Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG; § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer Stiftung in Liechtenstein - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kapitaleinkünfte aus einer Stiftung in Liechtenstein
- rechtsportal.de
AStG § 15 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer Stiftung in Liechtenstein - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kapitaleinkünfte aus Stiftung in Liechtenstein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer Stiftung in Liechtenstein
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12
- BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 2020
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15
Schwarzgeldkonto in der Schweiz: Hartz-IV-Empfänger müssen 175.000 Euro …
In einer derartigen Konstellation besteht auch steuerrechtlich die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 15 K 155/12). - BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/16
Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.01.2016 - 15 K 155/12 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 2020 abgedruckt ist, gab der Klage insoweit statt, als es die zugerechneten Einkünfte aus Kapitalvermögen in geringem Umfang minderte.
Die Kläger beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 19.01.2016 - 15 K 155/12 aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.
- FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17
Anforderungen an ein steuerrechtliches Verwertungsverbot wegen rechtswidriger …
Am xxx 2017 verwies der Prozessbevollmächtigte auch auf ein Urteil des Nds. FG vom 19. Januar 2016 15 K 155/12, DStRE 2017, 912, wonach sich ein qualifiziertes materielles Verwertungsverbot dann ergebe, wenn die Ermittlung der Tatsachen einen verfassungsrechtlich geschützten Bereich des Steuerpflichtigen verletzt habe. - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 13 AS 149/17 In einer derartigen Konstellation besteht auch steuerrechtlich die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 15 K 155/12).
- FG Niedersachsen, 04.05.2022 - 9 K 146/21
Zur Besteuerung von Altersrenten aus den Niederlanden
Sind aber die allgemeinen Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) auch maßgebend, wenn es darum geht, ob eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vorliegt, dann gilt auch in diesem Zusammenhang die Verringerung des Beweismaßes wegen verweigerter Mitwirkung (… BFH-Beschluss vom 22. November 2006 II B 6/06 , BFH/NV 2007, 395; Niedersächsisches FG-Urteil vom 19. Januar 2016 15 K 155/12 , EFG 2016, 2020 ).