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   FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20   

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https://dejure.org/2021,54295
FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20 (https://dejure.org/2021,54295)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2021 - 11 K 14196/20 (https://dejure.org/2021,54295)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 11 K 14196/20 (https://dejure.org/2021,54295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer der ausländischen Betriebsstätten

  • IWW

    Art. 45 AEUV, Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV, § 38 EStG, § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Art. 3 GG, Art. 15 OECD-MA, Art. 5 OECD-MA
    AEUV; EStG,GG, OECD-MA

  • Betriebs-Berater

    Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer der ausländischen Betriebsstätten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeber

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ausländische Betriebsstätten einer inländischen Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2022, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Überdies hätten die vom Beklagten zitierten BFH-Urteile vom 26.01.1986, I R 109/85 und I R 296/82 das alte DBA, welches noch vor Verabschiedung des ersten OECD-MA im Jahre 1963 ergangen sei, betroffen.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den abkommensrechtlichen Arbeitgeber-Begriff unter dem Gesichtspunkt des Erfordernisses der wirtschaftlichen Kostentragung weiter ausgedehnt und wendet den sog. wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff an (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.08.1985, I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl. II 1986, 4; vom 29.01.1986, I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl. II 1986, 442).

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 29.01.1986, I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl. II 1986, 442 bereits zutreffend ausgeführt hat, kann eine Betriebsstätte nicht in einem Vertragsstaat ansässig sein.

    Das BFH-Urteil vom 29.01.1986, I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl. II 1986, 442, wonach eine Betriebsstätte mangels Ansässigkeit kein tauglicher Arbeitgeber i.S.d. Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden 1959/1978 ist, erging zu einer früheren, für den Streitfall nicht mehr geltenden Rechtslage.

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Keine offene oder verdeckte Diskriminierung von Arbeitnehmern liegt nach der Rechtsprechung des EuGH indessen vor, wenn Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat mit ihren Einkünften in dem Staat der Einkommenserzielung als beschränkt Steuerpflichtige härter besteuert werden als unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort im Staat der Einkommenserzielung (Territorialitätsgrundsatz; vgl. u.a. EuGH-Urteile vom 14.02.1995, Rs. C-279/93 Rn. 31 ff.; vom 11.08.1995, Rs. C-80/94 Rn. 18 ff. und vom 12.05.1998, Rs. C-336/96 Rn. 49).

    Hierzu hat der EuGH in seinem Urteil vom 14.02.1995, Rs. C-279/93 Rn. 31 ff. u.a. zur Begründung ausgeführt, dass das Einkommen, das ein Gebietsfremder in Deutschland erzielt, meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstellt, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt.

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 122/00

    Arbeitsverhältnis bei Konzerngesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Arbeitgeber ist derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisungen er zu folgen verpflichtet ist, § 1 Abs. 1 und 2 LStDV (BFH-Urteil vom 19.02.2004, VI R 122/00, BFHE 205, 216, BStBl. II 2004, 620).

    Arbeitgeber ist danach regelmäßig der Vertragspartner des Arbeitnehmers aus dem Dienstvertrag (BFH-Urteil vom 19.02.2004, VI R 122/00, BFHE 205, 216, BStBl. II 2004, 620; Schmidt/Krüger, EStG, 40. Aufl. 2021, § 38 Rn. 2).

  • EuGH, 24.02.2015 - C-512/13

    Sopora - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Im Urteil vom 24.02.2015, C-512/13 führt der EuGH hierzu aus, dass angesichts des Wortlauts von Art. 45 Abs. 2 AEUV, wonach die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung "der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten" angestrebt wird, i.V.m. Art. 26 AEUV die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum anderen auch die unterschiedliche Behandlung gebietsfremder Arbeitnehmer verbietet, wenn sie zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung der Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten gegenüber anderen Staatsangehörigen führt.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Keine offene oder verdeckte Diskriminierung von Arbeitnehmern liegt nach der Rechtsprechung des EuGH indessen vor, wenn Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat mit ihren Einkünften in dem Staat der Einkommenserzielung als beschränkt Steuerpflichtige härter besteuert werden als unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort im Staat der Einkommenserzielung (Territorialitätsgrundsatz; vgl. u.a. EuGH-Urteile vom 14.02.1995, Rs. C-279/93 Rn. 31 ff.; vom 11.08.1995, Rs. C-80/94 Rn. 18 ff. und vom 12.05.1998, Rs. C-336/96 Rn. 49).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Denn zivilrechtlich sind Personengesellschaften im Gegensatz zu Betriebsstätten zumindest als teilrechtsfähig anzusehen und damit bereits zivilrechtlich tauglicher Arbeitgeber (vgl. BAG-Urteil vom 30.10.2008, 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; BGH-Urteil vom 29.01.2001, II ZR 331/00, NJW 2001, 1056).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Denn zivilrechtlich sind Personengesellschaften im Gegensatz zu Betriebsstätten zumindest als teilrechtsfähig anzusehen und damit bereits zivilrechtlich tauglicher Arbeitgeber (vgl. BAG-Urteil vom 30.10.2008, 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; BGH-Urteil vom 29.01.2001, II ZR 331/00, NJW 2001, 1056).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Keine offene oder verdeckte Diskriminierung von Arbeitnehmern liegt nach der Rechtsprechung des EuGH indessen vor, wenn Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat mit ihren Einkünften in dem Staat der Einkommenserzielung als beschränkt Steuerpflichtige härter besteuert werden als unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort im Staat der Einkommenserzielung (Territorialitätsgrundsatz; vgl. u.a. EuGH-Urteile vom 14.02.1995, Rs. C-279/93 Rn. 31 ff.; vom 11.08.1995, Rs. C-80/94 Rn. 18 ff. und vom 12.05.1998, Rs. C-336/96 Rn. 49).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 296/82

    Arbeitgeber - DBA-Frankreich - Ansässigkeit - Ausländisches Unternehmen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Überdies hätten die vom Beklagten zitierten BFH-Urteile vom 26.01.1986, I R 109/85 und I R 296/82 das alte DBA, welches noch vor Verabschiedung des ersten OECD-MA im Jahre 1963 ergangen sei, betroffen.
  • BFH, 10.05.1989 - I R 50/85

    1. Arbeitgeber kann sich auf Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-Niederlande

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20
    Diese Pflicht entfalle, wenn der betreffende Arbeitslohn nach einem DBA in Deutschland nicht besteuert werden dürfe (vgl. BFH-Urteile vom 10.05.1989, I R 50/85, BStBl. II 1989, 755 und vom 18.12.2002, I R 96/01, BFH/NV 2003, 953).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 96/01

    Doppelbesteuerung; Begriff des ArbG bei Einschaltung ausländischer ArbN-Verleiher

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

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