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   FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10   

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https://dejure.org/2011,29375
FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10 (https://dejure.org/2011,29375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2011 - 11 K 192/10 (https://dejure.org/2011,29375)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 11 K 192/10 (https://dejure.org/2011,29375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuervergünstigung nur bei Zusätzlichkeit der Zusatzleistung - Steuerbefreiung von Krankheitskostenzuschüssen aus öffentlichen Mitteln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 33 EStG; § 8 Abs. 2 S. 9 EStG; § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG
    Lohnsteuerliche Behandlung der in geänderten Arbeitsverträgen aufgeführten Zusatzleistungen in einem Steuerberatungsunternehmen

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 40 Abs. 2 Nr. 5; EStG § 3 Nr. 33
    Steuervergünstigungen nur bei Zusätzlichkeit der Zusatzleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuervergünstigungen nur bei Zusätzlichkeit der Zusatzleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    In der neuesten und auch hier sehr bedeutsamen Entscheidung des BFH vom 1. Oktober 2009 (VI R 41/07) habe der BFH die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" erstmalig eindeutig und für diesen Fall unmissverständlich konkretisiert.

    Auch aus dem Urteil des BFH vom 1. Oktober 2009 (VI R 41/07) könne sich nichts anderes ergeben.

    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urt. v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urt. v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urt. v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urt. v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).

  • BFH, 15.05.1998 - VI R 127/97

    Gehaltsumwandlung bei steuerbefreiten Zuschüssen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    Wie der unbestimmte Rechtsbegriff "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" zu verstehen sei, habe die Verwaltung in R 21c LStR 2007 und die Rechtsprechung in BFH-Urteil vom 15. Mai 1998 (VI R 127/97, BStBl. II 1998, 518) geregelt.

    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urt. v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urt. v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urt. v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urt. v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 26/08

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Warenbezug aus allen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    Nach den BFH-Urteilen vom 11. November 2010 (VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 und VI R 27/09, BStBl II 2011, 386) kommt es für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nur auf die Frage an, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer tatsächlich Barlohn oder Sachlohn zuwendet.
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    Nach den BFH-Urteilen vom 11. November 2010 (VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 und VI R 27/09, BStBl II 2011, 386) kommt es für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nur auf die Frage an, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer tatsächlich Barlohn oder Sachlohn zuwendet.
  • BFH, 12.03.1993 - VI R 71/92

    1. Als Jubiläumszuwendungen sind nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urt. v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urt. v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urt. v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urt. v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
  • BFH, 07.02.1969 - VI R 81/66

    Kirchensteuerhaftung - Rechtsweg zum Verwaltungsgericht - Ermessensspielraum -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    Dies gilt auch für die Haftung für Kirchensteuer (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1969 VI R 81/66, BStBl. II 1969, 406).
  • BFH, 31.10.1986 - VI R 52/81

    Jubiläumszuwendung ist steuerfrei, wenn sie zum Arbeitslohn hinzukommt, auf den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urt. v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urt. v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urt. v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urt. v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von

    Das Finanzgericht (FG) hob aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 556 veröffentlichten Gründen den streitigen Haftungs- und Festsetzungsbescheid über Lohnsteuer auf Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 11. November 2010 VI R 26/08 (BFH/NV 2011, 589) und VI R 27/09 (BFHE 232, 56, BStBl II 2011, 386) insoweit auf, als die Zusatzleistungen für die Verwendung von Tankkarten besteuert worden waren.

    Sie beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Juni 2011  11 K 192/10 sowie den Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer vom 30. Juli 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. April 2010 in der geänderten Fassung vom 21. Juli 2011 ersatzlos aufzuheben.

  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 2128/14

    Einbeziehung von Versand- und Handlingskosten in die Bewertung von Sachbezügen -

    Da es für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG a.F. nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 11. November 2010 VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 und VI R 27/09, BFHE 232, 56, BStBl II 2011, 386) nur auf die Frage ankommt, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Barlohn oder Sachlohn zuwendet (vgl. a. Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Juni 2011 11 K 192/10, EFG 2012, 556, JURIS-Datenbank), hat der Beklagte unter Anwendung der vorstehenden Grundsätze die von der Klägerin ihren Arbeitnehmern gewährten Sachzuwendungen wegen Überschreitens der gesetzlichen Grenze von 44 EUR zu Recht der Pauschalversteuerung unterworfen.(Zum Vorstehenden: Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.8.2013 6 K 739/08, Juris-Datenbank).
  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Mit dieser Regelung soll die Umwandlung von ohnehin geschuldetem Arbeitslohn in steuerfreie Kinderbetreuungszuschüsse ausgeschlossen werden (vgl. BTDrucks 12/5016, S. 85; vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Juni 2011  11 K 192/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 556, nicht rechtskräftig, Revision VI R 54/11 anhängig).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 739/08

    Lohnsteuerhaftung: nach Abschluss neuer Arbeitsverträge Aushändigung von

    Da es für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 11. November 2010 VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 und VI R 27/09, BFHE 232, 56, BStBl II 2011, 386) nur auf die Frage ankommt, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Barlohn oder Sachlohn zuwendet (vgl. a. Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. Juni 2011 11 K 192/10, EFG 2012, 556, recherchiert bei JURIS), hat der Beklagte unter Anwendung der vorstehenden Grundsätze die von der Klägerin ihren Arbeitnehmern gewährten Tankgutscheine sowie die Gutscheine für kostenlosen Bezug von Sachleistungen bis zur Obergrenze von 44,- ? nach alldem zu Unrecht der Regelbesteuerung unterworfen.
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