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   FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97   

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FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97 (https://dejure.org/1999,10011)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.1999 - V (VIII) 418/97 (https://dejure.org/1999,10011)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - V (VIII) 418/97 (https://dejure.org/1999,10011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6b Abs. 1 S. 1 EStG; § 6b Abs. 3 EStG; § 6c EStG
    Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter; Bildung einer steuerfreien Rücklage für die Veräußerung einer Rohbaufläche; Vorliegen einer Entnahme beim Tausch von Wirtschaftsgütern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter; Bildung einer steuerfreien Rücklage für die Veräußerung einer Rohbaufläche; Vorliegen einer Entnahme beim Tausch von Wirtschaftsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückstauschgeschäfte außerhalb der gesetzlichen Umlegungsverfahren sind nach allgemeinen Tauschgrundsätzen zu behandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 53/81

    Gewinnverwirklichung bei Tausch mit verzögerter Gegenleistung; Berichtigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Deshalb kommt für die beim Grundstückstausch aufgedeckten Gewinne die Bildung einer Rücklage nach§ 6 c i.V.m. § 6 b Abs. 1 und 3 EStG in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BStBl 1983, 303, 304).

    Für die Annahme der Gewinnverwirklichung im Zeitpunkt der Vertragserfüllung durch den Veräußerer ist allerdings in den Fällen des Tauschs mit verzögerter Gegenleistung zu prüfen, ob der tauschweise erworbene Gegenanspruch auf Sachleistung nicht durch besondere Umstände gefährdet ist (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1992 VII R 53/81,BStBl II 1983, 303, 305).

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Entnahmehandlung kann auch eine Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne sein (BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BStBl II 1982, 18).

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein betriebliches Wirtschaftsgut entnommen wird, wenn die Gegenleistung für seine tauschweise Hingabe in der Erlangung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Privatvermögens oder in der Befreiung von einer privaten Schuld besteht (Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BStBl II 1982, 18).

  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken keine Nutzungsänderung, die als schlüssiges Verhalten eine Entnahme des Grundstücks ohne ausdrückliche Entnahmehandlung hätte bewirken können (grundlegend BFH-Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79 BStBl II 1983, 448; ferner z.B. BFH-Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BStBl II 1986, 516).

    Solange dieser indifferente Zustand bestehen blieb, mussten die Grundstücke bei dem Vermögenverbleiben, zu dem sie vorher gehörten, nämlich dem Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79, BStBl II 1983, 448, 449).

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Diese wirtschaftliche Verfügungsmacht wird erlangt, wenn Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75, BStBl II 1977, 553 m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1986 - IV R 270/84

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken keine Nutzungsänderung, die als schlüssiges Verhalten eine Entnahme des Grundstücks ohne ausdrückliche Entnahmehandlung hätte bewirken können (grundlegend BFH-Urteil vom 4. November 1982 IV R 159/79 BStBl II 1983, 448; ferner z.B. BFH-Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 270/84, BStBl II 1986, 516).
  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Dabei ist es gleichgültig, ob die Rückgängigmachung auf Vertrag oder auf Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) beruht (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 27.08.1992 - IV R 89/90

    Durch Umlageverfahren zugeteilte Grundstücke als Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Der Senat geht bei dieser Beurteilung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 27. August 1992 IV R 89/90, BStBl II 1993, 225 m.w.N.) davon aus, dass Gewinne, die anlässlich der Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen anfallen, nicht nach § 6 b EStG begünstigt sind.
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Die Anwendung dieser Rechtsgrundsätze hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich auf gesetzliche Umlegungsverfahren beschränkt (Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84, BStBl II 1986, 711, 712).
  • BFH, 07.05.1985 - VII R 51/81
    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V (VIII) 418/97
    Für die Annahme der Gewinnverwirklichung im Zeitpunkt der Vertragserfüllung durch den Veräußerer ist allerdings in den Fällen des Tauschs mit verzögerter Gegenleistung zu prüfen, ob der tauschweise erworbene Gegenanspruch auf Sachleistung nicht durch besondere Umstände gefährdet ist (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1992 VII R 53/81,BStBl II 1983, 303, 305).
  • FG Nürnberg, 08.02.2017 - 5 K 153/15

    Beurteilung des Verfahrens des freiwilligen Landtauschs

    Auch die Entscheidung des FG Niedersachsen in EFG 1999, 1009 (Urteil vom 18.09.1999 Az. V (VIII) 418/97) spricht nicht für die Argumentation der Kläger, weil auch in dieser Streitsache zivilrechtliche Grundstücksübertragungen vorgenommen worden waren und gerade kein hoheitlicher Surrogationsakt i.S.v. § 68 FlurbG vorlag.
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