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   FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16   

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FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16 (https://dejure.org/2017,57170)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2017 - 14 K 316/16 (https://dejure.org/2017,57170)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 14 K 316/16 (https://dejure.org/2017,57170)
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  • FG Niedersachsen, 27.04.2017 - 14 K 15/17

    § 41a Abs. 4 EStG ist nicht bezogen auf das Wirtschafts- oder Kalenderjahr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16
    Aus dem Umstand, dass die Einschränkung "überwiegend" in § 41a Abs. 4 Satz 2 EStG nicht enthalten ist, könnte abzuleiten sein, dass der Zweck des Beförderns von Personen oder Gütern in zeitlicher Hinsicht zumindest - in dem jeweiligen Lohnzahlungszeitraum - auch vorliegen muss (FG Niedersachsen v. 27. April 2017, 14 K 15/17).
  • BFH, 10.08.2016 - I R 60/14

    Gewerbesteuerliche Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16
    Der Entscheidung des BFH vom 10. August 2016 (I R 60/14, BStR 2016, 2749) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BFH, 18.03.2009 - I R 37/08

    Ausnahmsweise steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 4 KStG 2002 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16
    Der BFH führte dort - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 18. März 2009 (I R 37/08, BStBl II 2011, 894), welches zu einem vergleichbaren Fall ergangen ist - aus, das Tatbestandsmerkmal "Beförderung von Personen und Gütern" in § 9 Nr. 3 Satz 4 GewStG 2002 sei trotz der Verwendung der Konjunktion "und" nicht dahin zu verstehen, dass nur diejenigen Beförderungsleistungen begünstigt sein sollen, bei denen kumulativ sowohl Personen als auch Güter befördert werden.
  • BFH, 28.03.1984 - I S 17/83

    Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen - Ernstliche Zweifelhaftigkeit -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.06.2017 - 14 K 316/16
    Die Rechtsprechung des BFH (Entscheidung vom 28. März 1984 I S 17/83, BStBl. II 1984, 566 im vorläufigen Rechtsschutz) zur Vorschrift des § 34c Abs. 4 EStG in der Fassung des Zweiten Steueränderungsgesetzes vom 18. Juli 1973 (BGBl. I 1489, BStBl. I, 521) zum Begriff "Handelsschiff im internationalen Verkehr" steht der hier vorgenommenen (jedenfalls) nicht entgegen.
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