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   FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13   

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FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13 (https://dejure.org/2014,50357)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.2014 - 12 K 79/13 (https://dejure.org/2014,50357)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 12 K 79/13 (https://dejure.org/2014,50357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten anlässlich doppelter Haushaltsführung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterkunftskosten bei Nutzung einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 1931
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00

    Doppelte Haushaltsführung; Angemessenheit von Mietaufwendungen; AfA für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    126 Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind -soweit nicht überhöht- als Werbungskosten i.S.d. § 9 I S. 3 Nr. 5 EStG abziehbar (Urteil des BFH vom 3.12.1982, VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; Urteil des BFH vom 13.11.2012, VI R 50/11, BStBl II 2013, 286 m.w.N.; FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18.09.2008, 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG B-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011, 9 K 9079/08, EFG 2012, 35).

    Der AfA auf die neu angeschaffte Einbauküche von I in der Wohnung des Klägers ist nach Ansicht des Senates eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde zu legen (FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677: 7 Jahre bei einer gebrauchten Küche).

    Für Ladeneinbauten gehen die amtlichen AfA-Tabellen (BStBl I 2000, 1532 unter Ziff. 3.7) von einer achtjährigen Nutzungsdauer aus, während für Möbel im Gastgewerbe einschließlich Einbaumöbel zehn Jahre angesetzt werden (FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Im Hinblick auf die von Beschäftigungsort zu Beschäftigungsort erheblich schwankenden Wohnkosten sieht der BFH eine betragsmäßige feste Obergrenze nicht als sachgerecht an, sondern hält Mehraufwendungen für notwendig, soweit sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) ergeben (Urteil des BFH vom 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820 in diesem Zusammenhang als Obergrenze notwendiger Mehraufwendungen die Kosten angesehen, die sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben (z.B. BFH-Urteil vom 09.08.2007, VI R 23/05, BStBl II 2009, 722).

    Da Unterkunftskosten am Beschäftigungsort dann notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (so: Urteil des BFH vom 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820), hält es der Senat für sachgerecht, auf den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung, wie ihn der qualifizierte Mietspiegel von B für das Jahr 2011 vorgibt, abzustellen.

  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2008 - 6 K 2192/07

    Zum Verhältnis Abflussprinzip und Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Klasse i.H.v. 3.800 EUR für den Gültigkeitszeitraum Januar 2012 bis Januar 2013 als Werbungskosten im Streitjahr 2011 unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg vom 17.01.2008, 6 K 2192/07.

    Das vom Kläger angeführte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.01.2008, 6 K 2192/07, EFG 2008, 1019 ist vorliegend nicht einschlägig.

    Im Fall des FG Baden-Württemberg vom 17.01.2008, 6 K 2192/07, EFG 2008, 1019 benötigte der Steuerpflichtige die Bahncard 100 im Streitjahr, um zumindest einen Teil seiner Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Streitjahr (ab Dezember) ableisten zu können.

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 25/08

    Wahl zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 26.03.2009, VI R 25/08, BFH/NV 2009, 1619; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2008, 4 K 2056/05, EFG 2009, 1541).

    Sie ist für die Teilstrecke, die der Arbeitnehmer mit seinem eigenen PKW zurücklegt, und für die Strecke, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird, getrennt zu ermitteln (Urteil des BFH vom 26.03.2009, VI R 25/08, BFH/NV 2009, 1619 m.w.N.).

    Übersteigen, wie im Streitfall, die tatsächlichen Kosten die für die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegte Teilstrecke anzusetzende Entfernungspauschale, können sie an deren Stelle angesetzt werden (BFH, Urteil vom 26.03.2009, VI R 25/08, BFH/NV 2009, 1619).

  • BFH, 03.12.1982 - VI R 228/80

    Doppelte Haushaltsführung - Eigentumswohnung am Beschäftigungsort - Mietausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    126 Anschaffungskosten für die erforderliche Wohnungseinrichtung sind -soweit nicht überhöht- als Werbungskosten i.S.d. § 9 I S. 3 Nr. 5 EStG abziehbar (Urteil des BFH vom 3.12.1982, VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; Urteil des BFH vom 13.11.2012, VI R 50/11, BStBl II 2013, 286 m.w.N.; FG München, Urteil vom 29.12.2003, 8 K 4428/00, EFG 2005, 1677; Sächsisches FG, Urteil vom 18.09.2008, 2 K 863/08, EFG 2010, 131; FG B-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011, 9 K 9079/08, EFG 2012, 35).

    Zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Ausgaben für die allgemeine Lebensführung dürfen daher insbesondere die AfA auf Einrichtungsgegenstände einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort nur insoweit zum Abzug zugelassen werden, als solche Gegenstände ihrer Art nach zum Leben in einer Wohnung notwendig und die hierfür aufgewandten Kosten nicht als überhöht anzusehen sind (BFH-Urteil vom 03.12.1982, VI R 228/80, BStBl II 1983, 467).

