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   FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10   

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https://dejure.org/2011,12448
FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10 (https://dejure.org/2011,12448)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2011 - 3 K 421/10 (https://dejure.org/2011,12448)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2011 - 3 K 421/10 (https://dejure.org/2011,12448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachzahlungsbeträge zur Einkommensteuer und Steuerberaterkosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 11 ErbStG
    Steuerliche Berücksichtigung von Nachzahlungsbeträgen zur Einkommensteuer und Kosten der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
    Erbschaftsteuer: Nach Erbfall festgesetzte Nachzahlungsbeträge zur ESt und Kosten der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: Nach Erbfall festgesetzte Nachzahlungsbeträge zur ESt und Kosten der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10

    Einkommensteuer ist für das Todesjahr des Erblassers nicht als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10
    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 23. Februar 2011 (3 K 220/10, juris [Rev. eingelegt II R 19/11], 3 K 332/10, juris [Rev. eingelegt II R 15/11] und 3 K 476/10, juris [Rev. eingelegt II R 18/11] jeweils mit umfassender Darstellung der Auffassungen der Literatur und bisherigen Rechtsprechung des BFH) verwiesen.
  • FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 220/10

    Für das Todesjahr des Erblassers festzusetzende Einkommensteuer kann nicht als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10
    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 23. Februar 2011 (3 K 220/10, juris [Rev. eingelegt II R 19/11], 3 K 332/10, juris [Rev. eingelegt II R 15/11] und 3 K 476/10, juris [Rev. eingelegt II R 18/11] jeweils mit umfassender Darstellung der Auffassungen der Literatur und bisherigen Rechtsprechung des BFH) verwiesen.
  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10
    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 23. Februar 2011 (3 K 220/10, juris [Rev. eingelegt II R 19/11], 3 K 332/10, juris [Rev. eingelegt II R 15/11] und 3 K 476/10, juris [Rev. eingelegt II R 18/11] jeweils mit umfassender Darstellung der Auffassungen der Literatur und bisherigen Rechtsprechung des BFH) verwiesen.
  • BFH, 04.07.2012 - II R 18/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10
    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 23. Februar 2011 (3 K 220/10, juris [Rev. eingelegt II R 19/11], 3 K 332/10, juris [Rev. eingelegt II R 15/11] und 3 K 476/10, juris [Rev. eingelegt II R 18/11] jeweils mit umfassender Darstellung der Auffassungen der Literatur und bisherigen Rechtsprechung des BFH) verwiesen.
  • BFH, 04.07.2012 - II R 19/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10
    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 23. Februar 2011 (3 K 220/10, juris [Rev. eingelegt II R 19/11], 3 K 332/10, juris [Rev. eingelegt II R 15/11] und 3 K 476/10, juris [Rev. eingelegt II R 18/11] jeweils mit umfassender Darstellung der Auffassungen der Literatur und bisherigen Rechtsprechung des BFH) verwiesen.
  • VG Koblenz, 30.08.2010 - 3 K 26/10

    Schmutzwassergebühr; abflusslose Gruben; Unterfall des Sachbereichs

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten (4 Hefte) und der beigezogenen Gerichtsakte Az.: 3 K 421/10.KO Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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