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   FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15   

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FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15 (https://dejure.org/2017,15127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2017 - 11 K 10147/15 (https://dejure.org/2017,15127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - 11 K 10147/15 (https://dejure.org/2017,15127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 2 UStG; § 31 Abs. 5 UStDV
    Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Bezeichnung des Unternehmers als Leistungsempfänger in der Rechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit der Angabe eines Leistungsempfängers, zur Rückwirkung berichtigter Rechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 15.7.2010, C-368/09 -Pannon Gep-, UR 2010, 693 und vom 8.5.2013, C-271/12, -Petrona Transports SA-, EU-UStB 2013, 40 kann der Vorsteuerabzug nicht allein aus formellen Gründen versagt werden, wenn vor Erlass der Entscheidung der Finanzbehörde dieser berichtigter Rechnungen zugehen.

    Nach der vorgenannten EuGH Rechtsprechung C-368/09 und C-271/12 ist die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen jedenfalls ausdrücklich nur dann möglich, wenn diese der Finanzbehörde vor Erlass der Verwaltungsentscheidung zugehen, was hier nicht der Fall war.

  • EuGH, 08.05.2013 - C-271/12

    Petroma Transports u.a. - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 15.7.2010, C-368/09 -Pannon Gep-, UR 2010, 693 und vom 8.5.2013, C-271/12, -Petrona Transports SA-, EU-UStB 2013, 40 kann der Vorsteuerabzug nicht allein aus formellen Gründen versagt werden, wenn vor Erlass der Entscheidung der Finanzbehörde dieser berichtigter Rechnungen zugehen.

    Nach der vorgenannten EuGH Rechtsprechung C-368/09 und C-271/12 ist die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen jedenfalls ausdrücklich nur dann möglich, wenn diese der Finanzbehörde vor Erlass der Verwaltungsentscheidung zugehen, was hier nicht der Fall war.

  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Sie verweist hierzu auch auf das anhängige EuGH-Verfahren C-518/14 und hat eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.

    Mangels Vorgreiflichkeit ist eine Aussetzung der Entscheidung nach § 74 FGO im Hinblick auf das EuGH-Verfahren C-518/14 nicht anzuordnen.

  • BFH, 02.04.1997 - V B 26/96

    Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Hierfür ist eine Bezeichnung erforderlich und ausreichend, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers ermöglicht (BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443; BFH-Urteil in BFHE 212, 138, BStBl II 2007, 13, unter II. 3 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 40/01

    Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Hierfür ist eine Bezeichnung erforderlich und ausreichend, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers ermöglicht (BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443; BFH-Urteil in BFHE 212, 138, BStBl II 2007, 13, unter II. 3 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Leistungsempfänger ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 VR 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340; BFH-Beschluss vom 22. Februar 2008 XI B 189/07, BFH/NV 2008, 830).
  • BFH, 22.02.2008 - XI B 189/07

    Umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger - kein Vorsteuerabzug bei bloßer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Leistungsempfänger ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 VR 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340; BFH-Beschluss vom 22. Februar 2008 XI B 189/07, BFH/NV 2008, 830).
  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 15.7.2010, C-368/09 -Pannon Gep-, UR 2010, 693 und vom 8.5.2013, C-271/12, -Petrona Transports SA-, EU-UStB 2013, 40 kann der Vorsteuerabzug nicht allein aus formellen Gründen versagt werden, wenn vor Erlass der Entscheidung der Finanzbehörde dieser berichtigter Rechnungen zugehen.
  • FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen in einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Ob in der "Entscheidung der Finanzbehörde" die Einspruchsentscheidung oder der Steuerbescheid zu sehen ist (vgl. FG Hamburg vom 20.10.2014, V 214/14, EFG 2015, 254; Niedersächsisches Finanzgericht vom 3.7.2014, 5 K 40/14, EFG 2015, 80 (EuGH-Vorlage)), kann vorliegend offen bleiben.
  • FG Hamburg, 20.10.2014 - 2 V 214/14

    Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2017 - 11 K 10147/15
    Ob in der "Entscheidung der Finanzbehörde" die Einspruchsentscheidung oder der Steuerbescheid zu sehen ist (vgl. FG Hamburg vom 20.10.2014, V 214/14, EFG 2015, 254; Niedersächsisches Finanzgericht vom 3.7.2014, 5 K 40/14, EFG 2015, 80 (EuGH-Vorlage)), kann vorliegend offen bleiben.
  • BFH, 05.09.2019 - V R 12/17
  • BFH, 05.09.2019 - V R 12/17

    Zur Rückwirkung berichtigter Rechnungen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.05.2016 - 11 K 10147/15 aufgehoben.
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