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   FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 250/11   

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https://dejure.org/2012,47458
FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 250/11 (https://dejure.org/2012,47458)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2012 - 2 K 250/11 (https://dejure.org/2012,47458)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 2 K 250/11 (https://dejure.org/2012,47458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32d Abs. 6 EStG; § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
    Möglichkeit eines Antrags auf Günstigerprüfung i.S.d. § 32d Abs. 6 EStG nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 32d Abs. 6
    Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG fristgebunden?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG fristgebunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Antrag auf Günstigerprüfung bei Abgeltungsteuer fristgebunden?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13

    Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach §

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Mai 2012  2 K 250/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 23. Mai 2012  2 K 250/11 abgewiesen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 7 K 7337/11

    Ausübung des Wahlrechts zum Abzug festgestellter Altverluste aus privaten

    Eine fehlende generelle Fristgebundenheit für den Antrag auf die sog. Günstigerprüfung im Sinne von § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG 2009 entspricht auch ansonsten der dazu bisher vorliegenden Rechtsprechung (Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, nicht rechtskräftiges Urteil vom 23. Mai 2012 - 2 K 250/11 - Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2013, 857, 858, Revision anhängig beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen [Az.] VIII R 14/13; offenlassend: FG Münster, rechtskräftiges Urteil vom 22. März 2013 - 4 K 3386/12 E - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 940, 941).

    Denn weder § 32d Abs. 4 Satz 1 EStG 2009 noch § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG 2009 lauten dahin, dass ihnen für sich genommen der Charakter einer Änderungsbestimmung für eine bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzung zukommen sollte (ebenso offenbar auch: FG Münster, rechtskräftiges Urteil vom 22. März 2013 - 4 K 3386/12 E - aaO. S. 941; hiervon ausgehend zudem: Niedersächsisches FG, nicht rechtskräftiges Urteil vom 23. Mai 2012 - 2 K 250/11 - aaO. S. 858).

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