  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Von einem einheitlichen Wirtschaftsgut ist regelmäßig auszugehen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild der einzelne Gegenstand für sich allein betrachtet unvollständig erscheint oder ein Gegenstand ohne den anderen ein negatives Gepräge erhält (Urteile des BFH vom 09.08.2001, III R 30/00, BStBl II 2001, 842; vom 14.04.2011, IV R 46/09, BStBl II 2011, 696).

    Die selbständige Bewertbarkeit eines Wirtschaftsgutes kann auch dadurch untergehen, dass es fest und auf längere Dauer mit anderen Gegenständen verbunden wird und nur in dieser technischen Verbundenheit seinen bestimmungsgemäßen Zweck erfüllen kann wie zum Beispiel Badewanne und Armaturen (Urteil des BFH vom 09.08.2001, III R 30/00, BStBl II 2001, 842).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 40/04

    Höhere Kosten für die tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anstelle

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Damit ermitteln sich die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte arbeitstagsbezogen (ausdrücklich: Urteil des BFH vom 11.05.2005, VI R 40/04, BStBl II 2005, 712).

    Der hierfür ermittelte Betrag der Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel ist ebenfalls tagesbezogen zu berechnen (Urteil des BFH vom 11.05.2005, VI R 40/04, BStBl II 2005, 712).

  • BFH, 21.12.2005 - I B 249/04

    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Von den Verfahrensbeteiligten angebotene Beweise muss das Finanzgericht grundsätzlich erheben, wenn es einen Verfahrensmangel vermeiden will (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21.12.2005, I B 249/04, BFH/NV 2006, 780).
  • BFH, 05.09.2002 - III R 8/99

    Wärmerückgewinnungsanlage als Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Die eigenständige Nutzbarkeit eines Gegenstandes ist nicht Voraussetzung für seine selbständige Bewertbarkeit (Urteil des BFH vom 05.09.2002, III R 8/99, BStBl II 2002, 877).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
    Zwar sind beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH-Beschluss vom 29.04.1999, IV R 40/97, BStBl II 1999, 828 m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

  • BFH, 27.07.2000 - V R 38/99

    Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Beweiserhebung

  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 24.06.2005 - VI B 25/05

    Doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 11.12.1996 - X R 15/96

    Weder Grundförderung noch Vorkostenabzug nach § 10e EStG, wenn eine

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

  • BFH, 22.04.1988 - III R 59/83

    Rückforderung einer Investitionszulage für einen Pkw - Pflicht des Finanzgerichts

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 32/95

    Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08

    Wohnungswechsel im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 50/11

    Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

  • BFH, 16.03.1979 - VI R 126/78

    Aufwendungen für die Miete am Beschäftigungsort anläßlich einer doppelten

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

  • BFH, 19.07.2004 - VI B 160/03

    Doppelte Haushaltsführung: nicht verheiratete ArbN

  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

  • FG Niedersachsen, 12.09.2007 - 2 K 644/04

    Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Darlehen zur Finanzierung des Kaufs von Aktien in

  • FG Münster, 02.04.2014 - 11 K 2574/12

    Nutzung verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 4 K 2056/05

    Aufwendungen für Park & Ride-Fahrten zur Arbeitsstelle

  • BFH - VI R 10/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Doppelte Haushaltsführung, Mietspiegel, Gutachten, Renovierungskosten,

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Das gleiche gilt nach Auffassung des Senats auch für die in der Einbauküche eingebaute Spüle, den Herd und die weiteren Elektrogeräte (Kühlschrank und Dunstabzugshaube); denn auch diese Einzelgegenstände stellen sich in einer modernen Einbauküche aus den oben schon genannten Gründen nicht mehr als "allein nutzbare" oder "an anderer Stelle verwendbare" Einzelgegenstände, sondern lediglich als einzelne "Bauteile" einer Gesamtheit und damit um unselbständige Teile eines neuen (verbundenen) Wirtschaftsguts "Einbauküche" dar (so auch FG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008  14 K 4709/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 131, rechtskräftig; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014  12 K 79/13, juris, rechtskräftig).

    Soweit in diesem Zusammenhang in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der von den Finanzbehörden ausgegebenen AfA-Tabellen von einer regelmäßigen Nutzungsdauer für neu angeschaffte Einbauküchen von zehn Jahren ausgegangen wird, begegnet dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014  12 K 79/13, juris, rechtskräftig; vgl. auch FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003  8 K 4428/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1677, aus anderen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen durch BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722, zur Nutzungsdauer einer gebrauchten Einbauküche von sieben Jahren).

  • FG Köln, 08.11.2017 - 5 K 2938/16

    Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

    Zwar existierten keine amtlichen Abschreibungstabellen für Einrichtungsgegenstände in Privathaushalten, aber das niedersächsische Finanzgericht gebe in seinem Urteil vom 21.10.2014 (Az. 12 K 79/13) die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Einbauküche im Privathaushalt mit zehn Jahren vor.
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