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   FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20   

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FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20 (https://dejure.org/2021,17203)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2021 - 9 K 168/20 (https://dejure.org/2021,17203)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 9 K 168/20 (https://dejure.org/2021,17203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, § 362 Abs. 1 AO 1977, § 366 AO 1977, § 72 FGO
    AO 1977, FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einspruchsrücknahme bei Bekanntgabe außerhalb der 3-Tages-Fiktion

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rücknahme des Einspruchs am Zugangstag der verbösernden Entscheidung möglich

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wirksame Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchsentscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchsentscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion - Niedersächsisches FG zur zeitlichen Gültigkeit einer Einspruchsrücknahme

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wirksame Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchsentscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 26.02.2002 - X R 44/00

    Revisionsverfahren; Änderungsbescheid; Verböserung im Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Es widerspräche dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), wenn ein Steuerpflichtiger die Einspruchsrücknahme innerhalb der Drei-Tages-Fiktion zu einem beliebigen Tageszeitpunkt und damit grundsätzlich sogar noch nach dem Erhalt der Einspruchsentscheidung vornehmen könnte (Hinweis auf BFH, Urteil vom 26. Februar 2002, X R 44/00), der Steuerpflichtige bei unverschuldet späterem Zugang der Einspruchsentscheidung nicht die Möglichkeit haben solle, seinen Einspruch bis zum Ablauf des Tages zurückzunehmen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26. Februar 2002 X R 44/00, BFH/NV 2002, 1409 zu § 366 AO a.F., der in Satz 2 einen Verweis auf § 122 AO vorsah) schloss die ausdrückliche und uneingeschränkte Bezugnahme in § 366 AO auf § 122 AO aus, für verbösernde Einspruchsentscheidungen i.S. des § 367 Abs. 2 Satz 2 AO auf einen tatsächlich - vor Ablauf der drei Tage liegenden - früheren Zeitpunkt der Bekanntgabe abzustellen, selbst wenn der Steuerpflichtige aufgrund eines derart frühen Zugangs der Einspruchsentscheidung die Möglichkeit erhält, die Verböserung bis zum Ablauf des dritten - für die Bekanntgabefiktion maßgeblichen - Tages durch Rücknahme des Einspruchs unwirksam zu machen.

    72 (b) Obwohl der Wortlaut des § 362 Abs. 1 Satz 1 AO ("... bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch ...") im ersten Zugriff vermuten lässt, dass eine Einspruchsrücknahme zumindest nach tatsächlicher Kenntnisnahme nicht mehr möglich sein könnte, ist nach gegenwärtiger Rechtslage eine Einspruchsrücknahme für den vom Gesetzgeber angenommenen Regelfall der Bekanntgabe mittels einfachem Brief per Post auch dann noch rechtzeitig, wenn die Einspruchsentscheidung am ersten, zweiten oder dritten Tag nach Aufgabe zur Post tatsächlich zugeht und die Rücknahme dann noch bis zum Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post beim Finanzamt eingeht (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2002 X R 44/00, BFH/NV 2002, 1409).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Dabei ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung der dem Gericht erkennbaren (Begleit-)Umstände zu ermitteln (so die ständige Rechtsprechung zur Auslegung einer prozessualen Willenserklärung [analog § 133 BGB], z. B. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238; BFH, Beschlüsse vom 26. März 2014 III B 133/13, BFH/NV 2014, 894; vom 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505; vom 17. September 2014 VI B 75/14, BFH/NV 2015, 51; vom 15. Juli 2015 VIII B 56/15, BFH/NV 2015, 1429; vom 21. Juli 2016 V S 20/16, BFH/NV 2016, 1734).

    Im Zweifel ist als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Klägers entspricht (z. B. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238).

    Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte etwa das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238).

  • BFH, 13.12.2000 - X R 96/98

    Beendigung des Zinslaufs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Geht eine Einspruchsentscheidung tatsächlich früher als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zu, ist diese frühere tatsächliche Bekanntgabe rechtlich unerheblich, weil die Bekanntgabe im Fall des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht nur vermutet, sondern mit Ablauf des dritten Tages fingiert wird (BFH, Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 96/98, BFHE 193, 512, BStBl II 2001, 774).

    Die in Form einer Fiktion ausgestaltete Regelung soll nach der Intention des Gesetzgebers - zugunsten wie zuungunsten des Adressaten - generell einen Streit über den genauen Zeitpunkt des Posteingangs so weit wie möglich ausschließen; zudem kommt der Regelung eine Vereinfachungsfunktion zu (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 96/98, BStBl. II 2001, 274).

  • BFH, 20.05.2014 - III B 82/13

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Dabei ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung der dem Gericht erkennbaren (Begleit-)Umstände zu ermitteln (so die ständige Rechtsprechung zur Auslegung einer prozessualen Willenserklärung [analog § 133 BGB], z. B. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 2 BvR 1493/11, NVwZ 2016, 238; BFH, Beschlüsse vom 26. März 2014 III B 133/13, BFH/NV 2014, 894; vom 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505; vom 17. September 2014 VI B 75/14, BFH/NV 2015, 51; vom 15. Juli 2015 VIII B 56/15, BFH/NV 2015, 1429; vom 21. Juli 2016 V S 20/16, BFH/NV 2016, 1734).

    Es muss nicht ausdrücklich "Klage" erhoben werden - eine unrichtige Bezeichnung des Rechtsbehelfs etwa als Einspruch oder Widerspruch (hierzu BFH, Urteil vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363) ist unerheblich (BFH, Beschluss 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505; Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 164. Lieferung 02.2021, § 65 FGO Rz. 3).

