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FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei möglicher Teilnahme an einer verbilligten Gemeinschaftsverpflegung; Einstufung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Gewährung einer unentgeltlichen Verpflegung durch den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94
- BFH, 19.09.1997 - VI R 97/96
Papierfundstellen
- EFG 1997, 273
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96
Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 273 veröffentlicht. - BFH, 18.10.2006 - XI R 42/04
Unterhaltsleistung an Ehegatten; Realsplitting
c) Zu den als Sonderausgaben abziehbaren verbrauchsunabhängigen Kosten gehören nach dem Senatsurteil in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130 die Schuldzinsen unabhängig davon, wer Eigentümer der zum Zwecke des Unterhalts überlassenen Wohnung ist; die Vorinstanz hierzu, das FG Köln, hatte in ihrem Urteil vom 18. Juni 1996 8 K 3245/95 (EFG 1997, 273) als Sonderausgaben u.a. auch die vom Unterhaltsverpflichteten übernommenen Darlehenszinsen zum Abzug zugelassen, soweit das Einfamilienhaus im Eigentum der Ehefrau stand, weil der Unterhaltsleistende jedenfalls insoweit nicht als Eigentümer verpflichtet sei, die Aufwendungen zu tragen. - FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3935/00
Quasisplitting; Zinstilgungen; Darlehenstilgungen; Unterhaltsleistung; …
Dass die freie Verfügung des Empfängers über die Unterhaltszahlungen keine Voraussetzung für die Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein könne, ergebe sich auch aus der Anerkennung einer unentgeltlichen Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung (Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.02.1996, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 273).