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   FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04   

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FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04 (https://dejure.org/2009,20234)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2009 - 2 K 39/04 (https://dejure.org/2009,20234)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2009 - 2 K 39/04 (https://dejure.org/2009,20234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abspaltung eines Buchwertes für ein Zuckerrübenlieferrecht vom Pauschalwert des § 55 EStG - Verfestigung eines Zuckerrübenlieferrechts zum immateriellen Wirtschaftsgut

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 2 BewG; § 13 Abs. 3 BewG
    Abzug des Buchwerts für Rübenlieferrechte bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs unter Einbeziehung der betriebsgebundenen Zuckerrübenlieferrechte im vereinbarten Kaufpreis; Qualifizierung von betriebsgebundenen Rübenlieferrechten als selbstständiges ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 55; BewG § 13
    Abspaltung eines Buchwertes für Rübenlieferrechte vom Pauschalwert des § 55 EStG; Rübenlieferrecht; Abspaltung; Buchwert; Pauschalwert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abspaltung eines Buchwertes für Rübenlieferrechte vom Pauschalwert des § 55 EStG -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 865
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 33/98

    Zuckerrübenlieferrecht bei Bodengewinnbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Auf die zugelassene Revision hat der BFH das Urteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1999, IV R 33/98, BFHE 189, 132; BStBl II 2003, 58), da der anteilige Veräußerungspreis für die Rübenlieferrechte unzutreffend ermittelt worden sei, insoweit der Senat bei der Ermittlung des Teilwertes der Rübenlieferrechte einen unzutreffenden Vervielfältiger nach dem BewG angewendet habe.

    Auf die zugelassene Revision hat der BFH das Urteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen, da der Senat in seiner Entscheidung nicht die dem Urteil in der Sache IV R 33/98 zugrunde liegende rechtliche Beurteilung beachtet habe (BFH-Urteil vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFHE 203, 454; BFH/NV 2004, 258).

    31 1. Das betriebsgebundene Rübenlieferrecht ist ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut und nicht Bestandteil des Grund und Bodens (BFH-Urteile vom 24. Juni 1999, IV R 33/98, BFHE 189, 132; BStBl II 2003, 58 und vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFHE 203, 454; BFH/NV 2004, 258).

    cc) Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es auch nicht Voraussetzung für den Abzug eines anteiligen Buchwertes, dass der Wert des Grund und Bodens tatsächlich unter den Wert vom 1. Juli 1970 gesunken ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1999, IV R 33/98, BStBl II 2003, 58, unter 4.b)).

  • BFH, 11.09.2003 - IV R 53/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Auf die zugelassene Revision hat der BFH das Urteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen, da der Senat in seiner Entscheidung nicht die dem Urteil in der Sache IV R 33/98 zugrunde liegende rechtliche Beurteilung beachtet habe (BFH-Urteil vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFHE 203, 454; BFH/NV 2004, 258).

    31 1. Das betriebsgebundene Rübenlieferrecht ist ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut und nicht Bestandteil des Grund und Bodens (BFH-Urteile vom 24. Juni 1999, IV R 33/98, BFHE 189, 132; BStBl II 2003, 58 und vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFHE 203, 454; BFH/NV 2004, 258).

    Hierbei sind die Grundsätze der Urteile des BFH vom 15. April 2004, IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258 (zurückverweisendes Urteil im vorliegenden Verfahren) anzuwenden.

    Eine solche Auffassung bedürfe vielmehr der positiven Feststellung, dass ein Landwirt aufgrund vertraglicher Beziehungen mit der von ihm belieferten Zuckerfabrik bereits vor dem 1. Juli 1970 - außer dem an Aktien gebundenen Lieferrecht - noch ein übertragbares und am Markt selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut besessen habe (zurückverweisendes Urteil des BFH vom 11. September 2002, IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258).

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02

    Zuckerrübenlieferungsrecht - immaterielles WG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Hierbei sind die Grundsätze der Urteile des BFH vom 15. April 2004, IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und vom 11. September 2003, IV R 53/02, BFH/NV 2004, 258 (zurückverweisendes Urteil im vorliegenden Verfahren) anzuwenden.

    Sie steht insbesondere in Einklang mit den Ausführungen des Urteils des BFH vom 15. April 2004, IV R 51/02, BFH/NV 2004, 1393 und mit den Ermittlungen von Proett, Zuckerrübenlieferrechte in: Referenzmengen und Lieferrechte in der Landwirtschaft, Schriftenreihe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstelle und Sachverständigen e. V. - HLBS - Heft 147, 37ff.

    Insbesondere hat der Sachverständige bei der Ermittlung der rübenfähigen Fläche des klägerischen Betriebes zum 1. Juli 1070 entsprechend der Ausführungen des BFH im Urteil vom 15. April 2004 (IV R 51/02 BFH/NV 2004, 1393) berücksichtigt, dass von der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 63, 9533 ha solche Flächen, die nicht für den Rübenanbau genutzt werden können abzuziehen sind und für Hofstelle, Wohnungs- und Grünland- sowie Waldflächen 7, 3534 ha abgezogen.

  • FG Niedersachsen, 17.12.1997 - II 485/92

    Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter im Steuerrecht; Begriff

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Der Senat ermittelte einen Teilwert der übertragenen Lieferrechte von insgesamt 9.806 dt (einschließlich der durch die übertragenen Aktien vermittelten Lieferrechte von 608 dt) im Zeitpunkt der Übertragung von insgesamt 317.090 DM (Bl. 20f d. Urteils vom 17. Dezember 1997, Az. II 485/92).

    Unstreitig gestellt haben die Beteiligten im ersten Rechtsgang zum Wert der Rübenlieferrechte im Übertragungszeitpunkt die angenommene Beitragsdeckungsdifferenz von 2.488 DM/ha; Arbeitskosten von 20 DM/ha sowie einen zusätzlichen Festkostenanteil von 200 DM/ha (Bl. 19 d. Urteils vom 17. Dezember 1997, Az. II 485/92).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil des erkennenden Senats im ersten Rechtsgang vom 17. Dezember 1997 (Az. II 485/92) verwiesen.

  • FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 2 K 683/99

    Berücksichtigung von Zuckerrübenlieferrechte bei Pauschalbewertung des Grund und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Indes habe sich das betriebsgebundene Rübenlieferrecht bereits vor dem 1. Juli 1970 als immaterielles Wirtschaftsgut soweit verfestigt gehabt, dass der Gesetzgeber dies bei der Bildung des Pauschalwerts habe berücksichtigen können (weitere Einzelheiten Senatsurteil vom 28. Februar 2002, 2 K 683/99).

    Der Teilwert der betrieblichen Rübenlieferrechte des Klägers beträgt zwischen den Beteiligten unstreitig 158.545 DM, der Anteil am Veräußerungserlös beträgt 156.403 DM (Einzelheiten der Berechnung Senatsurteil vom 28. August 2002, 2 K 683/99, dort S. 3f).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 14/08

    Buchwertabspaltung bei der Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die bereits anhängigen Revisionsverfahren IV R 14/08 und IV R 43/08 zuzulassen.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 43/08

    Buchwertabspaltung bei Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten - Keine AfA bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 39/04
    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die bereits anhängigen Revisionsverfahren IV R 14/08 und IV R 43/08 zuzulassen.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Das Urteil ist in EFG 2010, 865 veröffentlicht.
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