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   FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10   

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https://dejure.org/2011,10610
FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10 (https://dejure.org/2011,10610)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2011 - 3 K 332/10 (https://dejure.org/2011,10610)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 3 K 332/10 (https://dejure.org/2011,10610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers keine Nachlassverbindlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG; § 11 ErbStG; § 25 Abs. 1 EStG; § 36 Abs. 1 EStG
    Einkommensteuer ist für das Todesjahr des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar; Abziehbarkeit der Einkommensteuer für das Todesjahr eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ErbStG § 9; ErbStG § 11; EStG § 25 Abs. 1; EStG § 36; EStG § 43; EStG § 46
    Einkommensteuer für Todesjahr des Erblassers ist keine Nachlassverbindlichkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlassverbindlichkeiten - Abzugsfähigkeit bei Steuern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers kann nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung der ESt für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer des Erblassers im Todesjahr stellt keine Nachlassverbindlichkeit dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1342
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.11.2007 - II R 3/06

    Abzug von Steuerschulden des Erblassers bei der Erbschaftsteuer - Voraussetzungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
    Der Senat sieht sich mit seiner Rechtsansicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, der sich in den drei Urteilen vom 14. November 2008 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574; vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 624 und vom 17. Februar 2010 II R 23/09, BStBl. II 2010, 641 auch mit der hier einschlägigen Thematik beschäftigt hat.

    So betont der BFH in dem Urteil vom 14. November 2008 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574, dass der Abzug von Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten deren rechtliche Bestand im Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls voraussetzt.

  • BFH, 16.01.2008 - II R 30/06

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
    Der Senat sieht sich mit seiner Rechtsansicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, der sich in den drei Urteilen vom 14. November 2008 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574; vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 624 und vom 17. Februar 2010 II R 23/09, BStBl. II 2010, 641 auch mit der hier einschlägigen Thematik beschäftigt hat.

    In der Entscheidung vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 624, verweist der BFH eingangs auf den Ablauf des Veranlagungszeitraums als Zeitpunkt der Entstehung hier der Steuererstattungsansprüche; in den steuerpflichtigen Erwerb würden nur die Erstattungsansprüche aus im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits abgelaufenen Veranlagungszeiträumen fallen.

  • BFH, 17.02.2010 - II R 23/09

    Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
    Der Senat sieht sich mit seiner Rechtsansicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, der sich in den drei Urteilen vom 14. November 2008 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574; vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 624 und vom 17. Februar 2010 II R 23/09, BStBl. II 2010, 641 auch mit der hier einschlägigen Thematik beschäftigt hat.

    Auch im Urteil vom 17. Februar 2010 II R 23/09, BStBl. II 2010, 641 betont der BFH mehrfach die Bedeutung des Stichtagsprinzips und stellt klar, dass die auf den Einnahmen latent lastende Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden könne.

  • BFH, 17.05.1972 - I R 126/70

    Vererblichkeit des Rechts zur Geltendmachung eines Verlustausgleichs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
    Veranlagungszeitraum sei demgegenüber auch im Falle des Todes des Steuerpflichtigen das gesamte Kalenderjahr (BFH Urteil vom 17. Mai 1972 I R 126/70, BStBl. II 1972, 621; Hermann/Heuer/Raupach-Pflüger, Kommentar zum EStG, § 25 Rn. 18; Frotscher-Dürr, Kommentar zum EStG, § 25 Rn. 7; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff-Birkenfeld, Kommentar zum EStG, § 25 B 31).
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
    Es gibt keinen Verfassungsrechtssatz des Inhalts, dass alle Steuern zur Vermeidung von Lücken oder von Mehrfachbelastungen aufeinander abgestimmt werden müssten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl. II 1999, 152).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1342.
  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 2263/11

    Einkommensteuer des Erblassers bis zum Todestag als Nachlassverbindlichkeit;

    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der Senat u.a. von dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Februar 2011 3 K 332/10 (EFG 2011, 1342; Revisionsverfahren II R 15/11) abweicht.
  • FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10

    Steuerliche Berücksichtigung von Nachzahlungsbeträgen zur Einkommensteuer und

    Insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 23. Februar 2011 (3 K 220/10, juris [Rev. eingelegt II R 19/11], 3 K 332/10, juris [Rev. eingelegt II R 15/11] und 3 K 476/10, juris [Rev. eingelegt II R 18/11] jeweils mit umfassender Darstellung der Auffassungen der Literatur und bisherigen Rechtsprechung des BFH) verwiesen.
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