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   FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17   

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https://dejure.org/2020,50629
FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17 (https://dejure.org/2020,50629)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.2020 - 6 K 279/17 (https://dejure.org/2020,50629)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 6 K 279/17 (https://dejure.org/2020,50629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen der Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17
    Sie gehört deshalb zum subjektiven Tatbestand, jedoch muss die aus Sicht des Täters erwartete künftige Bevorzugung objektiv geeignet sein, den freien Wettbewerb zu beeinträchtigen (BGH-Urteil vom 31. Mai 1983 1 StR 772/82, NStZ 1984, 24).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - 1 Ws 429/14

    Strafbarkeit von Zuwendungen einer Gesellschaft an Amtsträger der als alleinige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17
    Dabei sind der Gesamtzusammenhang, in dem die Zuwendung erfolgt, sowie die gesamte Interessenlage der Beteiligten in den Blick zu nehmen (OLG Düsseldorf-Beschluss vom 29. April 2015 III-1Ws 429/14, wistra 2015, 482).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17
    Als "Vorteil" ist in diesem Zusammenhang jede Leistung anzusehen, auf die der Empfänger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (BGH-Urteil vom 18. Juni 2003 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996).
  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 160/12

    Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Mittäterschaft: Anforderung an die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17
    Ausreichend ist, dass die Tathandlung auf die Herbeiführung einer wettbewerbsverzerrenden Handlung angelegt ist und die vorgesehene Bevorzugung in Umrissen bekannt ist (BGH-Urteil vom 3. Dezember 2013 2 StR 160/12, NStZ 2014, 323; Krick in: Münchener Kommentar § 299 StGB Rn 101).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.07.2020 - 6 K 279/17
    Ob ein Vorteilsgeber ein solches Ziel verfolgt, ist Tatfrage und unterliegt der wertenden Beurteilung des Richters, die, sofern ein direkter Beweis für eine Absprache fehlt, im Wege einer Gesamtschau aller in Betracht kommenden Indizien zu erfolgen hat (BGH-Urteil vom 14. Oktober 2008 1 StR 260/08, NJW 2008, 3580).
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