Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 17.12.2010 - 11 K 15/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als steuerpflichtiger Arbeitslohn - Kein Nachweis des Verhältnisses von tatsächlichen Nachtarbeitsstunden zum Gesamtbetrag der Zuschläge allein aufgrund von Zeugenaussagen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 38 Abs. 3 S. 1 EStG; § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG
Keine Lohnsteuerhaftung für die Privatnutzung eines dienstlichen Fahrzeugs; Zulässigkeit der Lohnsteuerhaftung für die Privatnutzung eines dienstlichen Fahrzeugs - IWW
- Betriebs-Berater
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Lohnsteuer-Haftung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als steuerpflichtiger Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Lohnsteuerhaftung für die Privatnutzung eines dienstlichen Fahrzeugs; Zulässigkeit der Lohnsteuerhaftung für die Privatnutzung eines dienstlichen Fahrzeugs
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.12.2010 - 11 K 15/10
- BFH, 08.12.2011 - VI R 18/11
Papierfundstellen
- BB 2011, 2326
- EFG 2011, 1555
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.12.2011 - VI R 18/11
Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit, …
Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1555 veröffentlichten Gründen ab.das Urteil des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 2010 11 K 15/10 und den Haftungsbescheid vom 22. Oktober 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Januar 2010, soweit er noch Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, aufzuheben.
- SG Lübeck, 25.04.2013 - S 14 KR 466/09
Berücksichtigung von Zuschlägen beim beitragspflichtigen Arbeitsentgelt
Zum anderen hat die Klägerin auch nicht nachgewiesen, dass die Zuschläge vereinbarungsgemäß so bemessen waren, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten aufs Jahr bezogen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllten (…vgl. BFH, a. a. O.; Nds. FG 17. Dez. 2010 - 11 K 15/10, EFG 2011, 1555).