Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 152/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einzelnes Schwein ist Berichtigungsobjekt i.S. des § 44 Abs. 1 UStDV
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15a Abs. 2 UStG; § 24 UStG; § 44 Abs. 1 UStDV
Berichtigung eines Vorsteuerabzugs bzgl. des Verkaufs von Mastschweinen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 15a; UStDV § 44 Abs. 1
Berichtigungsobjekt im Sinne des § 44 Abs. 1 UStDV ist das Schwein, nicht die Partie Schweine; Berichtigungsobjekt; Berichtigung; Vorsteuerabzug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berichtigungsobjekt im Sinne des § 44 Abs. 1 UStDV ist das Schwein, nicht die Partie Schweine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Wer Schweine hat, entgeht der Vorsteuerberichtigung
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Vorsteuerberichtigung bei Mastschweinen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 152/10
- BFH, 03.11.2011 - V R 32/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 2130
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95
1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 152/10
Nach der Rechtsprechung sind unter dem Begriff des Wirtschaftsguts Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für das Unternehmen zu verstehen, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind und in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (BFH Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 16/95, BStBl. II 1997, 808; vom 20. März 2003 IV R 27/01, BStBl. II 2003, 878). - BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01
Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 152/10
Nach der Rechtsprechung sind unter dem Begriff des Wirtschaftsguts Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für das Unternehmen zu verstehen, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind und in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (BFH Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 16/95, BStBl. II 1997, 808; vom 20. März 2003 IV R 27/01, BStBl. II 2003, 878).
- BFH, 03.11.2011 - V R 32/10
Gegenstand des Einspruchsverfahrens, wenn während des Verfahrens über den …
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage "wegen Umsatzsteuer 2008" aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 2130 mitgeteilten Gründen statt und verpflichtete das FA zur antragsgemäßen Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2008 vom 12. April 2010.