Sicht des Senats indes verständlich, dass diese Rechtsprechung von den Kindergeldberechtigten angegriffen und die Rechtslage teilweise auch von Finanzgerichten anders beurteilt wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.11.2017 - 1 K 115/17, Juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, juris, zum "Bankfachwirt BankColleg" bzw. zum "Bankfachwirt IHK"; s.a. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2017 - 5 K 2388/15, juris, zur "geprüften Immobilienwachwirtin" laut IHK) .
  • FG Münster, 13.12.2018 - 3 K 577/18

    Bewilligung von Kindergeld bei Abschluss einer erstmaligen einheitlichen

    Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen FG kann eine brancheninterne Aufstiegsfortbildung allerdings dann Teil einer erstmaligen Berufsausbildung sein, wenn sie auch Grundlage für den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss "geprüfter Bankfachwirt / geprüfte Bankfachwirtin" ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 06.02.2018 13 K 171/17, juris; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.11.2017 1 K 115/17, juris).
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