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   FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10   

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https://dejure.org/2012,21645
FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10 (https://dejure.org/2012,21645)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2012 - 15 K 417/10 (https://dejure.org/2012,21645)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 15 K 417/10 (https://dejure.org/2012,21645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a
    Abgeltungssteuer: Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen nahe stehenden Personen, § 32d EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgeltungssteuer: Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen nahe stehenden Personen, § 32d EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen und die Pauschalbesteuerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen einander nahe stehenden Personen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kapitalerträge aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Kapitalerträge aus Darlehen zwischen Familienangehörigen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abgeltungssteuer oder individueller Steuersatz bei Zinsen aus Darlehen zwischen Nahestehenden?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bei nahestehenden Personen

  • steuerzahler.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abgeltungsteuer - Darlehen an nahe Angehörige

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a
    Abgeltungsteuer, Zinseinnahmen, Darlehen unter Angehörigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2009
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2009 veröffentlichten Urteil vom 18. Juni 2012  15 K 417/10 ab.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Juni 2012  15 K 417/10 aufzuheben und unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2009 vom 21. Oktober 2013 die tariflich besteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen um 28.812 EUR zu verringern, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuerten Einkünfte um diesen Betrag zu erhöhen und die Einkommensteuer entsprechend herabzusetzen.

  • FG Köln, 28.01.2014 - 12 K 3373/12

    Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Zinserträge aus Ehegattendarlehen

    Dem vom Beklagten zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.06.2012 Az. 15 K 417/10 sei hier nicht zu folgen.

    Auf die Anfrage des Gerichtes, ob die Beteiligten mit einem Ruhen des Verfahrens bis zum Abschlusses des gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 18.06.2012 Az. 15 K 417/10 anhängigen Revisionsverfahrens VIII R 9/13 einverstanden sind, haben die Kläger mitgeteilt, sie stimmten einen Ruhen des Verfahrens nicht zu und bäten um zeitnahe Festlegung eines Termins.

    Der Senat schließt sich insoweit der ausführlichen Begründung des Niedersächsischen Finanzgerichtes im Urteil vom 18.06.2012 (15 K 417/10, EFG 2012, 2009) und des FG München im Urteil vom 26.02.2013 (11 K 2365/10, EFG 2013, 1764) an (so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2013, Az. 8 K 3100/11, EFG 2013, 2020).

  • FG Niedersachsen, 12.04.2012 - 14 K 335/10

    Besteuerung von Darlehenszinsen nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG

    Andere Erwägungen spielen in diesen Fällen bei der Vertragsgestaltung regelmäßig nur eine untergeordnete Rolle, weil es an gegenläufigen wirtschaftlichen Interessen fehlt (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.6.2012 15 K 417/10, juris, zu einem Fall der Gewährung von Darlehen zwischen einander nahestehenden Personen).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 3100/11

    Einkommensteuersatz auf Zinsen aus der Stundung eines Kaufpreises zwischen

    Der Senat schließt sich insoweit der ausführlichen Begründung des Niedersächsischen FG (Urteil vom 18. Juni 2012 15 K 417/10, EFG 2012, 2009, unter 2.c der Entscheidungsgründe) an.

    Es ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, wie der Begriff der "nahe stehenden Person" in § 32d Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG auszulegen ist und ob die Vorschrift verfassungsgemäß ist (siehe bereits Niedersächsisches FG, Urteile vom 6. Juli 2011 4 K 322/10, EFG 2012, 242, Revision BFH VIII R 31/11, zu § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG; vom 18. Juni 2012 15 K 417/10, EFG 2012, 2009, Revision BFH VIII R 9/13).

  • FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 718/13

    Nicht jedes Näheverhältnis schließt günstige Zinsbesteuerung aus

    (3.) In den bislang zur Streitfrage ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen,denen ausschließlich Vertragsverhältnisse zwischen Angehörigen i.S. von § 15 AO zu Grunde lagen, wurde jeweils nicht beanstandet, dass jedenfalls private Angehörigendarlehen dem Anwendungsbereich des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG unterfielen, da es in diesen Fällen typischerweise an einem bei Fremden bestehenden Interessengegensatz fehle und daher eher die abstrakte Gefahr einer missbräuchlichen Gestaltung im Sinne einer Steuersatzspreizung bestehe (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.06.2012 15 K 417/10, EFG 2012, 2009 [Rev. VIII R 9/13];Finanzgericht München, Urteil vom 26.02.2013 11 K 2365/10, juris [Rev. VIII R 44/13]; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2013 8 K 3100/11, juris [Rev. VIII R 35/13]).
  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10

    Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf Zinserträge aus steuerlich

    Es besteht demnach kein Anlass, nach Art. 100 Abs. 1 GG das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Juni 2012 15 K 417/10, EFG 2012, 2009).
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