Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 8 K 115/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kein negativer Progressionsvorbehalt: Qualifizierung eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG, fehlende Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters, keine Einnahmeüberschussrechnung aufgrund Bilanzierung der ausländischen Gesellschaft
- rechtsportal.de
EStG § 15b
Berücksichtigung von ausländischen Einkünften im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts nach § 32b des Einkommensteuergesetzes ( EStG ); Überschreitung der Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Prüfung einer Gewinnerzielungsabsicht bei der ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerstundungsmodell i.S.v § 15b EStG ohne Erstellung eines Anlageprospekt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von ausländischen Einkünften im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts nach § 32b des Einkommensteuergesetzes (EStG); Überschreitung der Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb ; Prüfung einer Gewinnerzielungsabsicht bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 15b
Einkommensteuer 2009
Papierfundstellen
- EFG 2016, 473
Wird zitiert von ...
- FG Hessen, 30.08.2017 - 7 K 1095/15 Dies wird auch durch den Wortlaut von § 4 Abs. 3 EStG bestätigt, wenn man die Gesellschaft als „Steuerpflichtige“ im Sinne dieser Vorschrift ansieht, auch wenn diese einkommensteuerlich lediglich Subjekt der Einkünftequalifikation ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22. September 2015 8 K 115/15, EFG 2016, 473).