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   FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09   

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https://dejure.org/2011,29677
FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09 (https://dejure.org/2011,29677)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2011 - 8 K 199/09 (https://dejure.org/2011,29677)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2011 - 8 K 199/09 (https://dejure.org/2011,29677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuer 2005

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 EStG; § 32a GmbHG
    Abstellen auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. bzgl. der Frage des Entstehens von nachträglichen Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht durch Ausfall eines Gesellschafterdarlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; GmbHG a.F. § 32a
    Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellen auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. bzgl. der Frage des Entstehens von nachträglichen Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht durch Ausfall eines Gesellschafterdarlehens

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1139
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1247/10

    Einkommensteuerliche Behandlung einer Finanzierungsmaßnahme als funktionales

    Die Anwendung der gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitalersatz, die bis zum Inkrafttreten des Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 zum 1. November 2008 (MoMiG) anzuwenden waren (§ 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG a.F., vgl. nunmehr § 39 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 5 InsO), setzt voraus, dass ein nicht geschäftsführender Gesellschafter an der Gesellschaft im maßgeblichen Zeitraum mit mehr als 10% beteiligt ist (Anschluss an Niedersächsisches FG vom 22. November 2011 8 K 199/09, EFG 2012, 1139).

    Da der Kläger nicht Geschäftsführer der GmbH war und genau 10% des Stammkapitals hielt, gilt das von ihm gewährte Darlehen nach diesen Regelungen nicht als eigenkapitalersetzend (vgl. hierzu Niedersächsisches FG vom 22. November 2011, 8 K 199/09, EFG 2012, 1139).

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