Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheides bei Groben Verschulden
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheides bei Groben Verschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Kindergeldüberzahlung; Grobes Verschulden; Studienbescheinigung; Rückforderungsbescheid; Aufhebungsbescheid - Grob schuldhaftes Verhalten und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Kindergeldüberzahlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grob schuldhaftes Verhalten und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Kindergeldüberzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Nichtvorlage einer erforderlichen Studienbescheinigung; Zulässigkeit einer rückwirkenden Kindergeldfestsetzung bei Bestandskraft eines Aufhebungsbescheides und Rückforderungsbescheides
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 457/03
- BFH - VIII B 208/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 414
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 18.06.2010 - 14 K 920/08
Fehler eines Steuerberaters bzgl. des Vorbringens neuer Tatsachen und …
Dementsprechend ist ein grobes Verschulden hinsichtlich einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache anzunehmen, wenn ein steuerlich beratener Steuerpflichtiger es versäumt, den Sachverhalt der Finanzbehörde noch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens zu unterbreiten (…BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1394; BFH…, Beschluss vom 10. Dezember 1997 VIII B 17/97, BFH/NV 1998, 1063;… BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 641; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2004 2 K 457/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 414;… Rüsken in Klein, AO, Kommentar, 10. Auflage 2009, § 173 Rdnr. 131; differenzierend: BFH…, Urteil vom 5. November 1985 VIII R 258/82, BFH/NV 1986, 443;… andere Auffassung: von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Kommentar, § 173 AO Rdnr. 291; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Kommentar, § 173 AO Tz. 76b, 80 unter Hinweis darauf, dass die Einlegung eines Einspruchs nicht zu den Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen gehört;… von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO, Kommentar, § 173 AO Rdnr. 54;… Koenig in Pahlke, AO, Kommentar, 2. Auflage § 173 Rdnr. 112;… Frotscher in Schwarz, AO, Kommentar, § 173 Rdnr. 81 jeweils mit weiteren Nachweisen).