Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 11705/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Entfernungspauschale für fiktive Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Keine Entfernungspauschale für fiktive Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Entfernungspauschale nach § 9 EStG nur für tatsächlich durchgeführte Fahrten - Entfernungspauschale; Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte; Zweitwohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entfernungspauschale nach § 9 EStG nur für tatsächlich durchgeführte Fahrten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Entfernungspauschale
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entfernungspauschale
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei teilweiser Nichtunternehmung der Fahrt wegen Nutzung eines möblierten Zimmers am Arbeitsort; Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1676
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.02.2020 - VI R 42/17
Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen …
Diese Formulierung verdeutlicht einerseits, dass die Entfernungspauschale nur für tatsächlich durchgeführte Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt werden kann (s.a. Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.04.2005 - 11 K 11705/03, EFG 2005, 1676). - FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
Abziehbarkeit der Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei …
c) Die Entfernungspauschale kann damit -anders als der Kläger meint- nur für tatsächlich zurückgelegte Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden (Thürmer/Blümich, § 9 EStG Rz. 294 unter Hinweis auf das Urteil des FG Niedersachsen vom 19. April 2005 11 K 11705/03, EFG 2005, 1676).