Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1251
FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06 (https://dejure.org/2009,1251)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2009 - 16 K 271/06 (https://dejure.org/2009,1251)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2009 - 16 K 271/06 (https://dejure.org/2009,1251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach einem Umsatzschlüssel bei einem gemischtgenutzten Grundstück ab 2004 - Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG - Keine Vorsteuerberichtigung - Erstmalige Verwendung i.S. des § 15a Abs. 1 UStG bei einem zur Vermietung ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Aufteilung der Vorsteuern für ein Gebäude nach einem Umsatzschlüssel nach dem Inkrafttreten des § 15 Abs. 4 S. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Jahre 2004; Vereinbarkeit des § 15 Abs. 4 S. 3 UStG 2004 mit europäischem Gemeinschaftsrecht

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 4

  • Betriebs-Berater Word Dokument
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 4 Satz 3
    Vorsteueraufteilung auch ab 2004 nach einem Umsatzschlüssel möglich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteueraufteilung auch ab 2004 nach einem Umsatzschlüssel möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Buchhaltung - Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel ist unverändert zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    VSt-Aufteilung mit Umsatzschlüssel auch ab 2004

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Aufteilung nach Umsatzschlüssel ist europarechtswidrig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Vorsteuer: Aufteilung ist auch ab 2004 nach dem Umsatzschlüssel möglich

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteueraufteilung nach einem Umsatzschlüssel auch ab 2004 möglich?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Vorsteueraufteilung ab 2004 doch nach dem Umsatzschlüssel möglich?

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsteueraufteilung nach Ausgangsumsätzen: Gesetzesverschärfung ist EU-rechtswidrig

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Umsatzsteuer - Ausschluss der Vorsteueraufteilung nach -Umsatzschlüssel EU-rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1443
  • DB 2009, 1443
  • EFG 2009, 1790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.02.1998 - V R 101/96

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06
    Aus dem Gesetzeswortlaut des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG folgt, dass es "dem Unternehmer" zukommt, eine sachgerechte Schätzungsmethode zu wählen und es der Finanzbehörde allein obliegt nachzuprüfen, ob die gewählte Methode "sachgerecht" ist (BFH Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492).

    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit gegen den Widerstand der Finanzverwaltung in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Umsatzschlüssel bei der Vermietung von Gebäuden einen sachgerechten Maßstab zur Aufteilung der Vorsteuern auf die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze darstellt (BFH Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492; vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833).

  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06
    Da eine Aufteilung der Vorsteuern nach einem Flächenschlüssel bei einem vermieteten Gebäude einen wirtschaftlich vertretbaren Aufteilungsmaßstab darstellt (BFH Beschluss vom 21. Mai 1987 V S 11/85, BFH/NV 1987, 536), ist dem Beklagten im Ausgangspunkt darin beizupflichten, dass die Klägerin nach der nationalen Regelung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nicht mehr befugt war, ab 2004 ihre Vorsteuern im Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen aufzuteilen.
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06
    Enthält die 6. EG-Richtlinie eine für den Steuerpflichtigen günstigere Regelung als das nationale Umsatzsteuergesetz, so kann sich der Steuerpflichtige gegenüber nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Rechtsvorschriften unmittelbar auf die Bestimmung der Richtlinie berufen, sofern diese inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint (EuGH Urteil vom 27. Juni 1989 Rs C-50/89, UR 1989, 373; vom 10. September 2002 Rs. C-141/80 - Kügler - UR 2002, 513).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06
    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit gegen den Widerstand der Finanzverwaltung in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Umsatzschlüssel bei der Vermietung von Gebäuden einen sachgerechten Maßstab zur Aufteilung der Vorsteuern auf die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze darstellt (BFH Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492; vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833).
  • EuGH, 18.11.1980 - 141/80

    Macevicius / Parlament

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06
    Enthält die 6. EG-Richtlinie eine für den Steuerpflichtigen günstigere Regelung als das nationale Umsatzsteuergesetz, so kann sich der Steuerpflichtige gegenüber nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Rechtsvorschriften unmittelbar auf die Bestimmung der Richtlinie berufen, sofern diese inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint (EuGH Urteil vom 27. Juni 1989 Rs C-50/89, UR 1989, 373; vom 10. September 2002 Rs. C-141/80 - Kügler - UR 2002, 513).
  • EuGH - C-50/89 (anhängig)

    BPB Industries & British Gypsum / Kommission

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06
    Enthält die 6. EG-Richtlinie eine für den Steuerpflichtigen günstigere Regelung als das nationale Umsatzsteuergesetz, so kann sich der Steuerpflichtige gegenüber nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Rechtsvorschriften unmittelbar auf die Bestimmung der Richtlinie berufen, sofern diese inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint (EuGH Urteil vom 27. Juni 1989 Rs C-50/89, UR 1989, 373; vom 10. September 2002 Rs. C-141/80 - Kügler - UR 2002, 513).
  • FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 1 K 996/07

    Rechtmäßigkeit einer nach § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) durchzuführenden

    Die Änderung der Nutzung und damit auch der Korrekturzeitraum des § 15a UStG beginnt jeweils mit Beginn des - von der Planung abweichenden - steuerfreien Mietverhältnisses, also für das 1. Obergeschoss hinten und einen Tiefgaragenstellplatz ab 1/04 und für das 1. Obergeschoss vorne ab 11/04 (tatsächliche abweichende Verwendung, vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2002 V R 58/00, BFHE 200, 434, BStBl II 2003, 435; FG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 2009 16 K 271/06, [...]).

    Aus dem Wortlaut des Art. 17 Abs. 5 Unterabsatz 3 lit. c der 6. EG-Richtlinie lässt sich ebenfalls nicht ableiten, dass der Richtliniengeber dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit verwehren wollte, dem Steuerpflichtigen für nicht gegenständlich zuzuordnende Vorsteuerbeträge einen anderen Aufteilungsschlüssel als den Umsatzschlüssel vorzugeben (so jedoch FG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 2009 16 K 271/06, [...]; Lauterer in UStB 2005, 302 (304); Paukstadt/Krieg in UVR 2008, 10 (114f), Sikorski in Berater-Brief Vermögen 2005, 31 (37),von Streit in UR 2006, 254 (255)).

  • FG Münster, 08.12.2009 - 15 K 5079/05

    Vorsteuerabzug bei Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes nach dem

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des FG Niedersachsen in dem Urteil vom 23. April 2009 16 K 271/06, EFG 2009, 1790 und den Literaturmeinungen, die die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 3 UStG als nicht gemeinschaftsrechtskonform ansehen (vgl. u.a. Schuck/Frenzel UR 2004, 180; Lausterer UStB 2005, 302, von Streit UR 2006, 254; so wohl auch Wagner, in: Sölch/Ringleb § 15 Rz. 670; Heidner, in: Bunjes/Geist § 15 Rz. 395).
  • FG Münster, 08.12.2009 - 15 K 1271/06

    Vorsteueraufteilung nach Umsatzsteuerschlüssel zulässig

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des FG Niedersachsen in dem Urteil vom 23. April 2009 16 K 271/06, EFG 2009, 1790 und den Literaturmeinungen, die die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 3 UStG als nicht gemeinschaftsrechtskonform ansehen (vgl. u.a. Schuck/Frenzel UR 2004, 180; Lausterer UStB 2005, 302, von Streit UR 2006, 254; so wohl auch Wagner, in: Sölch/Ringleb § 15 Rz. 670; Heidner, in: Bunjes/Geist § 15 Rz. 395).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht