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   FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17   

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https://dejure.org/2017,44383
FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17 (https://dejure.org/2017,44383)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2017 - 11 K 98/17 (https://dejure.org/2017,44383)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 11 K 98/17 (https://dejure.org/2017,44383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Durchschnittsbesteuerung bei einer Kommanditgesellschaft ohne Mitunternehmerschaft

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung im Rahmen einer Tierhaltungskooperation i. S. des § 51a BewG" von Erik Stelter, LL.M., original erschienen in: NWB 2019, 571 - 575.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Hamburg, 07.01.2016 - 6 K 147/15

    Freiberufliche Einkünfte einer KG: Ist an einer Personengesellschaft eine GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Ob das zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (FG Hamburg, Urteil vom 7. Januar 2016 6 K 147/15, Juris Rdnr. 39 m. w. N. aus der Rechtsprechung des BFH).

    Für die Annahme eines ausreichenden Mitunternehmerrisikos eines Kommanditisten genügt es weiterhin, wenn dieser zumindest im Fall der Auflösung der KG an den stillen Reserven und am Geschäftswert beteiligt wird (BFH, Urteile vom 11. Juli 1989 VIII R 41/84, BFH/NV 1990, 92 = Juris Rdnr. 26; vom 7. November 2000 VIII R 16/97, BStBl. II 2001, 186 = Juris Rdnr. 26; vom 10. November 1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758 = Juris Rdnr. 41; FG Hamburg, Urteil vom 7. Januar 2016 6 K 147/15, Juris Rdnr. 41).

  • BFH, 01.09.2011 - II R 67/09

    Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Entscheidend ist nicht das Vorliegen einer Personengesellschaft im zivilrechtlichen Sinne, sondern einer Mitunternehmerschaft im ertragssteuerrechtlichen Sinn (BFH, Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, BStBl. II 2013, 210, 212 Tz. 19).

    Im Regelfall wird dieses Risiko durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens, einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt (BFH, Urteil vom 1. September 2011 II R 67/09, a. a. O. Tz. 20 m. w. N.).

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07

    Gemeinschaftliche Tierhaltung bei Beteiligung einer juristischen Person keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    In ihrer Klagebegründung verweist die Klägerin zunächst auf ihre Antragsbegründung im Verfahren XXX. Ergänzend erklärt sie, die im Beschluss vom 26. Januar 2017 zitierten Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts zum Aktenzeichen III 496/03, des Nds. FG zum Aktenzeichen 1 K 235/14 und des BFH zum Aktenzeichen IV R 13/07 enthielten zu den inhaltlichen Vorgaben an eine Mitunternehmerschaft keine Ausführungen.

    Eine Reduzierung auf jede Art von Personengesellschaften unabhängig von der Einengung auf Mitunternehmergesellschaften würde die Verweisungskette nicht gerecht; im Übrigen obliegt es den Steuerpflichtigen, die Voraussetzungen einer Subventionsnorm, von der sie profitieren wollen, zu erfüllen (vgl. BFH, Urteil vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 93 = Juris Rdnr. 17).

  • FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14

    Anforderungen an das Vorliegen einer Tierhaltungsgemeinschaft im Sinne des § 51a

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    In ihrer Klagebegründung verweist die Klägerin zunächst auf ihre Antragsbegründung im Verfahren XXX. Ergänzend erklärt sie, die im Beschluss vom 26. Januar 2017 zitierten Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts zum Aktenzeichen III 496/03, des Nds. FG zum Aktenzeichen 1 K 235/14 und des BFH zum Aktenzeichen IV R 13/07 enthielten zu den inhaltlichen Vorgaben an eine Mitunternehmerschaft keine Ausführungen.
  • BFH, 11.07.1989 - VIII R 41/84

