Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ausländern vom Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 2 EStG - Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des Niedersächsischen FG vom 19.08.2013 7 K 111/13
- Informationsverbund Asyl und Migration
EStG § 62 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 b
Freizügigkeitsberechtigt, Kindergeld, Gleichbehandlungsgebot, Gleichheitsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld für Ausländer: Vorlagebeschlüsse an BVerfG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld für Ausländer: Vorlagebeschlüsse an BVerfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht zum Kindergeld für Ausländer
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
- BVerfG - 2 BvL 13/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf …
Das BVerfG stellt an die Benachteiligung ausländischer Staatsangehöriger strenge Rechtfertigungsanforderungen, soweit die Ungleichbehandlung an Merkmale wie die Staatsangehörigkeit anknüpft, die für die Betroffenen unverfügbar sind (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfGE 132, 72-99; zu verfassungsrechtlichen Bedenken ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 - 7 K 114/13 - Juris; vgl EGMR Urteil vom 25.10.2005 - 59140/00 Okpisz/Deutschland - NVwZ 2006, 917). - FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von …
Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von …
Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von …
Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
Der Rechtsstreit war auch nicht wegen der Vorlagen des Niedersächsischen FG vom 19. August und vom 21. August 2013 7 K 9/10, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, 7 K 114/13, 7 K 116/13 (teilweise abgedruckt in EFG 2014, 932 ff.) an das BVerfG gemäß § 74 FGO auszusetzen. - FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von …
Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von …
Der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens (Aktenzeichen 7 K 114/13), in dem der Kläger und seine Familie als palästinensische Volkszugehörige als Flüchtlinge im Libanon gelebt hatten und (bis zur Einbürgerung des Klägers) staatenlos sind bzw. waren, jedoch auch für einen nicht unerheblichen Zeitraum nur geduldet waren, zeigt dies.Der Sachverhalt des Verfahrens 7 K 114/13 zeigt zudem, dass der Kläger sich von Anfang an bemüht hatte, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherzustellen und deshalb die Familie nicht ausschließlich von Sozialleistungen gelebt hat.
Der Sachverhalt des ebenfalls vorgelegten Verfahrens 7 K 114/13 zeigt dies: dort wurde bei der aufgrund der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG erfolgten Nachzahlung von Kindergeld dieses trotz eines Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers, der Leistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. §§ 27 ff. SGB XII erbracht hatte, nicht vollständig an den Sozialleistungsträger, sondern in Höhe von rund EUR 900 auch an den Kläger ausgezahlt.
Insbesondere bei Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen kann ganz oder teilweise von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden (so erfolgt bei der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG - entspricht: § 25 Abs. 5 AufenthG - in dem vorgelegten Verfahren 7 K 114/13).
- BFH, 07.12.2016 - V B 100/16
Kindergeld und Aufenthaltstitel
c) Für das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann sich die Klägerin auch nicht auf die Vorlagen des Niedersächsischen FG vom 19. August 2013 und vom 21. August 2013 7 K 9/10, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, 7 K 114/13, 7 K 116/13 (teilweise abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 932 ff.) an das Bundesverfassungsgericht berufen. - FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1510/13
Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem …
Diese Entscheidung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, nicht auf den Kindergeldanspruch zu übertragen, weil das Kindergeld - anders als das Erziehungsgeld - als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968;… BFH-Beschluss vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417;… BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 11;… Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 62 Rz. C 1 ff;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Rz. 49 ff zu § 62 EStG;… ebenso, wenn auch differenzierter Blümich/Treiber, EStG, § 62 Rz. 49 ff; a.A. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschlüsse vom 19. und 21.08.2013 7 K 114/13, 7 K 111/13 u.a. unter ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung und des Meinungsstandes in der Literatur).Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht mit verschiedenen Vorlagebeschlüssen vom 19.08.2013 und 21.08.2013 an das BVerfG (7 K 114/13, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, und 7 K 9/10) u.a. darauf hingewiesen, dass es unlogisch sei, wenn der erst nach einem Anspruch auf Kindergeld denkbare Erstattungsanspruch bei bestimmten Ausländern bereits der Entstehung eines Anspruchs auf Kindergeld entgegenstehen soll, bei Deutschen und anderen Ausländern hingegen nicht.
- FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1533/13
Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem …
Diese Entscheidung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, nicht auf den Kindergeldanspruch zu übertragen, weil das Kindergeld - anders als das Erziehungsgeld - als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968;… BFH-Beschluss vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417;… BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 11;… Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 62 Rz. C 1 ff;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Rz. 49 ff zu § 62 EStG;… ebenso, wenn auch differenzierter Blümich/Treiber, EStG, § 62 Rz. 49 ff; a.A. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschlüsse vom 19. und 21.08.2013 7 K 114/13, 7 K 111/13 u.a. unter ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung und des Meinungsstandes in der Literatur).Zwar hat das Niedersächsische Finanzgericht mit verschiedenen Vorlagebeschlüssen vom 19.08.2013 und 21.08.2013 an das BVerfG (7 K 114/13, 7 K 111/13, 7 K 112/13, 7 K 113/13, und 7 K 9/10) u.a. darauf hingewiesen, dass es unlogisch sei, wenn der erst nach einem Anspruch auf Kindergeld denkbare Erstattungsanspruch bei bestimmten Ausländern bereits der Entstehung eines Anspruchs auf Kindergeld entgegenstehen soll, bei Deutschen und anderen Ausländern hingegen nicht.
- FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11
Familienleistungsausgleich
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 7 BK 12/14