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FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Festsetzung der PKH-Vergütung - Keine Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr - Entstehung einer Geschäftsgebühr - Keine fiktive Anrechnung von erzielbarer Beratungshilfe - Staatskasse als Dritter im Sinne des § 15a RVG
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Festsetzung der PKH-Vergütung - Keine Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr - Entstehung einer Geschäftsgebühr - Keine fiktive Anrechnung von erzielbarer Beratungshilfe - Staatskasse als Dritter im Sinne des § 15a RVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr bei der Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; PKH-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG bei nur teilweiser PKH-Bewilligung, Obsiegen …
Dabei folgt das Gericht den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Beschluss vom 16.05.2011 (7 KO 4/10, Juris), dass auf die Verfahrensgebühr abweichend von Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 zu Teil 3 VV- RVG nicht die entstandene, sondern nur die tatsächlich gezahlte Geschäftsgebühr anzurechnen ist.
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