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   FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15   

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https://dejure.org/2019,52539
FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15 (https://dejure.org/2019,52539)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.10.2019 - 7 K 67/15 (https://dejure.org/2019,52539)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 7 K 67/15 (https://dejure.org/2019,52539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Überführung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 7 Abs. 1 S. 5
    Übertragung einer Windkraftanlage auf eine Personengesellschaft und deren Berücksichtigung als Abschreibungsbeträge

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewinnermittlung | AfA-Bemessungsgrundlage bei Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Überführung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 2224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, findet § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten keine Anwendung, weil keine Einlage vorliegt (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 -, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Die Einbringung eines Wirtschaftsguts gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist auch nicht einer Einlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG gleichzustellen (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 -, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

    Deshalb muss es auch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, diese tatbestandliche Begrenzung zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617; im Ergebnis ebenso --wenn auch ohne ausdrückliche Erörterung-- BFH-Urteil in DB 2007, 1731, zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a EStG).

    Der Umstand, dass der Einbringende auch vor der Übertragung die Sachherrschaft über das übertragene Wirtschaftsgut innegehabt hat, ist gerade prägend für eine Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617 Tz. 34 mwN).

    Es sollte sich nach dieser Rechtsprechung insgesamt um ein entgeltliches Geschäft handeln (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 -, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

  • BFH, 29.07.2015 - IV R 15/14

    Keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn Gegenwert des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15
    Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass diese Grundsätze durch das Urteil des BFH vom 29. Juli 2015 (IV R 15/14, BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593) überholt sind.

    Mit diesem Urteil hat der BFH entschieden, dass keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und damit kein entgeltlicher Vorgang vorliegt, wenn der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts allein dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, soweit sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapitalanteil (Festkapitalkonto) richten (BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 IV R 15/14, BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593, Tz. 26).

    Der BFH hat in der Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob auch dann ein in vollem Umfang entgeltliches Geschäft angenommen wird, wenn der Wert des zur Erlangung bzw. zur Erweiterung einer Mitunternehmerstellung eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto (z.B. dem Kapitalkonto II) gutgeschrieben oder in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage eingestellt wird (sog. Kombinationsmodell; BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 IV R 15/14, BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593, Tz. 25 und 26).

    Der Senat ist der Auffassung, dass die systematisch zutreffende Übertragung der im Urteil vom 29. Juli 2015 (IV R 15/14, BFHE 251, 422, BStBl II 2016, 593) aufgestellten Grundsätze auf das im Streitfall vorliegende Kombinationsmodell dazu führt, dass nur insoweit eine Einbringung der WKA gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten vorliegt, als der Wert der eingebrachten WKA den Festkapitalkonten der Gesellschafter gem. § 5 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags gutgeschrieben wurde.

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15
    Zwar sind auch die Gerichte dazu verpflichtet, offene steuerliche Tatbestandsmerkmale nach dem Gebot der folgerichtigen Umsetzung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung zu konkretisieren (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160, 161; BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.b cc (2) der Gründe).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15
    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf der Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, und vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15
    Zwar sind auch die Gerichte dazu verpflichtet, offene steuerliche Tatbestandsmerkmale nach dem Gebot der folgerichtigen Umsetzung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung zu konkretisieren (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160, 161; BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.b cc (2) der Gründe).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 35/05

    Bewertung einer Sacheinlage in eine GmbH bei Überpari-Emission

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 67/15
    Deshalb muss es auch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, diese tatbestandliche Begrenzung zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617; im Ergebnis ebenso --wenn auch ohne ausdrückliche Erörterung-- BFH-Urteil in DB 2007, 1731, zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a EStG).
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 2/20

    Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - vollentgeltliche

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.10.2019 - 7 K 67/15 aufgehoben.

    Das FG änderte mit Urteil vom 17.10.2019 - 7 K 67/15 den Gewinnfeststellungsbescheid 2010 dahin, dass der laufende Gesamthandsgewinn mit 29.708 EUR festgestellt wird.

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 17.10.2019 - 7 K 67/15 aufzuheben und den Bescheid für 2010 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 06.12.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.02.2015 dahin zu ändern, dass ein laufender Gesamthandsgewinn in Höhe von 165 EUR festgestellt wird.

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