Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3040
FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14 (https://dejure.org/2015,3040)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2015 - 3 K 297/14 (https://dejure.org/2015,3040)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 3 K 297/14 (https://dejure.org/2015,3040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten: Eine Scheidung stellt kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen mehr?

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Streit um Steuerentlastung und Scheidungskosten bleibt offen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Prozesskosten wegen Scheidung als außergewöhnliche Belastungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streit um Steuerentlastung und Scheidungskosten bleibt offen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidungskosten im Streitjahr 2013 können nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden - Scheidung stellt nach gesellschaftlichen Verhältnissen kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 11
  • EFG 2015, 725
  • NZG 2015, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG

    Ob Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren noch als außergewöhnlich i.S. des § 33 Abs. 1 EStG anzusehen sind (ablehnend Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2015  3 K 297/14, EFG 2015, 725), kann offenbleiben.
  • BFH, 18.05.2017 - VI R 66/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als

    Ob Aufwendungen für einen Scheidungsprozess noch als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG anzusehen sind (ablehnend Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2015  3 K 297/14, EFG 2015, 725), kann offenbleiben.
  • BFH, 18.05.2017 - VI R 19/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Februar 2015  3 K 297/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 725 veröffentlichten Gründen ab.

    Er beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Februar 2015  3 K 297/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 18. Juni 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2014 dahingehend zu ändern, dass die Kosten der Ehescheidung in Höhe von 873 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

  • BFH, 18.05.2017 - VI R 81/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als

    Ob Aufwendungen für einen Scheidungsprozess noch als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG anzusehen sind (ablehnend Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2015  3 K 297/14, EFG 2015, 725), kann offenbleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht