Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.09.2012 - 3 K 194/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verfassungskonforme Auslegung des § 16 BewG hinsichtlich der Bezugnahme auf bereits vor dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2009 existierende Vorschriften des Bewertungsgesetzes
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung eines Wohnrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung eines Wohnrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Bewertung eines Wohnrechts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewertung eines Wohnrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungskonforme Auslegung des § 16 BewG hinsichtlich der Bezugnahme auf bereits vor dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes am 1. Januar 2009 existierende Vorschriften des Bewertungsgesetzes
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Begrenzung des Jahreswertes von Nutzungen eines für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Verkehrswert angesetzten Wirtschaftsgutes
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Deckelung bei der Bewertung eines Wohnrechts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewertung eines Wohnrechts
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Bewertung eines Wohnrechts
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Niedersächsisches Finanzgericht entscheidet über die Bewertung eines Wohnrechts - Jahreswert von Nutzungen eines Wirtschaftsguts darf nicht nach § 16 BewG gedeckelt werden
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.09.2012 - 3 K 194/12
- BFH, 09.04.2014 - II R 48/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 2305
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.04.2014 - II R 48/12
§ 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nach wie vor anwendbar
Das Finanzgericht (FG) gab der auf Aufhebung des Schenkungsteuerbescheids vom 25. August 2011 in Gestalt des "Einspruchsbescheids" vom 27. Januar 2012 gerichteten Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2305 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, § 16 BewG sei in verfassungskonformer Weise einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Verweisung auf den nach den Vorschriften des BewG anzusetzenden Wert sich nur auf die Vorschriften des BewG beziehe, die bereits vor dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl I 2008, 3018) existiert hätten.