Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16798
FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89 (https://dejure.org/1996,16798)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.1996 - III 656/89 (https://dejure.org/1996,16798)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - III 656/89 (https://dejure.org/1996,16798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,16798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs. 3 S. 1 ErbStG; § 30 Abs. 1 ErbStG; § 170 Abs. 1 AO; § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO
    Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids; Eintritt von Festsetzungsverjährung; Berücksichtigung einer Anlaufhemmung bei der Berechnung der Festsetzungsfrist; Anzeigepflichtigkeit für den Erwerb von Todes wegen; Unzutreffende testamentarische Angabe über ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids; Eintritt von Festsetzungsverjährung; Berücksichtigung einer Anlaufhemmung bei der Berechnung der Festsetzungsfrist; Anzeigepflichtigkeit für den Erwerb von Todes wegen; Unzutreffende testamentarische Angabe über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 665
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsrates bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Febr. 1967 III B 9/66, BStBl II 1967, 12; BFH-Beschluß vom 4. Febr. 1987 II B 33/85, BStBl II 1987, 36).
  • BFH, 17.02.1993 - II R 83/90

    Steuererklärungspflicht auch dann "auf Grund gesetzlicher Vorschrift", wenn sie -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89
    In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 19. Juni 1990 II 141/88, EFG 1991, S. 131) entschieden, daß ein Wegfall der Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG nach § 30 Abs. 3 ErbStG bereits dann angenommen werden kann, wenn das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser sich nicht aus der von einem deutschen Gericht eröffneten Verfügung von Todes wegen selbst ergibt, sondern aus anderen Umständen, etwa einer erfolgten Anzeige des Standesamtes nach § 9 ErbStDV (vgl. hierzu auch Urteil des BFH vom 17. Febr. 1993 II R 83/90, BStBl II 1.993, 580, das das Urteil des FG Hamburg aus anderen, den vorliegenden Streitfall nicht betreffenden Gründen aufgehoben hat; die Entscheidung des FG Hamburg begrüßend, wenn auch kritisch zur Begründung: Meincke, Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, § 30 Tz. 8).
  • FG Hamburg, 19.06.1990 - II 141/88
    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89
    In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 19. Juni 1990 II 141/88, EFG 1991, S. 131) entschieden, daß ein Wegfall der Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG nach § 30 Abs. 3 ErbStG bereits dann angenommen werden kann, wenn das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser sich nicht aus der von einem deutschen Gericht eröffneten Verfügung von Todes wegen selbst ergibt, sondern aus anderen Umständen, etwa einer erfolgten Anzeige des Standesamtes nach § 9 ErbStDV (vgl. hierzu auch Urteil des BFH vom 17. Febr. 1993 II R 83/90, BStBl II 1.993, 580, das das Urteil des FG Hamburg aus anderen, den vorliegenden Streitfall nicht betreffenden Gründen aufgehoben hat; die Entscheidung des FG Hamburg begrüßend, wenn auch kritisch zur Begründung: Meincke, Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, § 30 Tz. 8).
  • BFH, 04.02.1987 - II B 33/85

    Nachfeststellung - Land- und Forstwirtschaft - Stückländerei - Zurechnung zum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsrates bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Febr. 1967 III B 9/66, BStBl II 1967, 12; BFH-Beschluß vom 4. Febr. 1987 II B 33/85, BStBl II 1987, 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht