Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtsstreit um den Wert von mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken; Geeignetheit der finanzmathematischen Methode nach Ziffer 4.3.3.2.1 WertR 2006 bei Erbbaugrundstücken zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 198 BewG
- IWW
§ 183 Abs. 2 BewG 1991, § 145 Abs. 3 S. 2 BewG 1991, § 198 BewG 1991, Nr 4.3.3.2.1 WertR 2006, § 192 BewG 1991, § 8 Abs. 1 S. 2 ImmoWertV
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtsstreit um den Wert von mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken; Geeignetheit der finanzmathematischen Methode nach Ziffer 4.3.3.2.1 WertR 2006 bei Erbbaugrundstücken zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Sinne des § 198 BewG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum 31.7.2010 - Bindungswirkung der von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichsfaktoren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
- BFH, 14.10.2020 - II R 7/18
Papierfundstellen
- EFG 2018, 819
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- FG Niedersachsen, 17.09.2015 - 1 K 147/12
Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung vom Mitteilungen der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Mit diesem Rechtsgedanken hat der BFH auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 …und vom 16. Dezember 2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085; Senatsurteile vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185 zu Vergleichspreisen; vom 7. Dezember 2017 1 K 219/15, noch nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig).Die gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (Senatsurteil vom 17. September 2015 1 K 147/12 EFG 2016, 185).
- BFH, 11.05.2005 - II R 21/02
Bedarfsbewertung und Mindestwert nach § 146 Abs.6 BewG: Abweichung vom …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Mit diesem Rechtsgedanken hat der BFH auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 …und vom 16. Dezember 2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085; Senatsurteile vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185 zu Vergleichspreisen; vom 7. Dezember 2017 1 K 219/15, noch nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig). - BFH, 15.11.2016 - IX B 98/16
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden - Bewertungsmethode
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Welches dieser - gleichwertigen - Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 15. November 2016 IX B 98/16, BFH/NV 2017, 292 mit zahlreichen w. N.).
- FG Niedersachsen, 07.12.2017 - 1 K 219/15
Verwertung der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für einen Stichtag …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Mit diesem Rechtsgedanken hat der BFH auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 …und vom 16. Dezember 2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085; Senatsurteile vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185 zu Vergleichspreisen; vom 7. Dezember 2017 1 K 219/15, noch nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig). - BFH, 16.12.2009 - II R 15/09
Bindung des FA an die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte bei der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Mit diesem Rechtsgedanken hat der BFH auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 und vom 16. Dezember 2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085; Senatsurteile vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185 zu Vergleichspreisen; vom 7. Dezember 2017 1 K 219/15, noch nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig). - BFH, 26.04.2006 - II R 58/04
Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Mit diesem Rechtsgedanken hat der BFH auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 …und vom 16. Dezember 2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085; Senatsurteile vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185 zu Vergleichspreisen; vom 7. Dezember 2017 1 K 219/15, noch nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig). - BFH, 14.10.2020 - II R 7/18
Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 7/18. - FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11
Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Wird dieser Anspruch verletzt, kann ein Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts aufzuheben sein (vgl. Senatsurteil vom 11. April 2014 1 K 107/11, EFG 2014, 1364).
- BFH, 14.10.2020 - II R 7/18
Immobilienwertnachweis durch Gutachten
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14.12.2017 - 1 K 210/14 aufgehoben.Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 819, veröffentlicht.
- FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Bewertung: Ernstliche Zweifel an der Eignung eines herangezogenen …
Wird dieser Anspruch verletzt, ist der Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts jedenfalls dann aufzuheben, wenn wegen des gesetzlich angeordneten Vorrangs des Vergleichswertverfahrens (§ 182 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 189 BewG) die Voraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens nicht festgestellt werden können (…vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 11.4. 2014 1 K 107/11, a.a.O.; so auch Lutter in Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 14.12.2017 1 K 210/14, EFG 2018, 819).Soweit das Niedersächsische FG im Urteil vom 14.12.2017 1 K 210/14, a.a.O., demgegenüber entschieden hat, dass auch bei Anwendung einer unzutreffenden Bewertungsmethode der deshalb rechtswidrige Feststellungsbescheid nicht zu einer Rechtsverletzung im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO führen soll, wenn die bei zutreffender Bewertung festzustellenden Grundbesitzwerte die tatsächlich festgestellten Grundbesitzwerte übersteigen und der Verfahrensfehler des FA nur zu einem für den Steuerpflichtigen günstigen niedrigeren Grundstückswert geführt haben kann, liegt ein solche Konstellation im Streitfall erkennbar nicht vor.
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 1 K 136/18
Die Ermittlung des Grundbesitzwerts von Wohnungseigentum nach dem …
Bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 2017 habe das Niedersächsische Finanzgericht in dem Verfahren 1 K 210/14 ausgeführt, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern gemäß § 183 Abs. 2 BewG mitgeteilten Vergleichsfaktoren sowie die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 S. 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich seien.Eine Entscheidung des BFH über die Frage, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, ist aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2017 1 K 210/14 , EFG 2018, 819 ).
- FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19
Typisiertes Vergleichswertverfahren; eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit …
Eine Entscheidung des BFH über die Frage, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, ist aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 2017 1 K 210/14 , EFG 2018, 819 und vom 17. November 2022 1 K 136/18 , zur Veröffentlichung vorgesehen). - FG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 K 267/19
Feststellung des Grundstückswerts für Wohnungseigentum
Eine Entscheidung des BFH über die Frage, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, ist aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2017 1 K 210/14, EFG 2018, 819).