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FG Niedersachsen, 17.03.1998 - VII (III) 48/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Finanzgericht Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
Erlass von Grunderwerbsteuer gegenüber dem in verdeckter Vertretung handelnden …
Nach seiner Auffassung müsse der vom Niedersächsischen Finanzgericht (Urteil vom 17.3.1998, VII [III] 48/97) aufgestellte Rechtssatz, "Grunderwerbsteuer sowohl für den Erwerb durch den Meistbietenden als auch für den von ihm Vertretenen, ist unbillig, wenn der Meistbietende den Grundstückserwerb für sich selbst weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte", auf ihn angewandt werden.Deshalb ist die Einziehung der Grunderwerbsteuer im Einzelfall sachlich unbillig, wenn der Meistbietende den Grunderwerb weder wirtschaftlich noch rechtlich wollte und er die Rechte aus dem in verdeckter Stellvertretung abgegebenen Meistgebot alsbald an denjenigen weitergibt, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte (vgl. BFH, Urteil vom 26.3.1980, II R 143/78, BStBl II 1980, 523 [524]; BFH…, Beschluss vom 14.10.2008, II B 65/07, BFH/NV 2009, 214 [216]; Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.3.1998, VII (III) 48/97 [zit. nach juris]).