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   FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05   

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https://dejure.org/2006,15867
FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05 (https://dejure.org/2006,15867)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 6 K 288/05 (https://dejure.org/2006,15867)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 6 K 288/05 (https://dejure.org/2006,15867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückweisung gem. § 80 Abs. 5 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 AO; § 80 Abs. 5 AO; § 2 StBerG; § 3 StBerG; § 4 StBerG; Art. 50 EG ; Art. 234 EG
    Zulässigkeit der Zurückweisung wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen des Bevollmächtigten und gleichzeitigen Geschäftsführers einer GmbH; Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen; "Dienstleistungen" und "grenzüberschreitende Tätigkeit" i.S. des Art. ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 80 Abs. 5; ; StBerG § 2; ; StBerG § 3; ; StBerG § 4; ; EG Art. 50; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung; Bevollmächtigter; Zulassung als Steuerberater; Missbrauch der Berufsbezeichnung; Dienstleistungsfreiheit; EG-Recht - Zurückweisung des Bevollmächtigten und unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch "Belasting Adviseur" - Niederlande

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung des Bevollmächtigten und unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch "Belasting Adviseur" (Niederlande)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Zurückweisung wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen des Bevollmächtigten und gleichzeitigen Geschäftsführers einer GmbH; Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen; "Dienstleistungen" und "grenzüberschreitende Tätigkeit" i.S. des Art. ...

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 986
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06

    Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05
    Zum anderen sind Dienstleistungen i.S.d. Art. 50 EG-Vertrag zeitlich beschränkte Leistungen, die ohne dauerhafte Niederlassung in dem betreffenden Mitgliedsstaat erbracht werden (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. Mai 2006 11 K 1050/06, EFG 2006, 1721 m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH und des BFH).

    Hierzu gehört auch die Steuerberatung, weil sie eine Rechtsberatung in Steuersachen ist (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. Mai 2006 11 K 1050/06, EFG 2006, 1721).

    Die Anwendung der Grundsätze im Einzelfall bleibt den nationalen Gerichten vorbehalten (vgl. Urteil des FG Köln vom 10. Mai 2006 11 K 1050/06, EFG 2006, 1721, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    Insgesamt geht der erkennende Senat in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Finanzgerichts Köln davon aus, dass die Zulassungsbeschränkungen des Steuerberatungsgesetzes europarechts- und verfassungskonform sind (vgl. hierzu ausführlich das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. Mai 2006 11 K 1050/06, EFG 2006, 1721).

  • FG Niedersachsen, 05.12.2000 - 6 K 423/99

    Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05
    Der Umfang der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen im Inland richtet sich nach dem Umfang dieser Befugnis im Niederlassungsstaat (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2000 6 K 423/99, EFG 2001, 869).

    Mit dieser Formulierung hat der Gesetzgeber den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung getragen (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2000 6 K 423/99, EFG 2001, 869).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1831/05

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05
    Die Beurteilung, ob es sich im konkreten Fall um eine vorübergehende, grenzüberschreitende Tätigkeit handelt, ist im Rahmen einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2006 5 K 1831/05, EFG 2006, 1288).

    Insoweit stellt auch die auf § 80 Abs. 5 gestützte Zurückweisung einer Bevollmächtigung durch den Beklagten im gemeinschaftsrechtlichen Sinne eine Maßnahme dar, die der missbräuchlichen Ausnutzung der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten in geeigneter Weise begegnet (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2006 5 K 1831/05, EFG 2006, 1288).

  • BFH, 22.03.1994 - VII R 58/93

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts und Notars als Bevollmächtigter durch das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 288/05
    Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen soll nur solchen Personen anvertraut werden, welche die nötige Sachkunde besitzen und nach ihrer persönlichen Eignung hinreichende Gewähr für die einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (BFH-Urteil vom 22. März 1994 VII R 58/93, BFH/NV 1995, 7).
  • BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09

    Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine

    Darüber hinaus habe das FG A bereits in anderen Verfahren (6 K 288/05 und 6 K 445/06) gemäß § 80 Abs. 5 AO als Bevollmächtigten zurückgewiesen.
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