Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligte Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG; § 10 Abs. 5 UStG
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 4 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei einer verbilligten Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Mitarbeiter der herausgebenden Verlagsgesellschaft; Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der ... - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 4 Nr. 1; EStG § 10 Abs. 5 Nr. 2
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 bei verbilligter Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter - Mindestbemessungsgrundlage; Verbilligte Abgabe; Zeitungsabonnement; Verlagsmitarbeiter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 bei verbilligter Abgabe von Abonnements einer Tageszeitung an Verlagsmitarbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Verbilligte Abgabe von Zeitungsabonnements
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
- BFH, 19.06.2011 - XI R 8/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 883
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 29.04.2004 - C-17/01
Sudholz
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Allerdings hat der EuGH in einer Entscheidung vom 29.04.2004 (C-17/01, Rz. 17) bestätigt, dass es für die Wirksamkeit der Ausnahmegenehmigung keiner Veröffentlichung bedürfe.Entscheidend sei, dass dem Art. 27 der 6. EG-Richtlinie eine derartige Veröffentlichungspflicht nicht zu entnehmen sei (vgl. EuGH-Urteil vom 29.04.2004 - C - 17/01, BStBl II 2004, 806, 808, Rz. 25).
- EuGH, 20.01.2005 - C-412/03
Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 20.01.2005 (C-412/03, UR 2005, 98, 194 - Hotel Scandic) entschieden, dass eine Entnahme von Gegenständen und Dienstleistungen zum privaten Bedarf und damit die Anwendung einer Mindestbemessungsgrundlage nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Umsätze unentgeltlich erfolgten.Wurde eine Gegenleistung erbracht, ist diese nach der Auffassung des EuGH zwingend als Bemessungsgrundlage zu akzeptieren (vgl. dazu EuGH , Urteil vom 20.01.2005 - Rs. C - 412/03, UR 2005, 98 - Hotel Scandic).
- BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn das Entgelt unangemessen niedrig sei, d.h. nicht dem Wert der gelieferten Gegenstände entspreche (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).Innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantragte weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat, die Angelegenheit im Rat der EU zu erörtern, so dass am 13.08.1978 - mit Ablauf der Frist - die Ausnahmegenehmigung als erteilt galt (vgl. BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).
- BFH, 27.02.2008 - XI R 50/07
Mindestbemessungsgrundlage - verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung - Zweck …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Nach dem Zweck dieser Regelung solle die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen nicht durch die Vereinbarung unangemessen niedriger Entgelte unterlaufen werden (vgl. dazu zum Beispiel BFH-Urteil vom 27.02.2008 - XI R 50/07, BFH/NV 2008, 1086 m.w.N.). - EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Die Frage, welche Leistungen aufgrund des Dienstverhältnisses unentgeltlich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 erbracht werden, hat der EuGH zur Arbeitnehmer-Sammelbeförderung entschieden, dass die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich zum privaten Bedarf gehöre (vgl. EuGH-Urteil vom 16.10.1997, Rs. C - 258/95, UR 1998, 61 - Fillibeck -). - BFH, 28.02.1980 - V R 138/72
Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Nach Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, sind dafür alle diejenigen Kosten maßgebend, mit denen die Kostenrechnung des Unternehmens belastet wird (vgl. z.B. BFH-Urt. v. 28.2.1980 - V R 138/72, BStBl II 1980, 309). - EuGH, 29.05.1997 - C-63/96
Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04
Im Übrigen kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar auf die einschlägige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts berufen (so auch Generalanwalt Fennelly, Schlussantrag im Verfahren des EuGH vom 27.02.1997 - Rs. C - 63/96, EuGHE 1997, I 2847 - Rz. 34, 35 - Skripalle).
- BFH, 19.06.2011 - XI R 8/09
Bemessungsgrundlage bei einer verbilligten Lieferung von Zeitungen an …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 883 veröffentlicht. - FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06
Umsatzsteuer für Umsätze aus der Verpflegung von Heimbewohnern in Altenwohnheimen …
Für diesen Fall folgt der Senat der Auffassung des Generalanwalts Fennelly in seinen Schlussanträgen vom 27.02.1997 im Verfahren Skripalle (Rs. C-63/96, EuGHE I 1997, 2847) und des Niedersächsischen FG im Urteil vom 19.02.2009 5 K 291/04 (EFG 2009, 883), dass eine Nichtveröffentlichung einer stillschweigend durch Fristablauf als erteilt geltenden Sonderermächtigung der Anwendbarkeit der auf ihr beruhenden nationalen Regelung nicht entgegen steht. - FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03
Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes …
Insoweit schließt sich der Senat zunächst vollumfänglich den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 19.02.2009 5 K 291/04 (EFG 2009, 1003 ff.) an, die insoweit wie folgt lauten:.