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   FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17   

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FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17 (https://dejure.org/2017,48952)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2017 - 14 V 161/17 (https://dejure.org/2017,48952)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2017 - 14 V 161/17 (https://dejure.org/2017,48952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 228
  • EFG 2018, 182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Die Frage, ob ein hypothetischer Kausalverlauf bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme Berücksichtigung finden kann, ist im Rahmen der Schadenszurechnung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von § 69 AO zu beantworten (BFH v. 5. Juni 2007 VII R 65/05).

    In derartigen Fällen kann zum Zeitpunkt der Nichtentrichtung fälliger Steuern jedoch noch keine zuverlässige Aussage darüber getroffen werden, ob es tatsächlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen wird und ob im Fall der Eröffnung eines solchen Verfahrens eine Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO überhaupt erfolgen und auch erfolgreich sein würde (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 VII R 65/05, BStBl II 2008, 273).

    Hieraus ergibt sich, dass eine auf Grundlage nach § 133 InsO erklärte Anfechtung im Streitfall als hypothetische Tatsache zu beurteilen - und damit bei Beurteilung der Kausalität außer Betracht zu lassen - ist (BFH v. 5. Juni 2007 VII R 65/05).

  • BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Insoweit kann ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden (Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 AO Rz 21; BFH v. 26. Januar 2016 VII R 3/15).

    (3) Dieser Beurteilung stehen die Erwägungen des BFH in seinem Beschluss vom 26. Januar 2016 (VII R 3/15) nach Auffassung des erkennenden Senats nicht entgegen.

    Sofern ein Schuldner bzw. dessen gesetzlicher Vertreter beabsichtigt, nach § 18 Abs. 1 InsO - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit - die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst zu beantragen, könnte er - worauf auch der BFH in seinem Beschluss vom 26. Januar 2016 (a.a.O.) zu Recht hinweist - unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Termins für die Antragstellung aus haftungsrechtlicher Sicht für einen Zeitraum von drei Monaten vor diesem Datum gefahrlos von der Entrichtung fälliger Steuern absehen.

  • BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe durch Urteil vom 11. November 2008 (VII R 19/08) entschieden, dass bei Steuerfälligkeiten, die in die insolvenzreife Zeit fallen, das Steuerschuldverhältnis selbst bei fristgerechter Zahlung wegen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters zunächst in der Schwebe bleibe.

    Die Beendigung des Steuerschuldverhältnisses ist insoweit auflösend bedingt (BFH v. 11. November 2008 VII R 19/08).

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    So habe der BGH beispielsweise mit Urteil vom 30. April 2015 (IX ZR 149/14) geurteilt, dass die Kenntnis von der ausbleibenden Tilgung einer Forderung noch nicht die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung und der Zahlungsunfähigkeit begründe.
  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    c) Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Antragsteller durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung der eingezogenen Beträge nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers führen würde (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583).
  • BFH, 09.03.2012 - VII B 185/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Vorrang öffentlicher Interessen am

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Es ist insoweit erforderlich, dass der Antragsteller seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt oder glaubhaft macht (BFH-Beschluss vom 9. März 2012 VII B 185/11, BFH/NV 2012, 999).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und von einer Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH-Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06 -, Rn. 10, juris).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Wenn der Gesetzgeber darüber hinaus mit den kraft Gesetzes verwirkten Säumniszuschlägen zusätzlich ein besonderes Druckmittel für die Fälle geschaffen hat, in denen die rechtzeitige Zahlung noch nicht wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161), so zeigt das, dass er den Steuerpflichtigen auch zur Vermeidung sonstiger Schadensrisiken --wie etwa verminderter Leistungsfähigkeit-- zur rechtzeitigen Steuerzahlung anhalten wollte.
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

    Haftung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    Mitwirkendes Verschulden des FA am Entstehen eines Steuerausfalls kann allenfalls die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ermessensfehlerhaft machen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1442, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2014 - III S 22/13

    Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

  • BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94
  • BFH, 29.05.1990 - VII R 81/89

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und

  • BFH, 25.07.2003 - VII B 240/02

    Haftungsschuldner, Einwendungen

  • BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98

    Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers

  • BFH, 22.11.2005 - VII R 21/05

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei Lohnzahlung aus

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