    Besonderheiten bei der Besteuerung einzelner Gesellschafter - Bestimmung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Für die Annahme eines ausreichenden Mitunternehmerrisikos eines Kommanditisten genügt es weiterhin, wenn dieser zumindest im Fall der Auflösung der KG an den stillen Reserven und am Geschäftswert beteiligt wird (BFH, Urteile vom 11. Juli 1989 VIII R 41/84, BFH/NV 1990, 92 = Juris Rdnr. 26; vom 7. November 2000 VIII R 16/97, BStBl. II 2001, 186 = Juris Rdnr. 26; vom 10. November 1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758 = Juris Rdnr. 41; FG Hamburg, Urteil vom 7. Januar 2016 6 K 147/15, Juris Rdnr. 41).
  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 166/84

    Schenkweise als Kommanditisten in eine Kommanditgesellschaft aufgenommene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Für die Annahme eines ausreichenden Mitunternehmerrisikos eines Kommanditisten genügt es weiterhin, wenn dieser zumindest im Fall der Auflösung der KG an den stillen Reserven und am Geschäftswert beteiligt wird (BFH, Urteile vom 11. Juli 1989 VIII R 41/84, BFH/NV 1990, 92 = Juris Rdnr. 26; vom 7. November 2000 VIII R 16/97, BStBl. II 2001, 186 = Juris Rdnr. 26; vom 10. November 1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758 = Juris Rdnr. 41; FG Hamburg, Urteil vom 7. Januar 2016 6 K 147/15, Juris Rdnr. 41).
  • FG Thüringen, 20.09.2006 - III 496/03

    Umqualifizierung von Einkünften einer GmbH & Co KG in Einkünfte aus gewerblicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    In ihrer Klagebegründung verweist die Klägerin zunächst auf ihre Antragsbegründung im Verfahren XXX. Ergänzend erklärt sie, die im Beschluss vom 26. Januar 2017 zitierten Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts zum Aktenzeichen III 496/03, des Nds. FG zum Aktenzeichen 1 K 235/14 und des BFH zum Aktenzeichen IV R 13/07 enthielten zu den inhaltlichen Vorgaben an eine Mitunternehmerschaft keine Ausführungen.
  • BFH, 17.09.1992 - V R 111/88

    Anwendbarkeit der Durchschnittssätze für landwirtschaftliche und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Da die Klägerin mangels hinreichender eigener Flächen nicht per se mit der Ferkelaufzucht einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält, kann sie eine Besteuerung nach § 24 UStG nur beanspruchen, wenn sämtliche sachlichen und persönlichen Voraussetzungen des § 51 a BewG vorliegen (BFH, Urteile vom 26. April 1990 V R 90/87, BStBl. II 1990, 802; vom 17. September 1992 V R 111/88, BFH/NV 1993, 502).
  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Da die Klägerin mangels hinreichender eigener Flächen nicht per se mit der Ferkelaufzucht einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält, kann sie eine Besteuerung nach § 24 UStG nur beanspruchen, wenn sämtliche sachlichen und persönlichen Voraussetzungen des § 51 a BewG vorliegen (BFH, Urteile vom 26. April 1990 V R 90/87, BStBl. II 1990, 802; vom 17. September 1992 V R 111/88, BFH/NV 1993, 502).
  • BFH, 07.11.2000 - VIII R 16/97

    Minderjährige Kinder als Kommanditisten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17
    Für die Annahme eines ausreichenden Mitunternehmerrisikos eines Kommanditisten genügt es weiterhin, wenn dieser zumindest im Fall der Auflösung der KG an den stillen Reserven und am Geschäftswert beteiligt wird (BFH, Urteile vom 11. Juli 1989 VIII R 41/84, BFH/NV 1990, 92 = Juris Rdnr. 26; vom 7. November 2000 VIII R 16/97, BStBl. II 2001, 186 = Juris Rdnr. 26; vom 10. November 1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758 = Juris Rdnr. 41; FG Hamburg, Urteil vom 7. Januar 2016 6 K 147/15, Juris Rdnr. 41).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 24/17
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 24/17

    Zur Mitunternehmerinitiative eines Kommanditisten als Voraussetzung der

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juni 2017  11 K 98/17 aufgehoben.

    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 602 veröffentlichten Urteil vom 16. Juni 2017  11 K 98/17 als unbegründet ab.

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