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 37/94

    Auslegung einer Prozesserklärung/Rechtsbehelfsschrift als Klageerhebung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Es muss nicht ausdrücklich "Klage" erhoben werden - eine unrichtige Bezeichnung des Rechtsbehelfs etwa als Einspruch oder Widerspruch (hierzu BFH, Urteil vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363) ist unerheblich (BFH, Beschluss 20. Mai 2014 III B 82/13, BFH/NV 2014, 1505; Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 164. Lieferung 02.2021, § 65 FGO Rz. 3).

    Zu dieser unbeachtlichen Falschbezeichnung (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363) kam es im Streitfall im Übrigen nur deshalb, weil das FA zunächst die Wirksamkeit der Einspruchsrücknahme ausdrücklich bestätigte, um dann aber in der Einspruchsentscheidung gleichzeitig einen (erstmaligen) Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu sehen.

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 176/08

    Abgabenordnung: Zugang der Einspruchsrücknahme nach Verböserungsankündigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Zwar geht das FG Hamburg für den Fall, dass der Zugangstag der Einspruchsentscheidung feststeht, davon aus, dass den Einspruchsführer die Feststellungslast für die Einspruchsrücknahme einschließlich des Zeitpunktes ihres Zugangs vor der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung trifft, weil er sich auf den rechtzeitigen Zugang der Rücknahmeerklärung und auf diesem Wege die Herabsetzung der Steuer - auf die Höhe vor der Verböserung - beruft (Urteil vom 5. März 2009 3 K 176/08, DStRE 2009, 1272 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH zur allgemeinen Beweislastverteilung, etwa BFH vom 9. August 2004 VI B 79/02, BFH/NV 2004, 1548; vom 8. Juli 2003 VIII B 3/03, BFH/NV 2003, 1441, DStRE 2003, 1301 m. w. N.; vom 19. Januar 1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; vom 10. August 1988 II R 252/83, BFHE 154, 232, BStBl II 1988, 987).
  • BFH, 10.11.1989 - VI R 124/88

    Unterbliebener Verböserungshinweis bei Vorbehaltsfestsetzung unschädlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Diesem Zweck entsprechend greift § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - nur dann - nicht ein, wenn eine Entscheidung zum Nachteil des Steuerpflichtigen ungeachtet der Rücknahme seines Einspruchs nach den allgemeinen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO möglich wäre (etwa BFH, Urteile vom 10. November 1989 VI R 124/88, BFHE 159, 405, BStBl. II 1990, 414; vom 25. Februar 2009 IX R 24/08, BFHE 224, 390, BStBl II 2009, 587; vgl. auch FG München, Urteil vom 22. Oktober 2015 14 K 1049/13, juris).
  • BFH, 05.11.2009 - IV R 40/07

    Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach versäumter Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Dabei kann die Einspruchsrücknahme als Ausübung eines legitimen Verfahrensrechts weder als Verstoß gegen Treu und Glauben noch als illoyale Rechtsausübung angesehen werden (BFH, Urteile vom 5. November 2009 IV R 40/07, BStBl II 2010, 720; vom 7. November 2001 XI R 14/00, BFH/NV 2002, 745).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Denn nach dem Verständnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Verwaltungsakt zugegangen, wenn er derart in den Machtbereich des Bekanntgabeadressaten (Wohnung, Briefkasten, Postschließfach, Geschäft) gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich war und nach den Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs auch erwartet werden konnte (s. § 130 BGB; BFH, Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 195; vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BStBl. II 1975, 286; vom 14. August 1975 IV R 150/71, BStBl. II 1976, 764; vom 14. März 1990 X R 104/88, BStBl. II 1990, 612 [615]; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl. II 1995, 484 [485]).
  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
    Denn nach dem Verständnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Verwaltungsakt zugegangen, wenn er derart in den Machtbereich des Bekanntgabeadressaten (Wohnung, Briefkasten, Postschließfach, Geschäft) gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich war und nach den Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs auch erwartet werden konnte (s. § 130 BGB; BFH, Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 195; vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BStBl. II 1975, 286; vom 14. August 1975 IV R 150/71, BStBl. II 1976, 764; vom 14. März 1990 X R 104/88, BStBl. II 1990, 612 [615]; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl. II 1995, 484 [485]).
  • BFH, 08.07.2003 - VIII B 3/03

    Fristwahrung - Einwurf eines Schriftstücks in den Nachtbriefkasten des BFH

  • BFH, 11.03.1987 - II R 206/83

    Einspruchsverfahren - Änderung des Verwaltungsakts - Verböserung -

  • BFH, 09.11.2005 - I R 111/04

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids

  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 24/08

    Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des

  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

  • FG München, 22.10.2015 - 14 K 1049/13
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

  • BFH, 13.10.1994 - IV R 100/93

    1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch

  • BFH, 07.11.2001 - XI R 14/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • BFH, 09.08.2004 - VI B 79/02

    Öffentliche Urkunde - unrichtiger behördlicher Eingangsstempel

  • BFH, 15.07.2015 - VIII B 56/15

    Zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens gem. § 65 Abs. 1 FGO

  • BFH, 21.07.2016 - V S 20/16

    Auslegung von Prozesserklärungen; Würdigung eines Schreibens als Klageerhebung;

  • BFH, 17.09.2014 - VI B 75/14

    Keine Bindung des BFH an die Auslegung des FG von Prozesserklärungen -

  • BFH, 07.11.2007 - I B 104/07

    Auslegung der Klageschrift - innerhalb der Klagefrist zu erfüllende Anforderungen

  • BFH, 26.03.2014 - III B 133/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Prozessurteil statt

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