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   FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10   

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https://dejure.org/2011,26190
FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10 (https://dejure.org/2011,26190)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2011 - 5 K 327/10 (https://dejure.org/2011,26190)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 5 K 327/10 (https://dejure.org/2011,26190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückforderung einer Überweisung auf ein bereits abgeschlossenes Konto gem. § 37 Abs. 2 AO - Erlass eines erneuten Rückforderungsbescheids nach vorhergegangener Aufhebung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rückforderung einer Steuererstattung auf ein gelöschtes Bankkonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2
    Rückforderung gemäß § 37 Abs. 2 AO bei Überweisung auf gelöschtes Bankkonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung gemäß § 37 Abs. 2 AO bei Überweisung auf gelöschtes Bankkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 6/09

    Rückforderung eines Erstattungsbetrags vom Kreditinstitut des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Etwas anderes folge auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 10.11.2009 VII R 6/09 (BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255).

    Nach dem BFH-Urteil vom 10.11.2009 VII R 6/09 sei ein Kreditinstitut nur Zahlstelle und nicht nach § 37 Abs. 2 AO zur Rückzahlung verpflichtet, wenn es den Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Konto verbucht habe.

    Für den vorliegenden Fall habe sich der BFH im Urteil vom 10.11.2009 VII R 6/09 der Auffassung des BGHs nicht ausdrücklich angeschlossen, sondern die Frage offen gelassen.

    Eine andere Rechtsfolge ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 10.11.2009 VII R 6/09 (BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255).

    So hat der BFH in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung für den --hier vorliegenden-- Fall einer nach Auflösung des Kontos vorgenommenen Verrechnung eines eingehenden Erstattungsbetrags mit eigenen Forderungen der Bank ausdrücklich nicht aufgegeben (BFH-Urteil in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255, unter II. 2. (3); einen Rückforderungsanspruch bejahend Drüen in Tipke/Kruse, AO, § 37 Rn 113a).

  • BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02

    Dritter als Leistungsempfänger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere dem Beschluss vom 06.06.2003 VII B 262/02 (BFH/NV 2003, 1532), bestehe ein Rückforderungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO, wenn eine Bank - wie vorliegend - einen eingehenden Erstattungsbetrag nach Auflösung des Kontos mit eigenen Forderungen verrechne.

    Der BFH-Beschluss vom 06.06.2003 VII B 262/02 sei vorliegend nicht einschlägig.

    42 Nach der langjährigen Rechtsprechung des BFH besteht ein Rückforderungsanspruch gegen die Bank dann, wenn die Überweisung auf ein nicht mehr bestehendes Konto des Erstattungsberechtigten erfolgt und die Bank den Überweisungsbetrag wegen bestehender Forderungen gegen den Erstattungsberechtigten einbehält (vgl. BFH-Beschlusse vom 06.06.2003 VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532 m.w.N.).

    Diese auf einem eigenen Entschluss der Bank beruhende Weiterleitung des Geldes muss sich das FA als Leistender nicht zurechnen lassen ( BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1532; und vom 28.01.2004 VII B 139/03, BFH/NV 2004, 762).

  • BFH, 22.01.1985 - VII R 112/81

    Haftungsbescheid - Einspruch - Rücknahme - Verwaltungsakt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 130 Abs. 2 AO, das Vertrauen des Betroffenen auf eine ihm günstige Verwaltungsregelung zu schützen, hat der BFH die Vorschrift auch auf neu ergehende Haftungsbescheide angewendet, wenn sie eine im Einspruchsverfahren erstrittene günstige Rechtsposition (Rücknahme eines vorangegangenen Haftungsbescheids) der Sache nach in Fällen wieder beseitigt, in denen bei unverändertem Sachverhalt lediglich aufgrund geänderter Rechtsauffassung der Verwaltung abgeändert wird (BFH-Urteil vom 22.01.1985 VII R 112/81, BFHE 143, 203, BStBl II 1985, 562).
  • BFH, 18.03.2008 - XI S 30/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - in der mündlichen Verhandlung beantragte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Nur für diesen Fall sehen § 283 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO das Nachbringen schriftsätzlicher Erklärungen vor (BFH-Beschluss vom 18.03.2008 XI S 30/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1184, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Schuldner dieses abgabenrechtlichen Rückforderungsanspruchs ist derjenige, zu dessen Gunsten die Zahlung geleistet wurde ( BFH-Urteil vom 30.08.2005 VII R 64/04, BStBl II 2006, 353 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 01.02.1995 - VI 521/92
    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Die Rechtswidrigkeit des Rückforderungsbescheides folge aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 01.02.1995 VI 521/92), die erst recht zugunsten der Klägerin Anwendung finden müsse, wenn das Girokonto tatsächlich nicht gekündigt gewesen sei.
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 139/03

    Überweisung auf nicht mehr bestehendes Konto - Rückforderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10
    Diese auf einem eigenen Entschluss der Bank beruhende Weiterleitung des Geldes muss sich das FA als Leistender nicht zurechnen lassen ( BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1532; und vom 28.01.2004 VII B 139/03, BFH/NV 2004, 762).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 190 veröffentlicht.
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