Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 90/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beitragsnachlässe einer gesetzlichen Krankenkasse als Arbeitslohn
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 SGB V; § 3 Nr. 11 EStG ; § 3 Nr. 62 EStG
Abführen von einen Beitragsnachlaß; Steuerfreie Beihilfen; Gewährung des Krankenversicherungsschutzes zu ermäßigten Beiträgen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 14
Lohnsteuerpflicht; Beitragsnachlass; Gesetzliche Krankenkasse; Dienstordnungsangestellte; Krankenversicherungsschutz - Lohnsteuerpflicht von Beitragsnachlässen einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber ihren Dienstordnungsangestellten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Lohnsteuerpflicht von Beitragsnachlässen einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber ihren Dienstordnungsangestellten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abführen von einen Beitragsnachlaß; Steuerfreie Beihilfen; Gewährung des Krankenversicherungsschutzes zu ermäßigten Beiträgen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 90/00
- BFH, 28.10.2004 - VI B 176/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 114
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.12.1995 - VI R 76/91
Beitragsermäßigung einer Krankenkasse für ihre Arbeitnehmer ist steuerpflichtiger …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 90/00
Das vom Finanzamt herangezogene BFH-Urteil vom 01.12.1995 (VI R 76/91, BStBl II 1996, 239) und die in dem Urteil in Bezug genommenen weiteren BFH-Urteile seien überholt, da sie Sachverhalte beträfen, die in den Jahren vor dem Inkrafttreten des § 14 SGB V verwirklicht worden seien.Die Klägerin hat den Dienstordnungsangestellten durch die Gewährung des Krankenversicherungsschutzes zu ermäßigten Beiträgen steuerpflichtigen Lohn zugewendet (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1995 VI R 76/91, BFHE 179, 312, BStBl II 1996, 239).
Für die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitnehmer eine Einnahme erlangt hat, kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber selbst Aufwendungen hatte; entscheidend ist allein, ob die Leistung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer einen Wert hat (siehe § 8 EStG; vgl. zum Ganzen BFH in BFHE 179, 312, BStBl II 1996, 239 m.w.N.).
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen des vorgegebenen Beihilfesystems steuerbefreite Leistungen zu gewähren bzw. zu empfangen; wenn sie - wie im Streitfall - hiervon keinen Gebrauch machen und stattdessen verbilligten Krankenversicherungsschutz vereinbaren, so müssen sie die steuerrechtlichen Folgen in Kauf nehmen (vgl. BFH in BFHE 179, 312, BStBl II 1996, 239).
- BFH, 27.04.1973 - VI R 154/69
Gruppen-Krankenversicherung - Beiträge einer Kommunalbehörde - Ausgaben für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 90/00
Allein der Zweck des Versicherungsschutzes, die Klägerin von der Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen freizustellen, macht den Beitragsnachlass nicht zur steuerfreien Beihilfe im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG, wenn die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt sind (BFH-Urteil vom 27.04.1973 VI R 154/69, BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588).Vielmehr geht die Rechtsprechung davon aus, Beihilfen im Einzelfall dienten der Behebung einer akuten Notlage (BFH-Urteil vom 13.08.1971 VI R 171/68, BFHE 103, 350, BStBl II 1972, 57) bzw. in allen Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sei eine Hilfsbedürftigkeit anzunehmen (BFH in BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588).
- BFH, 13.08.1971 - VI R 171/68
Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen - Sonderausgaben - Steuerpflichtiger …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 90/00
Vielmehr geht die Rechtsprechung davon aus, Beihilfen im Einzelfall dienten der Behebung einer akuten Notlage (BFH-Urteil vom 13.08.1971 VI R 171/68, BFHE 103, 350, BStBl II 1972, 57) bzw. in allen Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sei eine Hilfsbedürftigkeit anzunehmen (BFH in BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588).
- FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - 3 K 2306/01
Beitragsnachlass einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber …
Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. August 2003 (EFG 2004, S. 114 ), auf die sich der Beklagte beziehe, gehe letztlich ungeprüft vom Vorliegen eines Beitragsnachlasses aus und lasse außer Acht, dass ein geldwerter Vorteil nur zu bejahen sei, wenn der Arbeitnehmer objektiv bereichert sei.Der Senat folgt nach alledem der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 21. August 2003 (11 K 90/00, EFG 2004, 114 ) und dem dieses Urteil bestätigenden Beschluss des BFH vom 28. Oktober 2004 ( VI B 176/03), die nach Auffassung des Senats auch die konkrete Fallgestaltung umfassen.