Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1998 und 1999
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 EStG; Art. 7 Abs. 1 S. 1 DBA-Thailand; Art. 13 Abs. 2 S. 1 DBA-Thailand
Sonderbetriebsvermögen eines ausländischen Kommanditisten bei einer inländischen Personengesellschaft; Besteuerung von Zinsen aus Drittstaaten nach den Doppelbesteuerungsabkommen; Einbeziehung von Einkünften eines in Thailand lebenden Gesellschafters aus einer ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonder-BV ausländischer Kommanditisten und Besteuerung von Zinsen aus Drittstaaten nach DBA
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sonder-BV ausländischer Kommanditisten und Besteuerung von Zinsen aus Drittstaaten nach DBA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonderbetriebsvermögen eines ausländischen Kommanditisten bei einer inländischen Personengesellschaft; Besteuerung von Zinsen aus Drittstaaten nach den Doppelbesteuerungsabkommen; Einbeziehung von Einkünften eines in Thailand lebenden Gesellschafters aus einer ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 42/11
- BFH, 12.06.2013 - I R 47/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1767
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.06.2013 - I R 47/12
Abkommensrechtliche Zuordnung notwendigen Sonderbetriebsvermögens in sog. …
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) wies sie mit Urteil vom 16. Mai 2012 3 K 42/11, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1767, als unbegründet ab. - BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von …
Da der Senat an diese tatsächliche Würdigung im Rahmen eines Revisionsverfahrens gebunden wäre (vgl. hierzu auch Gosch in Gosch/Kroppen/Grotherr, DBA, Art. 13 OECD-MA Rz 71) und die ihr zugrunde liegende rechtliche Würdigung mit den Zurechnungsgrundsätzen des Senatsurteils in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 (s. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. Mai 2012 3 K 42/11, EFG 2012, 1767) übereinstimmt, wäre es erforderlich gewesen, dass die Beschwerdeschrift sich hiermit substantiiert auseinandersetzt und darlegt, von welcher Seite und mit welchen Argumenten die Rechtsansicht des Senats in Zweifel gezogen wird.