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   FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13   

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https://dejure.org/2014,4193
FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13 (https://dejure.org/2014,4193)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2014 - 3 K 314/13 (https://dejure.org/2014,4193)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 3 K 314/13 (https://dejure.org/2014,4193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Absetzungen für Substanzverringerung bei Kiesvorkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 6; EStDV § 11d Abs. 2
    Absetzungen für Substanzverringerung bei Kiesvorkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Absetzungen für Substanzverringerung bei Kiesvorkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatsächliche Gegenleistung für das eingebrachte Einzelwirtschaftsgut als Voraussetzung für eine entgeltliche Übertragung vom Privatvermögen in ein Betriebsvermögen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltliche Übertragung von Privat- in Betriebsvermögen setzt Gegenleistung voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Absetzungen für Substanzverringerung bei Kiesvorkommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 882
  • BB 2014, 918
  • EFG 2014, 900
  • NZG 2014, 877
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13
    Ein tauschähnlicher bzw. entgeltlicher Vorgang ist u.a. anzunehmen, wenn dem Einbringenden als Gegenleistung für das eingebrachte Einzelwirtschaftsgut Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem Wert des Einzelwirtschaftsguts entsprechen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1998 VIII R 69/95, BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230).

    Auch soweit der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto, z.B. Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt grundsätzlich - vorbehaltlich der Regelungen im Gesellschaftsvertrag - ein tauschähnlicher Vorgang vor, der als Veräußerung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1998 VIII R 69/95, BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13
    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich dann auf der Seite des einbringenden Gesellschafters um eine Veräußerung und auf Seite der übernehmenden Gesellschaft um ein Anschaffungsgeschäft (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

    Auch soweit der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern zum Teil auch einem anderen Kapitalunterkonto, z.B. Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt grundsätzlich - vorbehaltlich der Regelungen im Gesellschaftsvertrag - ein tauschähnlicher Vorgang vor, der als Veräußerung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1998 VIII R 69/95, BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617).

  • FG München, 06.11.2012 - 13 K 943/09

    Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13
    Eine Einbringung gegen Gewährung bzw. Erweiterung von Gesellschaftsrechten lag somit nicht vor (ebenso im Fall des FG München, Urteil vom 6. November 2012 - 13 K 943/09, EFG 2013, 421).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung angesichts des Urteils des FG München vom 6. November 2012 (aaO.) und des bereits anhängigen Revisionsverfahrens beim BFH (IV R 46/12) erforderlich ist.

  • BFH, 22.08.2007 - III R 8/98

    Keine abbaubedingte Teilwertabschreibung auf im Privatvermögen entdecktes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH und des 3. Senats des BFH (Urteil vom 22. August 2007 III R 8/98, BFH/NV 2008, 33) dürfen jedenfalls bei der unentgeltlichen Übertragungen eines Bodenschatzes (hier: Kiesvorkommen) gemäß § 11d Abs. 2 EStDV keine ertragswirksamen Absetzungen für Substanzverringerung vorgenommen werden.
  • BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13
    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung angesichts des Urteils des FG München vom 6. November 2012 (aaO.) und des bereits anhängigen Revisionsverfahrens beim BFH (IV R 46/12) erforderlich ist.
  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 314/13
    Dabei berief sich das FA vor allem auf einen Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 (GrS 1/05, BFHE 216, 168; BStBl II 2007, 508) und einer entsprechenden Anwendung des § 11d Abs. 2 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV).
  • BFH, 29.07.2015 - IV R 15/14

    Keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, wenn Gegenwert des

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Januar 2014  3 K 314/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 900 abgedruckt.

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 15/14

    Kein Recht des BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen

    Mit Gerichtsbescheid vom 29. Juli 2015 hat der Senat die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Januar 2014  3 K 314/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 900) als unbegründet zurückgewiesen und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
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