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   FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18   

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https://dejure.org/2019,50924
FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18 (https://dejure.org/2019,50924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2019 - 5 K 286/18 (https://dejure.org/2019,50924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 5 K 286/18 (https://dejure.org/2019,50924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verpachtung eines Schwimmbads gegen symbolisches Entgelt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Zwar ist es für die Frage der Entgeltlichkeit eines Umsatzes unerheblich, ob die wirtschaftliche Tätigkeit zu einem Preis unter oder über dem Selbstkostenpreis ausgeführt wird, weil es lediglich auf das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen und der Gegenleistung ankommt (BFH Urteil vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFH/NV 2017, 1400).

    Die Klägerin kann sich hiergegen nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFH/NV 2017, 1400, berufen.

  • BFH, 15.12.2016 - V R 44/15

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Hierfür kann insbesondere sprechen, dass eine Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten, für die die Gemeinde den Vorsteuerabzug geltend macht, auszugehen ist (BFH Urteil vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFH/NV 2017, 707; EuGH Urteil vom 12. Mai 2016 C-520/14 "Gemeente Borsele", UR 2016, 520).

    43 Dass die Zuschusszahlung in die Betrachtung einzubeziehen ist, ergibt sich im Übrigen auch aus dem BFH Urteil vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFH/NV 2017, 707.

  • FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13

    Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle durch eine juristische Person

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Denn nach den Feststellungen des jenem Urteil vorausgehenden finanzgerichtlichen Urteils (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2015 9 K 2732/13, MwStR 2016, 213) betrug das Entgelt für die Sporthallennutzung 1, 50 Euro je Stunde und Hallenteil, für besondere Veranstaltungen auch deutlich mehr, und entsprach damit dem allgemein Üblichen.
  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Der Bundesfinanzhof hat ferner in diesem Zusammenhang geklärt, dass grundsätzlich von einem steuerbaren Leistungsaustausch auszugehen ist, wenn ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages Leistungen zur Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegen Entgelt übernimmt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BStBl. II 2010, 310, und vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701).
  • EuGH, 12.05.2016 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Hierfür kann insbesondere sprechen, dass eine Asymmetrie zwischen den Pachteinnahmen und den Kosten, für die die Gemeinde den Vorsteuerabzug geltend macht, auszugehen ist (BFH Urteil vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFH/NV 2017, 707; EuGH Urteil vom 12. Mai 2016 C-520/14 "Gemeente Borsele", UR 2016, 520).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 126/13

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Diese Vorschriften sind unter Berücksichtigung von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - MwStSystRL -) richtlinienkonform auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH Beschluss vom 19. März 2014 XI B 126/13, juris; BFH Urteile vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFH/NV 2010, 2359; vom 2. März 2011 XI R 65/07, BFH/NV 2011, 1454; vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFH/NV 2012, 534; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667).
  • BFH, 01.12.2011 - V R 1/11

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Diese Vorschriften sind unter Berücksichtigung von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - MwStSystRL -) richtlinienkonform auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH Beschluss vom 19. März 2014 XI B 126/13, juris; BFH Urteile vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFH/NV 2010, 2359; vom 2. März 2011 XI R 65/07, BFH/NV 2011, 1454; vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFH/NV 2012, 534; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 K 11318/15

    Verpachteter Dauerverlustbetrieb als Betrieb gewerblicher Art - Wirtschaftliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Bei einem - offensichtlich lediglich symbolischen (in diese Richtung auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Juli 2017 9 K 11318/15, EFG 2018, 56 zu § 4 KStG) - jährlichen Pachtentgelt in Höhe von 1,- Euro und bei erheblichen Aufwendungen auf den Pachtgegenstand, die im Gesamtjahr zu Vorsteuern in Höhe von 32.754,04 EUR geführt haben, tritt die Entgeltverpflichtung so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt gelöst erscheint.
  • BFH, 03.03.2011 - V R 23/10

    Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Handelt die juristische Person des öffentlichen Rechts dabei auf privatrechtlicher Grundlage durch Vertrag, kommt es für ihre Unternehmereigenschaft auf weitere Voraussetzungen nicht an (BFH Urteile vom 3. März 2011 V R 23/10, BStBl. II 2012, 74; vom 10. November 2011 V R 41/10, BFH/NV 2012, 670).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
    Der Bundesfinanzhof hat ferner in diesem Zusammenhang geklärt, dass grundsätzlich von einem steuerbaren Leistungsaustausch auszugehen ist, wenn ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages Leistungen zur Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegen Entgelt übernimmt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BStBl. II 2010, 310, und vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701).
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 65/07

    Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine

  • BFH, 22.06.2022 - XI R 35/19

    Anforderungen an eine entgeltliche Nutzungsüberlassung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.10.2019 - 5 K 286/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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